Wie wahr ist mediale Berichterstattung? Über Unsitten und Unwissenheit in der öffentlichen Kommunikation

von Hans Peter Bull

Abstract: Es gibt keine unbezweifelbare Wahrheit, aber politischer Journalismus ist der Wahrhaftigkeit verpflichtet. Der Artikel benennt typische Unsitten und Bereiche von Unwissenheit, in denen dieser Anspruch verfehlt wird. Auf der Grundlage langjähriger Erfahrungen als jemand, der an der Bildung der öffentlichen Meinung beteiligt war und darüber hinaus stets Medienkonsument und -beobachter war, wird an Beispielen dargelegt, wie aus ungenauer Sprache ein schiefes Bild der Wirklichkeit entsteht. Es geht insbesondere um den Mangel an Differenzierung, die unangemessene Gruppenbildung, die falsche Personalisierung und die Vereinfachung komplexer Sachverhalte. Besonders behandelt werden einige Klischees und Stereotype, die immer wieder auftauchen, und einige herausragende Fälle von Medienversagen (wie in den Kampagnen gegen Christian Wulff und Olaf Scholz). Die Gründe dafür liegen u.a. in fragwürdigen Beurteilungsmaßstäben und in unangemessener Parteinahme der Schreibenden. Schließlich wird die Frage angesprochen, welche Folgen die »Digitalisierung« der öffentlichen Kommunikation hat und ob die Demokratie dadurch gefährdet ist.

Um Missverständnissen entgegenzuwirken, muss ich eine persönliche Bemerkung voranstellen: Journalismus ist ein großartiger Beruf, und die Besten dieser Zunft leisten Hervorragendes. Ohne Journalisten wäre die Gesellschaft in schlechter Verfassung; Journalisten sind eine Stütze der Demokratie.[1] Um ein Haar wäre ich selbst Journalist geworden. Ich hatte bei einer großen Zeitung volontiert und nach weiterer Zusammenarbeit die Anstellung in dieser Redaktion angeboten bekommen. Weil ich seinerzeit aber zuerst die begonnene juristische Ausbildung abschließen wollte, verpasste ich diese Chance und bin Rechtswissenschaftler geworden. Ich bin den Medien als freier Mitarbeiter verbunden geblieben, habe in Jahrzehnten juristischer und politischer Arbeit außer wissenschaftlichen Texten zahlreiche Zeitungsartikel verfasst und dabei versucht, auch schwierige rechtliche und staatstheoretische Themen allgemeinverständlich zu erläutern. Das Folgende ist daher keine akademische oder populistische Medienschelte, sondern ein Beitrag dazu, unsere guten Medien noch besser zu machen.[2] Ich versuche, Erfahrungen im Umgang mit Journalisten und langjährigen Medienkonsum auszuwerten; ein realistisches, differenziertes Bild der medialen Produktion soll Ansätze zur Verbesserung erkennbar machen.

Nicht Wahrheit ist geschuldet, sondern Wahrhaftigkeit

Die wesentliche Richtlinie jeglicher journalistischer Arbeit sollte Wahrhaftigkeit sein, also die Selbstverpflichtung auf wahre Berichterstattung, soweit sie eben möglich ist, und auf faire Kommentierung. Der Strafverteidiger und Schriftsteller Ferdinand von Schirach hat jüngst in einem Manifest sechs »neue Grundrechte« gefordert, darunter das »Grundrecht auf Wahrheit«: Danach soll jeder Mensch das Recht haben, dass »Äußerungen von Amtsträgern der Wahrheit entsprechen« (Schirach 2021: 19; dazu Schloemann 2021). Damit hat er zugleich eine wesentliche Anforderung an die Tätigkeit der Journalisten als Vermittler von Politik formuliert. Aber was ist »Wahrheit«? Sie kann jedenfalls nicht bei einem Gericht eingeklagt werden, und es ist auch gar nicht zu erwarten, dass jemand die Last eines Gerichtsprozesses auf sich nimmt, um gute politische Sitten durchzusetzen. Die Betroffenen können von den Medien vor Gericht Genugtuung verlangen, wenn im Einzelfall die Grenzen des straf- und äußerungsrechtlich Zulässigen überschritten wurden, aber auch dann kann die Justiz nur punktuell einen Fehler korrigieren, jedoch nicht den demokratischen Disput verteidigen. Mit der Richtschnur Wahrhaftigkeit ist also anderes und mehr gemeint als der Respekt vor Rechtsnormen, nämlich vor allem die angemessene subjektive Einstellung der Autoren zu ihren Themen. Wer wahrhaftig berichten will, muss versuchen, seine Vorurteile zu unterdrücken, sich auf neue und genauere Informationen einzulassen und persönliche oder in der eigenen Gruppe verbreitete Sympathien und Abneigungen zurückzudrängen.

In der Praxis steht wahrhaftiger Berichterstattung und Kommentierung manches entgegen. Die Konsumenten erwarten von den Medien ständiges Misstrauen gegenüber »der« Politik und ihren Akteuren. Abonnenten honorieren bei »ihrer« Zeitung Kontinuität in der kritischen Recherche und deutliche Sprache bei der Beurteilung politischer Handlungen. Die Meinungsfreiheit öffnet einen weiten Spielraum unterschiedlicher Formulierungen und zugespitzter Zurechtweisung gegenüber jedem und jeder, der oder die sich politisch betätigt. Wirtschaftliche Zwänge nötigen viele Redaktionen zu Abstrichen an ihrem eigenen Qualitätsanspruch, die von der Pressefreiheit gedeckt sind. Aber all diese Vorbehalte ändern nichts daran, dass die Verpflichtung von Journalisten und Journalistinnen auf Richtigkeit und Genauigkeit und auf Fairness bestehen bleibt. Sie gehört zu den grundlegenden beruflichen Anforderungen. Wird sie erfüllt, stärkt das die Demokratie; wird sie vernachlässigt, gewinnen extreme, unpolitische und menschenfeindliche Ansichten und Bestrebungen an Boden.

Notwendige Medialisierung und typische Defizite

Wenn ich nun Beispiele dafür aufführe, wie sich durch Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse und durch Unsitten bei ihrer Einschätzung die Qualität von Medienprodukten verringert, räume ich sogleich ein, dass den Schreibenden oft gar nicht bewusst ist, wie sich im Laufe jahrzehntelanger publizistischer Praxis und unter lebhafter Teilnahme anderer Bereiche der Gesellschaft viele schlechte Sitten eingeschliffen haben.

Eingeräumt sei auch, dass jede mediale Darstellung zwingend Verkürzungen und Verfremdungen enthält. Das Produkt der Vermittlung ist nicht das Original. Schon die Auswahl der Gegenstände setzt eine Entscheidung der Redakteure voraus, und schon bei der Erzählung der »Tatsachen« spielt die subjektive Perspektive eine Rolle. Das ist unvermeidlich, und wenn es genügend konkurrierende Medienprodukte gibt, gleichen sich manche Einseitigkeiten aus. Aber andererseits kommen immer wieder Verzerrungen und Fehlbilder zustande, die eigentlich vermeidbar wären und in ihrer Summe das Gesamturteil verschlechtern.

