Gedanken zur Frage der Vorgabe von inklusiver, nicht-diskriminierender Sprache

von Bernhard Debatin

Wir leben in einer Zeit des sprachlichen Umbruchs. Allerdings liegt das nicht daran, dass unsere Zeit besonders stürmisch wäre, auch wenn einem das unter dem Einfluss von Klimakrise, Pandemie, wachsender Ungleichverteilung und rasanter Entwicklung von disruptiven Technologien durchaus so vorkommen könnte. Vielmehr ist es so, dass Sprache sich immer wandelt. Und hier, wie in so vielen anderen Bereichen auch, gilt Ernst Bloch’s Diktum der Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen. Nicht nur wandelt sich die Sprache, der Sprachwandel vollzieht sich auch so, dass in manchen Bereichen der Gesellschaft neue Sprachformen und -gebräuche längst akzeptiert und veralltäglicht sind, während es in anderen Bereichen mit dem Wandel etwas länger dauert.

Dies ist ohne Zweifel auch der Fall bei der Frage ob und wie geschlechtergerechte Sprache praktiziert werden soll. Deshalb geht eine Debatte, die darauf setzt, sich gegenseitig aufzuzählen wer bereits dafür oder noch dagegen ist, egal wie prominent die jeweiligen Personen sein mögen, am Problem vorbei. Tatsache ist: Gendersensitive Sprache hat in weiten Bereichen der Gesellschaft Einzug gehalten. Tatsache ist aber auch, dass dies nicht von allen mitgetragen wird und manche sich sogar vehement gegen geschlechtsgerechte Sprache jeder Art wehren.

Begründet wird dieser Widerstand meist mit drei Argumenten: Zum einen wird gegen den Eingriff in die Sprache protestiert, denn Sprache soll nicht Gegenstand von Vorschriften sein, zum anderen wird gegenderte Sprache gerne als unschön oder zu umständlich abqualifiziert, und schließlich wird aus einer quasi wertkonservativen Perspektive auch der Schutz der Sprache beschworen.

Fangen wir mit Letzterem an. Hier stellt sich zunächst die Frage, welche Sprache hier gemeint ist, denn es gibt ja keine fixierte Standardform oder gar Urform auf die hier Bezug genommen werden könnte. Vor noch gar nicht so langer Zeit war es für Kinder geboten, dass sie ihre Eltern mit »Sie« oder gar »Euch« anreden. Und es ist auch noch gar nicht so lange her, dass Standesunterschiede durch entsprechende Titel immer mitkommuniziert werden mussten. Soll das die Sprachform sein, die es zu schützen gilt? Oder ist es vielleicht was wir als die »pre-gendered« Gegenwartssprache bezeichnen könnten? Aber was zeichnet eine wie auch immer zu bestimmende Gegenwartssprache gegenüber dem Davor und Danach aus? Eigentlich nur Gewohnheit und persönliche Präferenz, beides keine besonders überzeugenden Gründe.

Und dann reflektiert Sprachwandel ja auch immer gesellschaftlichen Wandel. Tief in die Gesellschaft eingelassene Macht- und Gewaltverhältnisse finden stets auch in der Sprache ihren Ausdruck. Und wenn diese Verhältnisse sich ändern, dann ändert sich meist auch die Sprache, wenn auch oft mit einer gewissen Verzögerung, denn auch hier gibt es die Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen. Der Bezug auf eine zu schützende Standardsprache ist also doppelt problematisch, weil er nicht nur die Historizität der Sprache verkennt und sondern zugleich auch die Machtverhältnisse in den problematisch gewordenen Sprachformen leugnet.

