Sagen können, was man denkt Editorial der Ausgabe 3-4/2025

Von Gabriele Hooffacker

»Das darf man ja heutzutage gar nicht mehr sagen« – ein Topos, der manchmal auch von Journalistinnen und Journalisten zu hören ist. Wie steht es also derzeit um die Pressefreiheit? »Wer Israel kritisiert, gilt in Deutschland schnell als Antisemit«, führt eine Gesprächspartnerin gegenüber der Interviewerin Mandy Tröger aus. Mit den praktischen Auswirkungen der Debatte um Israelkritik und Antisemitismus, die sich in diversen Resolutionen spiegeln, befasst sich Mandy Trögers Beitrag »Zur Wirkungsmacht der Antisemitismus-Resolutionen auf den Journalismus in Deutschland«. Spoiler: Alle Expert:innen, die für den Beitrag interviewt wurden, sehen die Grundrechtseingriffe auf Basis der Resolutionen als höchst problematisch an.

Den Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe »Pressefreiheit und Rechtsextremismus« leitet ein Fundstück aus dem New York Weekly Journal von 1733 ein. Dessen Verleger John Peter Zenger hat dem Text ein lateinisches Zitat vorangestellt: Mira temporum felicitas ubi sentiri quae velis, et quae sentias dicere licet, etwa »Wunderbares Glück dieser Zeiten, in denen man denken kann, was man will, und sagen kann, was man denkt«. Genau genommen schrieb Tacitus in den Historien, Buch I, 1: Rara temporum felicitate, ubi sentire quae velis, et quae sentias dicere licet, was ungefähr auf dasselbe hinausläuft, mit dem Unterschied allerdings, dass Tacitus von einem »seltenen Glück« spricht.

Zenger hatte Glück. Der Verleger und Journalist wurde zwar ein Jahr nach der Veröffentlichung – die späteren USA waren zu dem Zeitpunkt noch englische Kolonien – ins Gefängnis geworfen und angeklagt, hatte er doch den Gouverneur von New York, William Cosby, wiederholt scharf kritisiert. Doch das Wunder geschah tatsächlich: Zenger wurde freigesprochen – ein Sieg für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfassungsmäßig verbriefte Pressefreiheit. Gunter Reus hat das Fundstück als passende Einleitung für den Schwerpunkt dieser Ausgabe ausgegraben.

Der eigentliche Schwerpunkt beginnt mit einer Interview-Studie von Olivia Mangold: »Angriffe von rechts. Auswirkungen rechtsextremer Bedrohungen auf die journalistische Praxis in Deutschland«. Vier Journalist:innen aus dem westlichen Teil Deutschlands, die regelmäßig über Rechtsextremismus berichten, sprechen in den leitfadengestützten Interviews von Gewalt, Bedrohungen und Einschüchterungsversuchen.

»Das macht total was mit einem, wie man sich bewegt, wie man Bahn fährt, wie häufig man sich umdreht beim Nach-Hause-Weg« – so zitieren Michael Krell, Klemens Köhler und Tom Böhme eine:n der befragten Journalist:innen in ihrem Beitrag. Anhand von qualitativen Interviews untersuchen sie, »wie Medienschaffende in Ostdeutschland, die zur extremen Rechten arbeiten, ihre Berufspraktiken erleben und mit welchen Herausforderungen und Auswirkungen diese verbunden sind«. Die Einschränkungen gehen so weit, dass Journalist:innen nur noch zu den allernotwendigsten Zwecken das Haus verlassen. Im Netz werden sie mit Morddrohungen überzogen, weswegen sie online weitgehend verstummen. Vom Glück des Tacitus, sagen und schreiben zu können, was man herausgefunden hat, sind sie weit entfernt. Es scheint vielmehr so zu sein, dass häufig gerade diejenigen, die behaupten, nichts mehr sagen zu dürfen, am meisten bemüht sind, Stimmen der Aufklärung zum Schweigen zu bringen.

Der Themenschwerpunkt befasst sich bis hierher mit der Frage, wie sich Rechtsextremismus auf den Journalismus auswirkt. Vice versa gilt es, die mindestens ebenso wichtige Frage zu bearbeiten, wie der Journalismus mit dem Rechtstremismus umgeht bzw. umgehen sollte. Wie können, wie sollen Journalist:innen über die AfD berichten? Damit setzt sich Horst Pöttker in seinem Beitrag »Pressefreiheit und Rechtsextremismus – Ein Dilemma? Thesen zum journalistischen Umgang mit der AfD« auseinander. Er rät, »kontraproduktive Effekte journalistischer Empörung über die AfD zu vermeiden«, und fordert eine »Strategie eines ebenso unerschrockenen wie faktisch-nüchternen Umgangs mit dem Rechtsextremismus«. Dabei ist sich Horst Pöttker der Schwierigkeiten bewusst, die etwa die Legalismus-Strategie der AfD mit sich bringt. Seine Forderung beruht auf der Überzeugung, dass noch vieles gesagt werden darf, denn er wünscht sich vom Journalismus, »darüber aufzuklären, welche konkreten Folgen für die Gesellschaft sowie jedes ihrer Mitglieder es hätte, mit der individuellen Wahlentscheidung die Macht in die Hände einer Partei wie der AfD zu legen«.

