Was ist ein Plagiat im Journalismus? Maßstäbe, nach denen sich Redaktionen richten können

Von Klaus Meier

Abstract: Der Begriff und die Bedeutung von »Plagiat« wurden in jüngster Zeit aus der Wissenschaft in den Journalismus unreflektiert übernommen. Das ist hochproblematisch und gefährlich, weil für beide Professionen andere Standards und Maßstäbe gelten, aber alleine der öffentliche Vorwurf des Plagiats das Potenzial hat, Ruf und Karrieren zu zerstören. Dieser Essay möchte zu einer differenzierten Debatte beitragen und damit auch dazu, dass Skandalisierungen zum Thema Plagiat im Journalismus vermieden werden. An welchen Maßstäben kann man sich also orientieren? Bei der Recherche und beim Schreiben – ebenso wie bei aufkommenden Vorwürfen nach der Veröffentlichung? Was ist eine gängige, was eine angemessene journalistische Praxis – und was ein »No go«?

Keywords: Plagiat im Journalismus; Plagiat in der Wissenschaft; schöpferische Leistung; Fehlerkultur in Redaktionen; Transparenzkultur in Redaktionen

Die Software zeigt es knallhart an: »16 Prozent Ähnlichkeit«! Was für ein Schock für den Autor. Hat er tatsächlich zu 16 Prozent kopiert? Lässt sich das vor Veröffentlichung noch rasch umformulieren, um die Stellen zu kaschieren? Die Anwendung von Plagiatssoftware kann Segen und Fluch sein. Einerseits trägt sie dazu bei, Betrug zu vermeiden oder aufzudecken, indem identische Textstellen aufgespürt werden. Andererseits arbeitet sie rein quantitativ und mit den Zahlen sehr plakativ – sie kann deshalb dazu verleiten, vorschnell zu (ver-)urteilen, ohne die Texte genau zu prüfen. Und: Plagiatssoftware kann den Ideenklau nicht identifizieren, wenn geschickt umformuliert wurde, ist also kein Allheilmittel gegen Betrug. In der Wissenschaft ist das komplexe Problem des Plagiats und des Plagiatsnachweises spätestens seit dem Fall Guttenberg im Jahr 2011 ausführlich diskutiert, hinlänglich bekannt und ein angemessener Umgang damit alltägliche Praxis, auch wenn sogenannte ›Plagiatsjäger‹ Entscheidungen wissenschaftlicher Kommissionen mitunter infrage stellen und öffentlich skandalisieren.

Das Plagiat, so viel steht fest, hat das Potenzial, Ruf und Karrieren zu zerstören – egal ob in der Wissenschaft oder im Journalismus. Nun wurde der Begriff »Plagiat« in jüngster Zeit aus der Wissenschaft in den Journalismus unreflektiert übernommen – im Kontext von Vorwürfen, die gegen die stellvertretende Chefredakteurin der Süddeutschen Zeitung, Alexandra Föderl-Schmid, erhoben wurden. Die Übernahme des Begriffs und damit des Prinzips des Plagiats ist hochproblematisch, weil in beiden Professionen zwar ähnliche, aber im Detail andere Standards und Maßstäbe für ethisches und qualitätsvolles Arbeiten gelten.

Über das Plagiat im Journalismus wurde bislang kaum debattiert. Eine Ausnahme ist die Ausgabe 3/2010 der journalismuskritischen Zeitschrift Message mit einem Titelthema »Wo ist das Original? Übernehmen, zitieren, klauen und abschreiben« und neun kurzen Beiträgen, für die etliche Beispiele für »Copy & Paste« in den Nullerjahren zusammengetragen wurden (vgl. Message 2010). Der Begriff des Plagiats ist im Journalismus bis heute nicht klar definiert; über das Thema wird wenig gesprochen – und dies öffnet einer wenig differenzierenden Skandalisierung die Tür.

Dieser Essay möchte zu einer differenzierten Debatte beitragen und damit auch dazu, dass Skandalisierungen zum Thema Plagiat im Journalismus vermieden werden. Zudem soll er Orientierung bieten, nach welchen Maßstäben sich Redaktionen richten können. Er beruht auf dem Gutachten der Kommission zur Aufarbeitung der gegen Alexandra Föderl-Schmid erhobenen Vorwürfe für die Süddeutsche Zeitung (vgl. Klusmann/Löwisch/Meier 2024; Süddeutsche Zeitung 2024), an dem ich beteiligt war. Dieser Essay übernimmt grundsätzliche Passagen aus dem veröffentlichten Gutachten, geht aber darüber hinaus – losgelöst vom aktuellen Fall. Grundlage waren die intensiven Diskussionen mit Henriette Löwisch und Steffen Klusmann zwischen Februar und Mai 2024, denen ich dafür sehr danke.