Ähnlich steht es um den Vorwurf, dass gegenderte Sprache unschön oder umständlich sei. Die Frage nach der Ästhetik einer Sprache ist wichtig. Jedoch hat dieses Bedenken nicht dazu geführt, dass es etwa bei Debatten um bürokratische Sprache oder um den Nominalstil zu Protesten der Art gekommen ist, die von Anbeginn die Debatte um gegenderte Sprache begleitet haben. Bürokratische Kürzel wie Hartz 4 oder BaFöG sind nicht besonders schön und bürokratische Sprache oder technische Terminologie sind oft umständlich, aber sie sind Teil der Sprache und reflektieren eben auch spezifische gesellschaftliche Realitäten und Praktiken.

Sicher gibt es immer einen Punkt, an dem solche Sprachformen kurios oder gar unverständlich werden. Prominentes Beispiel ist die »geflügelte Jahresendfigur«, eine ironische Begriffsschöpfung, mit der die offiziellen Sprachregelungen in der ehemaligen DDR persifliert wurden. Und sicher lassen sich in manchen Versuchen, eine geschlechtergerechte Sprache zu etablieren, ebenfalls solche Kuriositäten finden, wenn man nur lange genug sucht. Aber das sollte nicht dazu verleiten, solche Ausnahmen als Regelfall zu behandeln. Schönheit und Klarheit sind wichtige Kriterien für die Beurteilung der Sprache, zumal im Journalismus, aber sie können keine absoluten Ausschlusskriterien sein – zumal wenn mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn also was anderen Bereichen der Sprache erlaubt ist, für die geschlechtergerechte Sprache verboten sein soll.

Kommen wir zur Frage nach dem »Eingriff« in die Sprache. Zunächst ist festzustellen, Sprachregelungen und Eingriffe in die Sprache keine Seltenheit sind. Manches ist sogar gesetzlich geregelt, inklusive bestimmte Aspekte der Gendersprache. Zwar herrscht in den meisten Gesetzestexten immer noch das generische Maskulinum vor, doch empfiehlt das vom Bundesjustizministerium herausgegebene Handbuch der Rechtsförmlichkeit geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen, sowie kreative Umformulierungen und Doppelbezeichnungen. Und auf der Ebene mancher Bundesländer, aber auch in Bereichen wie dem Arbeitsrecht, gibt es klare Sprachvorgaben, um einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung vorzubeugen. Daneben gibt es natürlich auch viele informelle Sprachregelungen zu allen möglichen Bereichen, ob in der Politik oder in diversen gesellschaftlichen Gruppen.

Und auch in Redaktionen, egal ob es um journalistische oder wissenschaftliche Publikationen geht, stellt sich die Frage, welche stilistische und sprachliche Regeln und Normen den AutorInnen vorgegeben, bzw. beim Redigieren verwendet werden sollen. In der Tat ist es Teil des HerausgeberInnen Privilegs, dass Vorgaben zum Sprachstandard gemacht werden. In den einschlägigen Stylesheets oder Hinweisen für Autorinnen und Autoren finden sich dementsprechend oft nicht nur Vorgaben zur Zitierweise und zum Format von Einreichungen, sondern auch Angaben dazu, welche Formen von inklusiver Sprache gewünscht sind. Und natürlich greifen RedakteurInnen immer in die Sprache der Autoren und Autorinnen ein, denn darin besteht ja ein Großteil der Aufgabe des Redigierens. Die Palette der Eingriffe reicht von minimalen Korrekturen, wie die Einfügung von Satzzeichen oder die Anpassung an einen Zitationsstil, über die Kürzung von zu langen Sätzen, die Umstellung von Sätzen, oder die Glättung stilistische Unebenheiten, bis hin zur Änderungen bei ungeschickter Wortwahl oder missverständlicher Ausdrucksweise. Unter Letzteres fällt wohl auch die Anpassung von Texten an geschlechtsgerechte Sprachvorgaben.