An einigen typischen Formulierungen lässt sich zeigen, wie dieser Prozess verläuft, wie also aus ungenauer Sprache ein schiefes Bild unserer Wirklichkeit entsteht:

  • Die größte Sünde dieser Art besteht darin, nicht zu differenzieren. Wenn nicht von einzelnen Politikern, Parteien oder Gruppen gesprochen wird, sondern von »der« Politik, ist das einem allgemeinen Misstrauen geschuldet, das auf einem angenommenen Gegensatz zwischen dem »guten« Volk und der »bösen« Politik aufbaut – unter Missachtung der an sich offen zu Tage liegenden Tatsache, dass die Politiker aus dem Volk kommen und Eigenschaften teilen, die sehr vielen Menschen gemeinsam sind. Es gibt anständige und unanständige Menschen, mitfühlende und rücksichtslose, Altruisten und Eigensüchtige – unter normalen Mitbürgern wie unter politischen Akteuren (und unter Männern wie Frauen). Kritik an politischem Handeln kann nur wirksam sein, wenn gesagt wird, wer gemeint ist, während die pauschale Politik- und Politikerschelte allenfalls Emotionen schürt, aber nicht zu rationaler Politik beiträgt.
  • Wenn nicht differenziert wird, werden die Menschen in Gruppen eingeteilt, die einheitlich beschrieben und beurteilt werden. Diese Unsitte ist in Politik und Gesellschaft so weit verbreitet, dass sie kaum noch auffällt, geschweige denn dass sie kritisiert wird. Mitgliedern politischer Parteien werden umstandslos Äußerungen anderer Mitglieder zugerechnet, ethnische Gruppen werden nach der Kriminalitätsquote ihrer Landsleute beurteilt, Familien werden in »Sippenhaft« genommen. Während die Strafgerichte streng darauf achten, ihrem Urteil die individuelle Schuld Einzelner zugrunde zu legen, stempeln Politiker und Journalisten immer wieder Einzelne als Gruppenangehörige ab und verteilen entsprechende Etiketten. Besonders häufig geschieht das in Wahlkämpfen und an Stammtischen, seien sie sicht- und hörbar in Gaststätten oder »digital« im Internet, und die Medien folgen den schlechten Beispielen. Das neueste Beispiel für diese »Sortierung« von Menschen: die fast einhellige Medienreaktion auf die Initiative #allesdichtmachen, mit der einige Künstler und Künstlerinnen gegen übermäßige Beschränkungen im Zuge der Corona-Bekämpfung protestieren wollten. Die Unterzeichner wurden sogleich der Verschwörung mit irrationalen »Querdenkern« verdächtigt und allesamt wie Schmuddelkinder in eine »extremistische« Ecke gestellt (vgl. Blazekovic 2021).

Natürlich ist die Gruppenbildung oft unvermeidbar; oft bildet sie überdies eine tatsächlich bestehende Einheitlichkeit des politischen Denkens und Handelns ab. Solche Verallgemeinerungen liegen auch den zahllosen Bemühungen zugrunde, ganzen Völkern bestimmte Eigenschaften zuzuordnen; die Bildung kollektiver kultureller Identitäten unter dem Titel eines »Nationalcharakters« hat eine lange, hochproblematische Tradition. Sowie jemand nicht als Individuum, sondern »nur« als einer von vielen behandelt wird, entsteht ein schiefes Bild, und der Einzelne wird entweder von der eigenen Verantwortlichkeit entlastet oder ungerecht belastet. Das eine wie das andere stärkt das ohnehin allgegenwärtige Misstrauen und macht die Verständigung schwieriger. Es käme gerade darauf an, die Einzelnen aus ihrer gemeingefährlichen Gruppe herauszulösen, aber es ist einfacher, auf eine ganze Gruppe einzuschlagen als die Sachfragen, die häufig auch Menschen in der Mitte der Gesellschaft Sorgen bereiten – z.B. die Kriminalitätsbelastung bestimmter Altersgruppen oder Ethnien – gründlich zu diskutieren und solidarische Lösungen anzustreben.

  • Demgegenüber hat die viel beklagte Personalisierung politischer Streitthemen offenbar den Vorteil, dass man damit den beteiligten Menschen besser gerecht werden kann. Die Konzentration auf prominente Akteure ist allerdings aus anderen Gründen nicht weniger problematisch. Wenn vorrangig über einzelne Personen diskutiert wird, werden daraus schnell »Skandale« oder Kampagnen (über die noch zu reden ist); immer aber verliert die Diskussion über Sachfragen an Niveau oder gerät ganz aus dem Blick. Gewiss sind politische Entscheidungen zu einem guten Teil vom persönlichen Format der Verantwortlichen geprägt, aber die tieferen und ausschlaggebenden Gründe liegen in den Interessenkonflikten zwischen den betroffenen Machtgruppen; diese Konflikte bestanden und bestehen unabhängig von den Eigenheiten der handelnden Personen und müssen ohne Rücksicht darauf überwunden werden. Deshalb ist es der Sache abträglich, wenn z.B. die Corona-Diskussion – wie geschehen – mit der machtpolitischen Konkurrenz zwischen Bund und Ländern (Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten) und dem Wettbewerb um die Kanzlerkandidatur vermengt wird.
  • Komplexe Zusammenhänge werden regelmäßig stark vereinfacht dargestellt. Auch das ist natürlich unvermeidlich, aber der Ehrgeiz der Berichterstatter sollte dahin gehen, möglichst genau zu sein und Erklärungen zu vermitteln, die den Lesern und Hörern eine sachlich angemessene Beurteilung ermöglichen.

Jeder, der eine Materie fachlich durchdrungen hat, kennt die Erfahrung, dass ein Pressebericht – obwohl gut gemeint – wichtige Details falsch, verzerrt oder gar nicht enthält, dass Kausalitäten verkürzt und Verantwortlichkeiten ungenau zugeordnet werden. Journalistische Berichterstattung kann den Standards fachlicher Richtigkeit in der Regel nicht gerecht werden, und das ist auch gar nicht nötig. Wenn aber bestimmte Verkürzungen und Vereinfachungen immer wieder vorkommen und wenn es klar ist, dass dadurch beim Publikum fragwürdige Vorstellungen entstehen, ist Besinnung angebracht. Pauschalurteile, die durch mangelnde Sorgfalt bei der politischen Berichterstattung aufkommen, sind auf Dauer mehr als ärgerlich: Sie beschädigen eine Basis demokratischer Politik, nämlich das Mindestmaß an Vertrauen, das die Bürgerinnen und Bürger ihren Repräsentanten entgegenbringen müssen, damit Kompromisse möglich sind und ein halbwegs solider sozialer Friede herrscht.

Ein Mittel, die fachliche Richtigkeit von Presseartikeln zu verbessern, ist die Einladung an wirkliche Experten, komplexe Themen in verständlicher Sprache zu erläutern. Nicht selten werden Streitfragen in »Pro/Contra«-Kolumnen debattiert; erst recht könnten und sollten auch Wissenschaftler und Praktiker an solch einem Austausch beteiligt werden. Ich habe den Eindruck, dass dies heute seltener als früher geschieht. Es ist natürlich für Fachfremde nicht ganz einfach zu beurteilen, wer zu einem Fachthema wirklich sachverständig Stellung nehmen kann. Aber halbwegs ausreichend besetzte Redaktionen können sich das Wissen darüber verschaffen, wer mehr weiß als sie selbst.