Einen Blick nach Rumänien werfen Iulia Bârză und Veronica Câmpian in ihrem Beitrag »Medienfreiheit im Schatten des Rechtsextremismus. Herausforderungen für Journalist*innen aus Rumänien«. Sie kommen zu dem Schluss, dass »die ex­treme Rechte zwar ein Klima der Einschüchterung geschaffen hat, dieses jedoch zugleich einen kollektiven Widerstand innerhalb der journalistischen Gemeinschaft gefördert hat«. Doch sie zeigen auch Auswege auf: Notwendig sei es, »solide Mechanismen zum Schutz vor Manipulation und Desinformation zu schaffen«.

Die Medien in den USA stehen derzeit vor dem Problem, »dass Regierungsinformationen, insbesondere aus angeblich unparteiischen Quellen, verzerrt werden, um den Zielen der Regierung zu dienen«, so Jelani Cobb, Dekan der Columbia Journalism School, im Interview mit Stine Eckert. Darin wird deutlich, wie sehr das »wunderbares Glück dieser Zeiten, in denen man denken kann, was man will, und sagen kann, was man denkt« in den USA im Moment eine positive Utopie sein kann.

»Du bist Gangster und Nutte, Banker und Boxer, Ketzer und Mystiker in einem«, so beschrieb Georg Stefan Troller, der Ende September im Alter von 103 Jahren verstorben ist, seine Interviewtechnik. Dem großen Journalisten, der die Freiheit der Presse ausgelotet und unter ihrer Einschränkung mehrfach gelitten hat, widmete Siegfried Weischenberg ein Porträt, das wir in einer gekürzten Fassung vorab veröffentlichen.

Das Glück, schreiben zu können, was man denkt, kann man in den Büchern wiederfinden, die Journalist:innen schreiben. Boris Romahn (Salzburg) und Martina Thiele (Tübingen) haben die Möglichkeit ergriffen, der Rubrik »Buchjournalismus« neues Leben einzuhauchen. Die von Wolfgang R. Langenbucher und Hannes Haas begründete sowie von Fritz Hausjell weitergeführte Rubrik bleibt also eine österreichisch-deutsche Koproduktion. Neu ist, dass nicht mehr die »Top Ten« präsentiert werden, sondern einfach zehn neue, von Journalist:innen verfasste Bücher, die den beiden lesenswert erscheinen. Dazu Martina Thiele: »Dabei muss es sich nicht um Fachbücher handeln, die journalistische Themen aufgreifen, auch Belletristik, Romane, Gedichtbände, Erzählungen, Traktate – alles, was Journalist:innen zwischen zwei Buchdeckel pressen (lassen), ist für den ›Buchjournalismus‹ von Interesse und wird den Leser:innen der Journalistik ab jetzt wieder in jeder Ausgabe vorgestellt.«

Schon in dieser ersten Ausgabe zeigt sich die Bandbreite an Autor:innen, Themen und Formen: Sie reicht von »Hitlers queerer Künstlerin Stephanie Hollenstein« über »Das Schattenreich des Alexander Schalck-Golodkowski« bis hin zu drei aktuellen Kanzler-Merz-Biographien, von kritischen Analysen des Umgangs mit der AfD bis hin zu Fragen individueller und kollektiver Identität.

Und in der bewährten Rubrik Rezensionen finden sich Besprechungen von Henrik Müller: Challenging economic journalism, Lutz Hachmeister: Hitlers Interviews. Der Diktator und die Journalisten sowie von Ingrid Brodnig, Florian Klenk, Gabi Waldner, Armin Wolf (Hrsg.): Praktischer Journalismus. Ein Lehrbuch für den Berufseinstieg und alle, die wissen wollen, wie Medien arbeiten. Gerade Letzteres zeigt an vielen Beispielen aus Österreich auf, dass das »seltene Glück dieser Zeiten, in denen man denken kann, was man will, und sagen kann, was man denkt«, sich nicht von selbst einstellt, sondern wieder und wieder neu ausgehandelt und zurückerobert werden muss.

München, im November 2025

Gabriele Hooffacker


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Zitationsvorschlag

Gabriele Hooffacker: Sagen können, was man denkt. Editorial der Ausgabe 3/2025. In: Journalistik. Zeitschrift für Journalismusforschung, 3-4, 2025, 8. Jg., S. 267-269. DOI: 10.1453/2569-152X-3-42025-15563-de

ISSN

2569-152X

DOI

https://doi.org/10.1453/2569-152X-3-42025-15563-de

Erste Online-Veröffentlichung

Dezember 2025