Hier wird nun von Gegnern (das Maskulinum ist hier bewusst gewählt) der gendersensitiven Vorgaben ins Feld geführt, dass redaktionelle Änderungen lediglich formaler Natur sein sollten, während das Vorschreiben von geschlechtergerechter Sprache inhaltlicher Natur sei und damit in die Entscheidungshoheit der AutorInnen eingreife. Diesem Argument steht die Tatsache entgegen, dass wir es beim Redigieren durchaus nicht nur mit quasi »neutraler« Sprache zu tun haben, die dann eben auch nur formal zu regeln sei. Sprache ist nie neutral, sondern ist immer auch Spiegel von Machtverhältnissen. Zum Beispiel würden wir (so hoffe ich zumindest) ja auch dann redaktionell eingreifen, wenn jemand andauernd passive Konstruktionen verwendet. Und dies nicht bloß aus Gründen schlechten Stils, nach dem Motto »aktive Sprache klingt halt besser«, sondern vor allem aus inhaltlichen Gründen. Denn passive Konstruktionen machen die Handlungsträger oder -trägerinnen unsichtbar und verschleiern damit Verantwortlichkeiten und Ursachen. In der kritischen Diskursanalyse ist dies als actor deletion bekannt. Es sind hier also durchaus und insbesondere inhaltliche Gründe, die gegen die Verwendung von passiven Konstruktionen sprechen.

Genau das Selbe geschieht bei der Verwendung des generischen Maskulinums. Dazu gibt es seit Jahrzehnten einschlägige Studien; darüber wird man heute kaum noch streiten wollen. Denn der Hinweis darauf, dass Frauen ja beim generischen Maskulinum »mitgemeint« seien ist nicht nur eine Heruntersetzung der Frauen in die Zweitklassigkeit des eben bloß Mitgemeinten, sondern auch eine Entnennung, die Entfernung der Frau aus der Sprache als erkennbare Handelnde. Durch diese Sprachwahl werden Akteure generell als männlich gegenderd, während weibliche Handelnde nur dann explizit auftauchen, wenn spezifisch nur auf Frauen referiert werden soll. Mit anderen Worten, es handelt sich hier um eine geschlechtsspezifische actor deletion.

Darüber hinaus ist auch zu bedenken, dass auch das eigentlich generisch gemeinte Maskulinum zu Machtzwecken durchaus exklusiv männlich uminterpretiert werden kann. Aus der deutschen Geschichte wissen wir etwa, dass im Nationalsozialismus genau dies als Rechtfertigung für den Ausschluss von Frauen aus juristischen Berufen verwendet wurde. »Der Richter«, so die Argumentation, meine ja ganz klar nur einen Mann. Das Problem beim Mitgemeinten ist ja, dass es eben nur implizit ist und gegebenenfalls auch ignoriert und geleugnet werden kann, und dies durchaus, wie das Beispiel der Nazis zeigt, mit massiven Folgen für die gesellschaftlichen Realität von Frauen.

Insgesamt geht es hier darum, deutlich zu machen, dass die Gegner von geschlechtersensibler Sprache mit zweierlei Maß messen, da der redaktionelle Eingriff bei anderen Fällen von actor deletion offenbar unproblematisch ist. Nur wenn es um gendersensible Sprache geht, wird plötzlich die Entscheidungsfreiheit der Autoren und Autorinnen ins Feld geführt und der Vorbehalt, dass man mit solchen Vorgaben diese AutorInnen ausschließe oder diskriminiere.

Das Ausschluss Argument ist besonders interessant. Erinnern wir uns: die Forderung nach gendergerechter Sprache ist ja nichts anderes als das Beharren auf inklusiver Sprache, denn das generische Maskulinum schließt nun einmal durch Unsichtbarmachung die Hälfte der Bevölkerung aus. Und dies ist sehr effektiv, da tief in die Struktur der Sprache eingelassen, so tief, dass es quasi-natürlich erscheint und zum Bestand der schützenswerten Sprache hochstilisiert werden kann. Diese Naturalisierung, so wissen wir von Roland Barthes und anderen, neutralisiert und mythologisiert Machtverhältnisse und macht sie unsichtbar. Für solche Phänomene wurde vor langer Zeit einmal der treffende Begriff » strukturelle Gewalt« eingeführt. Das zur Entschuldigung vorgebrachte paternalistische »aber sie sind doch mitgemeint« macht die Gewalt nur noch deutlicher.