Manche Redaktionen sind übrigens der Meinung, Texte von Politikern seien grundsätzlich nicht mit Expertenäußerungen gleichzusetzen. Vielfach herrscht offenbar die Vorstellung, alle Politiker und Politikerinnen reichten nur Manuskripte ein, die von Mitarbeitern oder Ghostwritern verfasst seien oder nur der Selbstdarstellung der Autoren dienen sollten. Man fürchtet in den Redaktionen, dass sich auch Vertreter aller anderen Parteien melden würden, die man um der Gleichbehandlung willen nicht würde ablehnen können. Abgesehen davon, dass diese Regel nicht streng eingehalten wird – in ihr kommt ein Misstrauen gegenüber allen politisch aktiven Autoren zum Ausdruck, das eine unsinnige Polarisierung von Wissenschaft und Politik fördert. Politiker sind bekanntlich Experten für das Allgemeine, und Authentizität sollte als Qualitätsmerkmal angesehen werden.

Es sollte also stets nur von der journalistischen Relevanz und Qualität eines Textes und nicht von Status, Beruf oder Funktion des Autors oder der Autorin abhängen, ob er veröffentlicht wird oder nicht. Dasselbe gilt für wissenschaftliche Texte: Auch bei ihnen kommt es nach meiner Erfahrung vor, dass man einen Gegensatz zwischen der Darstellung wissenschaftlicher Positionen und Beiträgen aktiver Politiker konstruiert. Eine Zeitschriftenredaktion sollte aber in der Lage sein, die eingereichten Texte daraufhin zu prüfen, ob sie wissenschaftlichen Ansprüchen genügen.

Um es zu wiederholen: Politiker benötigen für ihre Arbeit ein Mindestmaß an Vertrauen; das Misstrauen lauert ohnehin ständig. Sie unterscheiden sich in dieser Hinsicht nicht von Journalisten; auch diese brauchen ein gewisses Maß an Vertrauen des Publikums in ihre Integrität, und sie wehren sich deshalb zum Beispiel zu Recht gegen die Verleumdungen von Extremisten. »Journalisten die Glaubwürdigkeit zu nehmen ist das Schlimmste«, sagt Anja Reschke (Reschke 2020). Daran sollten sich auch Talkshow-Moderatorinnen erinnern, wenn sie Politikern, die ihre Meinung geändert haben, hartnäckig die Glaubwürdigkeit absprechen.[3]

Wie funktionieren die Institutionen?

Es sind zentrale Funktionsbedingungen und Prozessregeln, die immer wieder unrichtig dargestellt werden. Über die verfassungsmäßigen Institutionen des Staates wissen die meisten noch einigermaßen Bescheid, aber das Wissen davon, wie die Gesellschaft und der Staat funktionieren und was sie bewirken können, ist in vieler Hinsicht defizitär. Meist wird den Regierungen mehr zugetraut als sie leisten können, und die Regierungen gerieren sich dementsprechend als beinahe allmächtig – bis hin zu der Selbsteinschätzung, man könne mit »harten« Regeln selbst eine weltweit wütende Pandemie kurzfristig zum Erliegen bringen… Eher harmlos ist der Fehler, wenn geschrieben wird, die Regierung habe »ein Gesetz beschlossen, dem der Bundestag noch zustimmen müsse«. Die Regierung muss die meisten Gesetzentwürfe erarbeiten, aber den endgültigen Text bestimmt das Parlament. Wichtiger ist, wie stark die Regierung ist; das hängt von anderen Mitspielern ab, die ihrerseits beachtet werden müssen. Bei der täglichen Berichterstattung über Gesetzesvorhaben kommt die Analyse der jeweils betroffenen Interessen regelmäßig zu kurz. Wer allein die offiziellen Verlautbarungen über Gesetzesprojekte referiert, versäumt die Aufklärung über die eigentlichen Streitfragen und über die Machtverhältnisse, die auf das Gesetz eingewirkt haben. Was den Parteien im Wahlkampf mit Recht vorgeworfen wird – nämlich dass sie »Waschmittelwerbung« betreiben, also hehre Ziele verkünden und die eigentlichen Probleme – die der Durchsetzung gegen konfligierende Kräfte – weglassen, geschieht in anderer Form alltäglich in den Medien, wenn nur über die Ziele diskutiert wird und nicht über die Wege dorthin.

Ein anderer Bereich der Staatsorganisation, über den allzu oft unrichtig berichtet wird, ist die Justiz. Vorbei ist die Zeit, in der Richter sich vor der Öffentlichkeit abschotteten und es als unpassende Einmischung oder als Gefährdung ihrer Unabhängigkeit ansahen, wenn Journalisten ihre Urteile kritisierten. Die meisten Gerichte haben ihre Pressearbeit erheblich ausgeweitet und bieten den Medien Erläuterungen an, aber die werden oft nicht angenommen. Boulevardmedien praktizieren seit Jahrzehnten Justizkritik nach dem Motto: Die Richter urteilen zu milde. Welche rechtlichen Vorgaben zu den angeblich zu milden Entscheidungen führen, wird oft nicht erklärt und oft wohl nicht einmal verstanden. Und eine notwendige Grenze der Rechtsprechung wird ignoriert, wenn – wie beim NSU-Verfahren – kritisiert wird, ein Gericht habe »die Hintergründe der Taten nicht aufgeklärt« (oder gar: »die historische Aufarbeitung versäumt«) – das ist nicht die Aufgabe von Gerichten, sondern von Wahrheitskommissionen und – wenn man es sehr idealistisch sieht – von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.

Gesellschaft und Politik formulieren mit

Nochmals: es sind keinesfalls nur die Medien, die ihre Aufklärungsaufgabe nicht sorgfältig genug erfüllen; vielmehr sind Politiker aller Richtungen mitverantwortlich für allzu schlichte, von Klischees und Stereotypen geprägte Behauptungen, wie sie so gern kolportiert werden:

  • »Die Kanzlerin hat die Flüchtlinge gerufen«; »Die meisten Flüchtlinge sind Asyltouristen« (oder wahlweise: »Wirtschaftsflüchtlinge«, »Kriminelle« oder »Terroristen«): So wird aus einer humanitären Geste ein politisches Programm, aus einem globalen Unglück, der millionenfachen Flucht vor Armut und Unterdrückung, eine persönliche Entscheidung einer Regierungschefin, aus der Not der Geflüchteten eine Diskriminierung ganzer Völkerschaften. Wie verzwickt die Situation im September 2015 war, ist sehr viel später in einer Fernsehdokumentation dargestellt worden; man hätte es gern früher in den Zeitungen gelesen.
  • »Die Verwaltung handelt gegen die Interessen der Bürger«; »Deutschland hinkt bei der Digitalisierung hinterher«; »Die Beamten vergeuden das Geld der Steuerzahler« – usw. usf.: So werden Einzelfälle verallgemeinert, fehlerfreie und kritisierbare Entscheidungen in einen Topf geworfen und die Staatsbeschäftigten pauschal beschimpft. Obskure Rankings werden als Tatsachen behandelt, ohne ihre Kriterien zu nennen oder gar zu relativieren. Statistiken sind nur dann aussagestark, wenn sie außer den aktuellen auch Vergleichsdaten aus der Vergangenheit oder anderen Ländern enthalten und entsprechend kommentiert werden.Dass Digitalisierung – also die Automatisierung der Entscheidungsprozesse und die Verlagerung der Kommunikationsprozesse in das Netz – keineswegs für alle Staatsaufgaben einen Fortschritt bedeutet, wird gar nicht mehr erkannt (obwohl z.B. während der Pandemie-Krise die Unzulänglichkeit eines rein digitalen Schulunterrichts überdeutlich geworden ist). Wer sich der allgemeinen Begeisterung für die Informationstechnik nicht anschließen mag, gilt als Technikfeind. Die »Schwarzbücher« des Bundes der Steuerzahler (der eigentlich Bund der Einkommensteuerzahler heißen müsste, denn er vertritt Bezieher hoher Einkommen) werden regelmäßig von den Medien unkommentiert verbreitet; die Stellungnahmen der kritisierten Behörden folgen im günstigsten Fall einige Tage später, wenn die Berichte bereits ihre Wirkung getan haben.
  • Ein besonders beliebtes Spiel ist die Bürokratiekritik. Sie ist für die Medien so nützlich, weil sie – vermeintlich – die inhaltliche Beurteilung von Verwaltungsvorgängen überflüssig macht, jedenfalls für den ersten Moment der schnellen Kommentierung administrativer Vorgänge. Es gibt mehrere Spielarten dieser Praxis: Harmlos ist die gelegentlich anzutreffende Zusammenstellung kurioser oder obsolet gewordener Vorschriften, die sich auf frühere Lebensverhältnisse beziehen. Manch eine Rechtsnorm, die früher sinnvoll und notwendig erschienen war, hat sich überlebt und wird gar nicht mehr angewendet – »Rechtsbereinigung« ist dann ein Routinevorgang ohne politische Bedeutung.Meist aber beanstanden Betroffene einzelne Bestimmungen, die ihnen Lasten auferlegen, seien es Steuern, Beiträge oder Gebühren, seien es formale Obliegenheiten wie die Benutzung bestimmter Formulare oder die Einhaltung von Fristen, die Angabe von Daten oder die Unterwerfung unter die Kontrolle einer Behörde. Besonders umständlich erscheinende Vorschriften sind oft das Ergebnis von Lobbyarbeit im Hintergrund der parlamentarischen Beratungen – so wenn ein Wirtschaftszweig für sich unangemessene Ausnahmen von allgemeinen gesetzlichen Lasten erreicht hat. Wenn eine solche Ausnahmevorschrift schwer anzuwenden ist, wird die Verantwortung dafür gern den Beamten der Ministerien zugewiesen, die in diesem Fall ganz unschuldig sind.Wenn Politiker versprechen, »unbürokratisch« zu helfen, müssen Beamte besonders aufmerksam sein. Akuter Not muss schnell begegnet werden, und übertriebene Vorsicht bei der Verteilung von Hilfsgeldern ist unangebracht. Aber die unglückliche Geschichte der Corona-Hilfen im Winter 2020/21 zeigt, dass ein Mindestmaß an Kontrollierbarkeit unverzichtbar ist. Wenn das Vertrauen in die Ehrlichkeit der Antragsteller zu groß ist, sind sogleich Betrüger am Werk. »Bürokratie« ist unser Schicksal; ohne sie würden Staat und Gesellschaft nicht funktionieren, und Chaos würde sich ausbreiten. Es ist zu billig, sie pauschal zu kritisieren. Auch hier kommt es darauf an zu sagen, wer was zu verantworten hat.

Sprachliche Monita und inhaltliche Defizite

Die Kritik an Unsitten und Unwissenheit und daraus entstehenden Fehlentwicklungen greift zu kurz, wenn sie bei den sprachlichen Monita stehen bleibt. Sprachlehrer sind wichtig, aber sie beeinflussen die Inhalte nur marginal. Es geht also nicht nur um mangelndes Sprachgefühl oder nachlässigen Stil, sondern um die inhaltlichen Einstellungen und Haltungen der Autoren. So sehr es zu wünschen ist, dass Journalisten »Haltung« beweisen, also ihren Prinzipien treu bleiben und sich nicht von anderen abhängig machen, so unangemessen ist es zum Beispiel, wenn ein Autor (oder eine ganze Redaktion) sich aus Sympathie oder Antipathie für die eine oder andere politische Richtung bei der Berichterstattung unkritisch der Sichtweise Dritter anschließt oder es mit der Formulierung nicht so genau nimmt, wie es geboten wäre.

Parteizeitungen mögen einseitig berichten, Gegengründe für die Politik ihrer Parteiführung verschweigen und ein rosarotes Bild der eigenen Leute zeichnen (aber heute wollen auch treue Parteianhänger keine Beweihräucherung der Spitzengenossen mehr). Boulevardmedien leben vom Ausschmücken und Ausbreiten der Nachrichten über und Fotos von (Möchte-gern-)Prominenten, die ihrerseits Publizität suchen und ihre Privatsphäre bewusst öffnen, um Aufmerksamkeit zu erzielen. Zeitschriften und Magazine, die dieses Interesse bedienen und phantasievoll übertreiben, zuspitzen oder sogar ganze Interviews erfinden, rechnen vermutlich mit dem stillschweigenden Einverständnis ihrer »prominenten« Opfer. In diesen Kreisen herrscht auf beiden Seiten ein gehöriges Maß an Zynismus; Gerichtsurteile, die den Betroffenen Schadensersatz zubilligen, werden schnell wieder »vergessen«. Aber nochmals: Die Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit obliegt allen Medien.

Zur Empirie des Medienversagens

Für Beamte und Amtsträger gilt bei politischen Äußerungen die Pflicht zur Mäßigung, Journalisten dürfen und sollen zuspitzen, wenn sie es für nötig halten. Aber auch Journalisten verfehlen ihre Berufspflichten, wenn sie andere maßlos kritisieren, verunglimpfen oder beleidigen. Es ist einfach schlechter Journalismus, wenn Zeitungen und Zeitschriften sich vor den Karren politischer Parteien oder Verbände spannen lassen und Kampagnen gegen einzelne Politiker führen, und es ist nicht besser, wenn eine Redaktion von sich aus die Geschäfte einer politischen Gruppe wahrnimmt. (Im Bereich von Kultur und Wissenschaft lassen sich bei genauem Hinsehen ähnliche Geschäfte beobachten; nur empört sich da nicht die allgemeine Öffentlichkeit, sondern ein relativ enger Kreis von Insidern.)

Die Diskussion ist nicht neu. In meinem kleinen Privatarchiv finden sich Zeitungsausschnitte aus mehreren Jahrzehnten, in denen das Versagen von Journalisten dargestellt und kritisch kommentiert wird. Unter den Kritikern sind einige herausragende Vertreter ihrer Zunft wie Herbert Riehl-Heyse, Robert Leicht, Hans Leyendecker, Gunter Hofmann, Heribert Prantl, Georg Mascolo; sie haben unseriös arbeitende Kollegen – Kolleginnen waren nicht dabei – zum Teil in äußerst scharfen Worten daran erinnert, welchen Schaden sie den betroffenen Menschen und mittelbar unserer Demokratie zugefügt haben. Bei den meisten Fällen, die sie aufgegriffen haben, ist im Rückblick klar, dass die medienkritischen Kommentare begründet waren. Das herausragende Beispiel ist der Fall des Bundespräsidenten Christian Wulff, den eine ganze Phalanx von Zeitungen, angeführt von »Bild«, so unerbittlich verfolgt hat, dass sein Rücktritt unvermeidlich wurde, obwohl die Vorwürfe bis auf lächerliche Lappalien falsch waren.