Vor diesem Hintergrund ist der Vorwurf, dass mit der Vorgabe gendergerechter Sprache unzumutbare Vorschriften gemacht würden, da dies AutorInnen zur Unterwerfung oder zum Ausschluss nötige, fast amüsant, zumindest aber paradox: Denn die Insistenz auf der Verwendung ausschließender Sprache wird damit begründet, dass man durch die Vorgabe genderinklusiver Sprache die ausschließe, die mit ihrer Sprache ausschließen. Hinzu kommt, dass der vermeintliche Ausschluss der Ausschließer ja doch eher harmlos ist, da einfach zur revidieren, nämlich durch die Verwendung inklusiver Sprache.

Letztlich geht es hier um Zumutungsfragen, und darum, welche Zumutung schmerzhafter ist. Dürfen wir als Redaktion AutorInnen zumuten sich einem Sprachkodex zu unterwerfen, den sie vielleicht für inakzeptabel halten? Oder dürfen AutorInnen den HerausgeberInnen einer Zeitschrift und deren Leser und Leserinnen zumuten, geschlechterausschließende Sprache und die damit implizierten Botschaften zu ertragen?

An dieser Stelle ist es sinnvoll, sich noch einmal drauf zu besinnen, worum es eigentlich geht: Die Forderung nach der Verwendung geschlechterinklusiver Sprache ist ja nicht bloß eine Art Unmutsäußerung oder eine geschmäcklerische Beanstandung. Und es geht auch nicht um ein persönliches Betroffensein. Vielmehr geht es hier, wie beim Sexismus überhaupt und auch bei der Kritik anderer Formen exklusiver und diskriminierender Sprache, um Fragen der Gleichberechtigung und der Menschenwürde. Das ausschließende generische Maskulinum ist eben nicht lediglich ein stilistisches Problem, vielmehr kommuniziert es ein Menschenbild der Zweitrangigkeit von Frauen, das mit einem Verständnis von ungeteilter Menschenwürde nur schwer zu vereinbaren ist. Und es unterstützt eine Wert- und Machthierarchie, die der immer noch unzureichend verwirklichten Gleichbehandlung von Frauen in unserer Gesellschaft entgegensteht. Die Unsichtbarmachung der Frauen im dominanten generischen Maskulinum zementiert und perpetuiert diese Machtverhältnisse.

Schon allein aus diesem Grund ist es nach meiner Auffassung nicht nur erlaubt, sondern auch ethisch geboten, von redaktioneller Seite aus verbindliche Sprachvorgaben zu machen, die inklusive und nicht-diskriminierende Sprache vorschreiben. Wem dies zu viel Zwang ist, der (oder die) sei daran erinnert, dass schließlich jede redaktionelle Vorgabe eine Art Zwang ist. Es gibt ja auch Menschen, die unbedingt alle Worte klein schreiben wollen, oder die Zitationsregeln für überflüssig erachten, oder die mit der Rechtschreibreform von 1996 hadern und lieber dem 1944 eingeführten Standard folgen wollen. Auch hier könnte man die redaktionellen Vorgaben als Eingriff in die Freiheit der AutorInnen angreifen. Und auch hier würde die Redaktion selbstverständlich auf das HerausgeberInnen Privileg zurückgreifen, demzufolge die Redaktion einer Zeitschrift den Standard setzt, der in der Publikation als verbindlich betrachtet wird.

Meine Position ist deshalb, dass die Zumutung, sich den Sprachregelungen einer Publikation zu unterwerfen, gleichsam zum Sprachspiel »Veröffentlichen« gehört. In der Tat wäre es absurd, als AutorIn zu erwarten, dass der eigene Standard und nur dieser gilt. Und natürlich steht es AutorInnen frei, ihre Texte anderswo zu veröffentlichen. Auch das ist gängige Praxis, denn für den Autor oder die Autorin stellt sich auch immer die Frage, welche Publikation für die eigenen Präferenzen, Zwecke und Ziele am geeignetsten ist; zum Beispiel, ob eine Veröffentlichung in dieser Publikation genügend LeserInnen findet, ob sie das richtige Zielpublikum erreicht, ob man mit der inhaltlichen oder auch methodischen Linie der Publikation hinreichend übereinstimmt, und eben auch, ob man mit den Vorgaben zur Sprachregelung einverstanden ist.

Aus meiner Perspektive wäre es deshalb nicht nur wünschenswert, sondern auch, wie oben schon gesagt, ethisch geboten, dass wir in der Zeitschrift Journalistik einen entsprechenden, verbindlichen Standard formulieren. Dieser könnte folgendermaßen aussehen:

Wir verwenden eine inklusive Sprache und vermeiden deshalb Sprachformen, durch die bestimme Gruppen ausgeschlossen, unsichtbar gemacht, oder herab gewürdigt werden. Hierzu gehört neben der Vermeidung von rassistischer, sexistischer, oder anderweitig diskriminierender Sprache, vor allem auch die aktive Verwendung von geschlechtergerechter und fremdenfreundlicher Sprache.

Und als Ausführungsvorgabe könnte das Folgende hinzugefügt werden:

Geschlechtergerechte Sprache kann auf verschiedene Weise erreicht werden, etwa durch die Nennung beider Geschlechter, die Verwendung geschlechtsneutraler Formulierungen, das Binnen-I, das Gender-Sternchen oder der Gender-Gap. Den pauschalen Hinweis, dass mit männlichen Formen in der Regel beide Geschlechter gemeint sind, halten wir für unzureichend.

Fremdenfreundliche Sprache beinhaltet, dass diskriminierende Verallgemeinerung und Stereotypisierung von spezifischen Gruppen vermieden wird. Zum Beispiel sollte die Nennung von Nationalität oder Hautfarbe mit tatsächlichem Informationswert verbunden sein. Angaben, die lediglich der Vorurteilsbildung Vorschub leisten, etwa durch die Annahme von Überlegenheit durch biologische, ethnische oder geographische Herkunft, sollten vermieden werden.

Dieser Standard bietet einen breiten und flexiblen Rahmen als Vorgabe für AutorInnen. Gleichzeitig erlaubt er den HerausgeberInnen, mit einem klaren Standard zu operieren und nicht bei jeder Änderung von nicht-inklusiver Sprache mit dem Protest der AutorInnen rechnen zu müssen, da man versäumt hat, entsprechende Erwartungen in Form einer verbindlichen Sprachregelung explizit zu machen.

Abschließend ist noch ein weiteres Argument zu bedenken: Mit dem Projekt Journalistik haben wir den Versuch unternommen, ein zweisprachiges Journal herauszugeben, um sprachbedingten Rezeptionsschranken im anglo-amerikanischen Bereich entgegenzuwirken. Die Verwendung inklusiver Sprache ist in der anglo-amerikanischen akademischen Publizistik heute eine unhinterfragte Selbstverständlichkeit. Wir würden uns mit einer falsch verstandenen Toleranz gegenüber hartnäckigen GegnerInnen der geschlechtsinklusiven Sprache auch im Hinblick auf den Anspruch, Rezeptionsschranken zu überwinden, keinen Gefallen tun.


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Zitationsvorschlag

Bernhard Debatin: Gedanken zur Frage der Vorgabe von inklusiver, nicht-diskriminierender Sprache. In: Journalistik, 1, 2020, 3. Jg., S. 73-81

ISSN

2569-152X

Erste Online-Veröffentlichung

Juni 2020