Viele ähnliche Medienkampagnen – die nicht nur von der Boulevardpresse ausgingen – sind vergessen, so die gegen den Hamburger Innensenator Hartmuth Wrocklage, der aufgrund anonymer Behauptungen und Unterstellungen aus der Polizei von dem größeren Teil der Hamburger Zeitungen aus dem Amt gejagt wurde. Den Hintergrund bildete ein heftiger Streit um die Sicherheitspolitik des Senators, die von konservativen Teilen der Bevölkerung, Teilen der Polizeiführung und der Springer-Presse scharf attackiert wurde. Gegen Wrocklage polemisierte die Hamburger Presse (außer der taz) vor allem deshalb, weil er angekündigt hatte, zivilrechtlich gegen die Verbreiter der Unterstellungen und Verleumdungen vorzugehen. Der Abgeordnete Dr. Martin Schmidt von der Grün-Alternativen Liste in der Hamburger Bürgerschaft sagte dazu, Wrocklage habe »einen schweren Fehler gemacht«, er habe »gegen eine Grundregel verstoßen, die für alle Politiker gilt: Er hat die Presse, die ihn angegriffen hat, kritisiert. Das darf man nicht tun, wenn man Senator ist und bleiben will«. Die Landespressekonferenz sah in dieser Ankündigung, sich vor Gericht zu wehren – die manche für ungeschickt oder gar naiv hielten, die aber allenfalls Ausdruck der Unterlegenheit des Politikers gegenüber der Presse war – einen »inakzeptablen Versuch, kritische Stimmen zu unterdrücken«. »Statt sich offen der Auseinandersetzung zu stellen, greift Herr Wrocklage zu Repressionsmethoden gegen unabhängigen Journalismus, mit dem er offenbar seine Probleme hat«. Nur der Redaktionsleiter der taz Hamburg hat gegen diese geradezu groteske Verdrehung der Verhältnisse protestiert und der LPK »undifferenzierte Einseitigkeit«, also »das Gegenteil von seriösem Journalismus« attestiert.[4] Der Hamburger Korrespondent der Süddeutschen Zeitung hingegen hielt Wrocklages Reaktion für »aberwitzig«, weil »politisch höchst unklug«. Es fällt mir schwer zu verstehen, dass ein erbarmungslos verfolgter Politiker »klug« handelt, wenn er auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtet.

Kleine Fehler, große Folgen

Ungenauigkeiten sind im journalistischen Tagesgeschäft nicht zu vermeiden, wenn – wie so oft – die Informationslage ungünstig ist. Wenn aber relevante Informationen vorliegen und nicht berücksichtigt werden, ist das – bei entsprechender Bedeutung der Sache – durchaus vorwerfbar.

Im Rahmen einer besonders schwierigen eigenen Funktion habe ich ein beunruhigendes Beispiel dafür erlebt, wie leicht aus kleinen Ungenauigkeiten erhebliche Missverständnisse entstehen – und wie schwer es ist, gegen Vorurteile von Journalisten anzugehen.

Ich war einer der beiden Prozessbevollmächtigten der Bundesregierung im ersten NPD-Parteiverbotsverfahren. Der Prozess ist daran gescheitert, dass verschiedene Verfassungsschutzämter in den Vorständen der NPD »V-Leute«, also bezahlte Spitzel angeworben hatten, die gegen ansehnliche Honorare über die Vorgänge in den Vorständen berichteten.[5] Diese Beobachtung der NPD durch die Verfassungsschützer wurde fast überall so dargestellt, als hätte der Staat seine »Agenten« in die Partei »eingeschleust«, um die Partei in der Öffentlichkeit als extremistisch erscheinen zu lassen. Tatsächlich war auch nicht ansatzweise bewiesen, dass die Spitzel Einfluss auf die Außendarstellung der Partei gehabt hätten.[6] Überdies hatte der Verfassungsschutz die Zusammenarbeit mit dem NPD-Mann, der besonders giftige antisemitische Äußerungen publiziert hatte, bereits fünf Jahre zuvor beendet.

Ich habe versucht, den komplizierten Sachverhalt allen Journalisten, die bei mir anfragten, zu erläutern, aber die entscheidenden Details wurden nicht verbreitet. Ein Fernsehteam des RBB eilte damals sofort von Berlin nach Hamburg und führte für die anstehende Kontraste-Sendung ein langes Gespräch mit mir – aus dem wurde aber nur ein Satz gesendet, der überdies belanglos war, und eben nicht die Erklärung der besonderen Beziehungen zwischen den Verfassungsschutzämtern und der NPD. Ganz offensichtlich hatten die Autoren der Sendung ihre Meinung längst gebildet, als sie mit mir sprachen, und wollten von der Auskunftsperson nur Bestätigung, nicht Widerspruch. Ich erinnerte mich bei dieser Gelegenheit daran, dass ältere Journalisten mir schon früher augenzwinkernd erklärt hatten, man solle sich seine Texte doch nicht »kaputtrecherchieren« lassen …

Sicherheitspolitik als Herausforderung des Journalismus

Die Geheimdienste sind seit je Gegenstand besonderen journalistischen Interesses, aber die Berichte über ihre Tätigkeit sind meist äußerst oberflächlich und manchmal – wie im Fall der NPD-Beobachtung – geradezu irreführend. Für diese schlechte Information der Öffentlichkeit sind auch die Geheimdienste selbst verantwortlich, weil sie um des Schutzes ihrer Quellen willen eine Aura der Geheimhaltung um sich verbreiten, die über das notwendige Maß hinausgeht. Niemand hat etwas dagegen einzuwenden, wenn ein Auslandsnachrichtendienst wie der BND seine Informationslieferanten aufs strengste schützt; Spione auswärtiger Mächte sind überall auf der Welt in hohem Maße gefährdet. Auch ein Inlandsnachrichtendienst muss seine verdeckten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor der Aufdeckung durch die Beobachteten und vor Racheakten derer schützen, die sich verraten fühlen. Aber die V-Leute der Verfassungsschutzämter, die Informationen über extremistische Bestrebungen liefern, sind nicht ebenso gefährdet wie die Spione im Ausland, und die Öffentlichkeit hat ein legitimes Interesse daran zu erfahren, mit welchen Methoden der Inlandsgeheimdienst arbeitet. Die Betroffenen haben grundsätzlich sogar einen Anspruch auf Auskunft darüber, was die Behörden über sie wissen; nur nutzen die Sicherheitsbehörden regelmäßig die gesetzlichen Ausnahmen von diesem Anspruch. Als Bundesbeauftragter für den Datenschutz habe ich bei den Sicherheitsbehörden dafür geworben, eine Form von Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, die auch der Öffentlichkeit vermittelt, dass sie rechtmäßig arbeiten.

Als Prozessvertreter der Bundesregierung im NPD-Verfahren habe ich dann erleben müssen, dass die Verfassungsschützer sogar dem obersten Gericht der Nation die Auskünfte vorenthalten haben, die es zur Beurteilung des Parteiverbotsantrags benötigte. Ich habe darauf hingewirkt, dem Bundesverfassungsgericht die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes in öffentlicher Sitzung so zu verdeutlichen, dass die Richter sich ein realistisches Bild machen könnten. Das ist nicht gelungen, und so ist es dazu gekommen, dass sich drei der sieben Richter und viele Beobachter des Prozesses die Verteidigungstaktik der NPD zu eigen gemacht haben, der Staat habe seine Agenten in ihre Vorstände »eingeschleust« und von diesen ein Bild der Partei aufbauen lassen, aufgrund dessen die unbequeme Partei verboten werden sollte.

Geheimniskrämerei haben immer auch andere Sicherheitsbehörden betrieben. Vor der Einführung der Datenschutzgesetze war es für Polizeibeamte schwer vorstellbar, dass ihre Methoden der Ermittlung von Straftätern und der Aufklärung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit von Außenstehenden überprüft und u.U. beanstandet werden könnten. In der öffentlichen Diskussion sind seitdem zahlreiche polizeiliche Informationsbefugnisse als zu unbestimmt, zu belastend, also als unverhältnismäßig und damit rechtsstaatswidrig kritisiert worden, und das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber, der das Polizeirecht festschreiben wollte, immer wieder korrigiert. In der Öffentlichkeit ist dadurch der Eindruck entstanden, es gebe eine »vollständige«, »flächendeckende« und tief in die Privatsphäre eindringende »Überwachung« des ganzen Volkes. Das war und ist falsch, aber wenn Karlsruhe wieder einmal eine neue Ermächtigung einer Sicherheitsbehörde zu unbestimmt formuliert findet und die Vorschrift daher aufhebt, glauben wiederum viele, die nicht genau hinhören oder lesen, der Orwell‘sche Überwachungsstaat sei in Deutschland Wirklichkeit geworden oder stehe uns unmittelbar bevor. Solche Stereotype werden nicht einmal dadurch ausgeräumt, dass die Mehrzahl der Menschen bekundet, mit ihren örtlichen Behörden durchaus zufrieden zu sein und sich von der Polizei beschützt und nicht bedroht zu fühlen.

Es hängt oft an wenigen Worten, ob ein Text einen Zusammenhang zutreffend erklärt oder ob er eine unreflektierte Meinung wiedergibt. Die Berichterstattung knüpft in aller Regel an mehr oder weniger Bekanntes an, fügt den Welterklärungen, die jeder und jede mit sich trägt, eine neue Variante, eine Ausnahme oder ein Extrembeispiel hinzu. Wer sich diese Ausgangssituation klarmacht, kann die eigene Darstellung so variieren, dass sie zu einem vorhandenen (Vor-)Urteil einen weiteren Beweis liefert oder aber mit der gängigen Vorstellung deutlich kontrastiert. Wer dem Leser oder Zuhörer nur die Basis für die eigene Urteilsbildung ermöglichen will, recherchiert gründlicher und formuliert auf dieser Grundlage anders, nämlich offener, und vermeidet Kraftausdrücke und die üblichen Metaphern (zum Konzept eines »konstruktiven« Journalismus vgl. Hooffacker 2021).

Um es ganz deutlich zu sagen: Die Verwendung von Formeln wie »Überwachungsstaat« lenkt die Wahrnehmung in eine systemkritische Richtung, auch wenn das behandelte Beispiel das nicht hergibt; wer von »Verschwendung von Steuergeldern« spricht, erschwert die Klarstellung der behandelten Vorgänge; wer eine umstrittene Praxis ohne nähere Begründung als »Grundrechtsverletzung« bezeichnet, versperrt dem Handelnden die Chance, die Rechtslage zu erläutern. Die Meinungsfreiheit deckt all diese Formulierungen ab – aber ist das genug?

Falsche Maßstäbe und folgenreiche Kampagnen

Aus Stereotypen werden Meinungen, aus Meinungen werden Bündnisse für oder gegen andere. Politisch interessierten Journalisten fällt es schwer, sich auf Berichte zu beschränken, statt Partei zu ergreifen, und die Neigung zu scharfen Urteilen ist nicht nur an den analogen und virtuellen Stammtischen gewachsen. Die Maßstäbe der Medien sind strenger geworden, bisweilen sind sie kleinlich, und es wird nicht nur nach Recht und Unrecht geurteilt, sondern immer öfter moralisch verurteilt. Es ist gut, dass Korruption in jeder Form heute schärfer beobachtet und bekämpft und Vetternwirtschaft aufgedeckt wird. Aber nicht gut ist es, dass an Politiker Maßstäbe angelegt werden, die für normale Bürger nicht gelten, und dass aus Nachlässigkeiten, die jedem unterlaufen können, politische Vergehen gemacht werden, die das Amt kosten können. Man erinnere sich an die Medienkampagne gegen den damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff: Aus einer angeblichen Unklarheit über die Finanzierung des eigenen Hauses und einer Einladung zu einer Urlaubsreise wurden Vorwürfe der Unredlichkeit und Bestechlichkeit, die zu einem Strafverfahren und dem Rücktritt des Beschuldigten führten – als das Gericht Christian Wulff schließlich von allen Vorwürfen freisprach, waren die Folgen dieser Kampagne nicht mehr zu reparieren.[7] Der Grünen-Politiker Cem Özdemir wurde in seiner bis dahin sehr erfolgreichen Karriere durch die Anschuldigung zurückgeworfen, von den Fluggesellschaften bei Dienstreisen gutgeschriebene Prämien privat genutzt zu haben – eine inkorrekte, aber bis dahin nicht beanstandete Praxis, die auch anderswo üblich war. Im Jahre 2021 verdient es Aufmerksamkeit, mit welcher Hartnäckigkeit der Bundesfinanzminister Olaf Scholz mit angeblichen Versäumnissen oder Fehlern konfrontiert wird, die bei Lichte besehen keine sind.

Der Fall Scholz eignet sich als Beispiel für eine Berichterstattung, die den Auftrag der Presse, sachlich aufzuklären und fair zu kommentieren, trotz formal unauffälliger Formulierungen verfehlt. So befasst sich eine Autorin immer wieder mit Scholz[8]: stets mit der Kernaussage, dass er sich wegen verschiedener Sachverhalte rechtfertigen müsse, dass er die Vorwürfe zurückweise, keine Schuld eingestehe und keine Verantwortung übernehme – aber immer mit der Unterstellung, dass er im Grunde doch verantwortlich sei und dies auch wisse, und neuerdings mit dem Zusatz, dass die (unbewiesenen) Vorwürfe eine schwere Belastung für den Wahlkampf bedeuteten (vgl. Gammelin 2021a). Die Handlungen, die angeblich zu kritisieren seien, werden nur mit Stichworten umschrieben, und stets wird gesagt, es gebe noch viele Fragen und großen Erklärungsbedarf. Diese Methode, einen Politiker in ein schlechtes Licht zu rücken, ist sehr erfolgreich – jedenfalls räumt die Redaktion diesen Texten sehr viel Raum ein. Deshalb sei hier im Einzelnen erläutert, was bei ihrer genauen Betrachtung auffällt.

Welcher Art sind die Vorwürfe, die gegen Olaf Scholz erhoben werden? In einem neueren Artikel dieser Serie, dem vom 23. April 2021,[9] lautet der Kernsatz: »Es ist ein gewaltiges Handicap für ihn als Kanzlerkandidaten, dass er seine Arbeit zu verteidigen hat im schärfsten Aufklärungsgremium des Bundestags – das er zunächst hatte verhindern wollen«. Wie bitte? Parlamentarische Untersuchungsausschüsse werden von den politischen Gegnern auf den Weg gebracht; sie sind eine Bühne für dramatischen politischen Langzeitstreit und den Versuch, Regierungskoalitionen zu spalten – dass Betroffene solche Initiativen verhindern wollen, ist selbstverständlich; sie können es aber nicht, wenn die Opposition stark genug ist, und müssen dann ebenso selbstverständlich ihre Arbeit verteidigen. Die Autorin sagt selbst ganz ohne Selbstkritik: »Und irgendwas, das lehrt die Erfahrung, bleibt immer hängen. Das kostet Vertrauen, gerade im Wahlkampf«. Richtig – aber ist dafür derjenige verantwortlich, der vor den Ausschuss geladen wird? Tatsächlich wird Misstrauen immer auch herbeigeschrieben.

Der Angegriffene bestreitet die Vorwürfe entschieden, und seine Kritikerin räumt ein, dass »die ganz große Verfehlung nicht zu beweisen« ist. Was nach der Befragung im Untersuchungsausschuss als Vorwurf übrig bleibt, ist die von Scholz eingeräumte dienstliche Nutzung eines privaten E-Mail-Accounts, von der Autorin kommentiert mit dem Satz: »Eine Mail-Affäre hatte schon Hillary Clinton vor fünf Jahren wohl endgültig die Präsidentschaft gekostet«. Welch ein Vergleich! Die Clinton-»Affäre« bestand doch darin, dass die Meldung über die »privat-dienstlichen« E-Mails von politischen Gegnern (vielleicht unter Beteiligung russischer Geheimdienstler) bewusst als Wahlkampfmunition eingesetzt wurde. Und worin bestand und besteht eigentlich der Schaden (für die Demokratie), wenn regierungsinterne Kommunikation auf einem privaten Gerät stattfindet? Wenn solche Lappalien zur Staatsaffäre gemacht werden, fehlt es an angemessenen Maßstäben für richtiges politisches Handeln.

Die Munition scheint der Autorin ausgegangen zu sein, wenn sie am Schluss ihres bilanzierenden Artikels nur noch auf die rhetorische Qualität des Ministers eingeht. Sie stellt fest, dass Scholz »stoisch und gleichbleibend freundlich« spricht, aber nicht so eloquent und so überzeugend wie sein Staatssekretär Jörg Kukies. Und da ist aus der Kommentatorin des Untersuchungsausschusses plötzlich die Wahlkampfstrategin geworden, die dem Vizekanzler vorhält, dass er nicht »die Herzen« erobern könne.

Freilich dürfte die Empfehlung, es dem Staatssekretär nachzumachen, nicht das Ende der kritischen Befassung mit dem Minister bilden. In demselben Artikel hat die Autorin nämlich auch – wie in zahlreichen früheren Beiträgen – andere Vorwürfe wieder aufgewärmt. Dass der G-20-Gipfel in Hamburg von Gewalttätern gestört wurde, wird ihm ebenso angelastet wie der Milliardenbetrug der Wirecard AG. Von den Tätern ist nichts zu berichten; sie sind untergetaucht oder sitzen in Untersuchungshaft; Gerichte werden (hoffentlich) die raffinierten Straftaten aufklären. Da machen sich Journalisten und politische Gegner daran, den zuständigen Behörden und Ministern mangelhafte Aufsicht vorzuhalten, und lenken die Aufmerksamkeit weg von den Tätern zu Politikern und Beamten, die nicht weniger betrogen worden sind als die um ihr Geld gebrachten Anleger. Die »politische Verantwortlichkeit« wird in einer Weise strapaziert, die ihr jeden realisierbaren Gehalt nimmt; bei dieser Betrachtungsweise kann eigentlich niemand die Leitung eines Ministeriums übernehmen, der nicht bereit ist, politischen Selbstmord zu begehen.

Und implizit wird trotz eindeutiger Aussagen weiter behauptet, dass Scholz der Hamburger Warburg-Bank bei der Auseinandersetzung um eine Millionen-Steuerschuld geholfen habe – allerdings in der verschwommenen und daher nicht zu beanstandenden Formulierung: »Dass er als Hamburger Bürgermeister nichts vom Cum-Ex-Steuerbetrug gewusst haben will, ist umso schwerer zu glauben, weil man eben weiß, wie penibel der Minister Scholz sein Haus kontrolliert«. Welch eine Argumentation! Um von den Steuerbetrügereien unter dem Stichwort »Cum-Ex« zu wissen, brauchte man kein penibler Minister zu sein, aber wenn einer es war, dann spricht alles dafür, dass er den Steuerkriminellen eben gerade nicht geholfen hat. Ein Journalist, der das nicht wahr haben will, betreibt das Geschäft der politischen Opposition und setzt seine eigene Glaubwürdigkeit aufs Spiel.

Und was ändert sich durch die digitale Kommunikation?

Die Medienkritik konzentriert sich heute auf die Veränderungen, die durch die »Digitalisierung« der öffentlichen Kommunikation eingetreten sind (vgl. Schicha u.a. 2021). Es erscheint kaum ein Beitrag, in dem nicht die Gefahren der neuen Informations- und Kommunikationstechniken für die Demokratie beschworen werden. Und es stimmt ja: Manche neuen Erscheinungsformen unserer politischen Kommunikation sind gemeingefährlich. Die Hassreden gegen Politiker, die extreme Ablehnung und persönliche Beschimpfung bestimmter politischer Richtungen und ihrer Repräsentanten, die in einigen »sozialen« Medien üblich geworden sind (und sogar als Vorbild für Leserbriefe in Zeitungen zu dienen scheinen), säen Unfrieden, vergiften das politische Klima. Beleidigung und Bedrohung Andersdenkender, Unfähigkeit zum Zuhören und Argumentieren machen Kompromisse schwer bis unmöglich. Das Ideal der rationalen Auseinandersetzung über die Zukunft des Gemeinwesens geht in dem rhetorischen Kampf von Meinungsgruppen unter.

Trotz dieser verhängnisvollen Folgen eines extrem subjektiven, unaufgeklärten Meinungskrieges glauben manche, an dieser Front die Meinungsfreiheit verteidigen zu müssen. Wenn der Staat Persönlichkeitsrechte oder das Urheberrecht Dritter durch Gesetze und Gerichte schützt, sehen sie darin eine Beeinträchtigung ihres vermeintlichen Rechts, sich überall und ohne Rücksicht auf andere äußern zu können. Die Tatsache, dass es heute jedem und jeder möglich ist, die eigene Meinung unzähligen anderen auf schnellstem Wege mitzuteilen, ist zur Norm geworden – die faktische Möglichkeit, sich unzensiert als Verleger und Chefredakteur zu gerieren, ist von ihren Nutznießern und den Vertretern der Digitalwirtschaft in einen entsprechenden Anspruch auf Verbreitung ihrer Ansichten verwandelt worden. Das konnte vor allem deshalb geschehen, weil das Geschäftsmodell der Internetkonzerne auf der Unentgeltlichkeit für die Nutzer und der Finanzierung durch Werbeeinnahmen beruht. Der Staat ist auf diesem Feld nur als regulierende Instanz tätig, aber die Wut richtet sich gegen ihn und seine Verantwortlichen. Die »traditionellen« Medien verlieren an Einfluss und wirtschaftlicher Kraft, weil ihre vermittelnde Rolle nicht mehr genug geschätzt wird.

In der wirklichen Welt stoßen derweil wütende Menschengruppen in Demonstrationen und Gegendemonstrationen aufeinander und werden gewalttätig – auch gegen Journalisten, die nichts als berichten wollen. In der Folge sinkt die Bundesrepublik in den internationalen Rankings der tatsächlichen Meinungsfreiheit auf einen schlechteren Platz. Das Paradox, das darin liegt, wird kaum bemerkt: Auch hier – wie in der virtuellen Welt des Internets – ist der Staat nicht der Angreifer, sondern der Garant der Freiheiten, aber seine Aufgabe wird von »Freiheitsfreunden« erschwert.

Es gibt keine einfachen Lösungen für diese Konflikte. Einem Älteren wie dem Autor dieser Zeilen fällt nur ein, dass die politisch Handelnden und die journalistisch Berichtenden immer wieder dieselben Unsitten gepflegt und dieselbe Unwissenheit gezeigt haben – unabhängig vom Stand der Technik und den Geschäftsmodellen der Wirtschaft. Im Kern kommt es auf die Einhaltung einiger weniger Grundregeln an, nämlich vor allem auf das Streben nach Wahrhaftigkeit und den Respekt vor Andersdenkenden und anders Lebenden. Mögen auch manche Strukturen und Institutionen unserer Gesellschaft erstarrt sein, mag auch das politische und journalistische Personal in Teilen zu lange im Amt sein – die »konservativen« Werte, aus denen die Grundregeln anständigen Handelns folgen, haben nichts an Gewicht verloren.

Über den Autor

Hans Peter Bull (*1936), Dr. iur., war von 1973 bis zu seinem Ruhestand 2002 Professor für Öffentliches Recht an der Universität Hamburg. Er war der erste Bundesbeauftragte für den Datenschutz (1978-1983) und später Innenminister des Landes Schleswig-Holstein (1988-1995). Er leitete die nordrhein-westfälische Regierungskommission »Öffentlicher Dienst der Zukunft – Zukunft des öffentlichen Dienstes« (2001-2003) und vertrat die Bundesregierung im ersten Parteiverbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht (2001-2003). Auch während seiner wissenschaftlichen und politischen Tätigkeiten hatte er zahlreiche Arbeitskontakte zu verschiedenen Medien. Kontakt: HP-Bull@t-online.de

Literatur

Blazekovic, Aurelie (2021): Seltsame Beziehungen. In: Süddeutsche Zeitung vom 3.5.2021, S. 21.

Bull, Hans Peter (1983): Zur Arbeitsweise der Medien – Erfahrungen eines Amtsträgers. In: Rundfunk und Fernsehen, 31, S. 337-348.

Bull, Hans Peter (2003): Verfehltes Verfahren, Niederlage der abwehrbereiten Demokratie oder Sieg der Toleranz? Zur Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens. In: Martin H. W. Möllers; Robert Chr. van Ooyen (Hrsg.): Jahrbuch Öffentliche Sicherheit 2002/2003. Frankfurt am Main: Verlag für Polizeiwissenschaft, S. 197-217.

Bull, Hans Peter (2018): Was soll, was kann Demokratie? Erwartungen – Enttäuschungen – Hoffnungen. Frankfurt/M.: Societätsverlag.

Bull, Hans Peter (2020a): Die Krise der politischen Parteien. Eine Streitschrift. Tübingen: Mohr Siebeck.

Bull, Hans Peter (2020b): Die Krise der Medien und das Dilemma der Medienkritik. In: Recht und Politik, 56, S. 441-457.

Gammelin, Cerstin (2020): Scholz muss erklären. In: Süddeutsche Zeitung vom 18./19.7.2020, S. 4.

Gammelin, Cerstin (2021a): Kandidat mit schwerem Rucksack. In: Süddeutsche Zeitung vom 20.4.2021, S. 5.

Gammelin, Cerstin (2021b): Wie man ihn kennt. In: Süddeutsche Zeitung vom 23.4.2021, S. 4.

Hooffacker, Gabriele (2021): Konstruktiven Journalismus lehren. In: Journalistik 4(1), S. 58-63. DOI: 10.1453/2569-152X-12021-11255-de

Kepplinger, Hans Mathias (2018): Die Mechanismen der Skandalisierung. 4. Aufl. Reinbek: Lau Verlag.

Kuenheim, Haug von (1996): Polizei als Kronzeuge. Wie die Boulevardpresse sich um die Sicherheit der Bürger sorgt. In: Die Zeit vom 16.8.1996, S. 12.

Reschke, Anja (2020): Kritik. Interview in: Süddeutsche Zeitung vom 2./3.5.2020, S. 48.

Schicha, Christian; Stapf, Ingrid; Sell, Saskia (Hrsg.) (2021): Medien und Wahrheit. Medienethische Perspektiven auf Desinformation, Lügen und »Fake News«. Baden-Baden: Nomos.

Schirach, Ferdinand von (2021): Jeder Mensch. München: Luchterhand.

Schloemann, Johan (2021): Grundrecht auf Wahrheit. Ferdinand von Schirach fordert per Manifest ein anderes Europa. Das wird schwierig. In: Süddeutsche Zeitung vom 13.4.2021, S. 11.

Soboczynski, Adam (2014): Der Tanz mit Wulff. In: Die Zeit vom 31.7.2014, S. 33.

Fussnoten

1 Als Autor hebe ich durch die grammatikalisch weibliche Form an Stellen, an denen ich dies für inhaltlich relevant halte, Frauen eigens hervor, verzichte aber auf eine schematisch durchgängige Form des Genderns.

2 S. a. Bull 2020b sowie 2018 S. 86 ff., 97 ff. und 167 ff. Über meine Medienkontakte als Bundesbeauftragter für den Datenschutz habe ich bereits im Jahre 1983 berichtet (vgl. Bull 1983). Die meisten damaligen Beobachtungen zu Gegenständen, Methoden und Qualität journalistischer Arbeit treffen immer noch zu.

3 Ein Beispiel ist genannt in Bull 2020a, S. 48 mit Fn. 123 (Anne Will).

4 Die Zitate stammen aus der Dokumentation der taz Hamburg v. 5.6.2001, S. 21: »Medien. Macht. Meinung«. Über eine vorangegangene Medienkampagne gegen Wrocklage hat Haug von Kuenheim berichtet (Kuenheim 1996).

5 Näheres dazu: Bull 2003. Dort auch Hinweise auf fragwürdige prozessuale Weichenstellungen des Gerichts, die zum unrühmlichen Ende des Verfahrens beigetragen haben. Die (erste) NPD-Entscheidung vom 18.3. 2003 ist abgedruckt in der Amtlichen Sammlung: BVerfGE 107, 339.

6 So auch vier der sieben Richter des BVerfG-Senats, vgl. BVerfGE 107, 339 (381).

7 Darüber u.a. Kepplinger 2018. Weitere Nachweise bei Bull 2020b, S. 441 (444 m. Fn. 15 sowie 452). Einen fairen Kommentar zu Wulffs Verhalten und den Vorwürfen gegen ihn hat Adam Soboczynski geliefert (Soboczynski 2014).

8 Z.B.: Gammelin 2020; dazu Bull 2020b, S. 441 (445 mit Fn. 19).

9 Vgl. Gammelin 2021b. Die These des Artikels wird in einer daneben gestellten Karikatur von Burkhard Mohr illustriert.


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Zitationsvorschlag

Hans Peter Bull: Wie wahr ist mediale Berichterstattung?. Über Unsitten und Unwissenheit in der öffentlichen Kommunikation. In: Journalistik, 2, 2021, 4. Jg., S. 144-162. DOI: 10.1453/2569-152X-22021-11509-de

ISSN

2569-152X

DOI

https://doi.org/10.1453/2569-152X-22021-11509-de

Erste Online-Veröffentlichung

August 2021