Zum Vergleich: das Plagiat in der Wissenschaft

Forschende zitieren intensiv und extensiv wissenschaftliche Quellen, erst darauf basierend entsteht wissenschaftlicher Fortschritt durch eigene Forschungsleistung. Forschungsarbeiten, die oft Jahre dauern, stehen »auf den Schultern von Riesen«, sagt ein mittelalterliches Sprichwort. Ein wissenschaftliches Plagiat liegt also grundsätzlich nicht vor, wenn Textstellen oder Ideen übernommen werden, sondern nur dann, wenn dies systematisch oder vorsätzlich ohne Quellenangabe geschieht.

Journalismus: schnelle Information unter extremem Zeitdruck

Im Journalismus gelten andere Maßstäbe. Es geht nicht um vorliegende Forschungsergebnisse, die zwingend zitiert werden müssen, sondern um schnelle Information unter extremem Zeitdruck. Journalistinnen und Journalisten bezeugen täglich das Zeitgeschehen und liefern so ein intersubjektiv überprüfbares Bild der Wirklichkeit, an dem sich die Gesellschaft orientieren kann. Schon deshalb stehen zwangsläufig viele gleiche oder sehr ähnliche Informationen in den Zeitungen. Bei allem Anspruch an Vielfalt der Perspektiven und an journalistische Eigenleistung dürfen Fakten nicht schöpferisch entstellt, sondern müssen wahrheitsgetreu wiedergegeben werden. Sätze zu Fakten, Zahlen oder auch Schilderungen zentraler aktueller Ereignisse können nicht beliebig oft umformuliert werden.

Bei Autor*innenstücken ist der Anspruch an die schöpferische Eigenleistung sehr hoch – der Anspruch an Exklusivität der Recherche und der Auswahl an Gesprächspartner*innen, der dramaturgischen und schreiberischen Qualität, der Schärfe von Analysen oder der Wucht von Argumenten in Meinungsbeiträgen. Je exquisiter der ursprüngliche Text, desto fairer und angemessener ist es, die Quelle zu nennen oder sie nicht zu verwenden. Autor*innenstücke haben im Vergleich zur Nachrichtenproduktion mehr Zeit und Ruhe. Aber auch hier kann der Arbeitsdruck hoch sein, zum Beispiel wenn die individuelle Produktivität ein redaktionelles Erfolgskriterium ist – sei es explizit formuliert oder vom Einzelnen so gefühlt.

Nackte Sprache an sich gehört niemandem. Auch ein Ausschnitt der Realität gehört nicht dem, der ihn als erstes geschildert hat. Erst durch kreativen Einsatz von Recherche und Sprache entsteht geistiges Eigentum. Journalistische Plagiate finden wir also nur bei diesen exklusiven schöpferischen Leistungen, zum Beispiel bei Reportagen, die Eindrücke von vor Ort schildern, obwohl ein*e Autor*in nie vor Ort gewesen ist, sondern diese Eindrücke aus anderen Texten übernommen hat. Wir sprechen von einem Plagiat, wenn wissentlich und systematisch Ideen gestohlen wurden, also die journalistische Leistung anderer in einer Weise kopiert ist, ohne die der eigene Text keine Gültigkeit hätte.

Um das zu beurteilen, darf man nicht nur gleichlautende Übereinstim­mungen betrachten und vorschnell auf ein Plagiat schließen, sondern muss die Hintergründe ausleuchten. Und die können vielschichtig sein. Beispiele:

  • gemeinsam organisierte Pressereisen, Hintergrundgespräche, Briefings oder Pressemitteilungen;
  • kurze Faktensätze, die gleichlautend sind, weil man sie nicht anders formulieren kann, ohne den Sinn zu entstellen oder sie schwer verständlich zu machen;
  • Protagonistinnen oder Protagonisten erzählen gleichlautend bei Recherchen verschiedener Journalisten und Journalistinnen oder bestätigen wörtlich frühere Aussagen;
  • Nachrichtenagenturen sind die Basis des schnellen Nachrichtengeschäfts. Ihr Text- und Bildangebot ist vor allem dazu da, dass es einfach übernommen werden darf. Ob Kennzeichnung schon bei einzelnen Sätzen nötig ist oder ob einzelne Textpassagen bei Autorenstücken zwingend umgeschrieben werden müssen, dazu braucht es Regeln in den Redaktionen.

Grauzone zwischen einzelnen handwerklichen Fehlern und dem systematischen Plagiat

Zwischen Wissenschaft und Journalismus gibt es eine Parallele: Es gibt eine Grauzone zwischen einzelnen handwerklichen Fehlern und dem systematischen Plagiat, wobei sich das Handwerk der Wissenschaft und das des Journalismus grundlegend unterscheiden.

Die Grauzone der Wissenschaft: Fehlt in einer langen akademischen Abschlussarbeit, wie einer Dissertation, lediglich an einzelnen Stellen der Quellenhinweis, ohne dass dies ins Gewicht fällt, weil der eigene Erkenntnisgewinn und der wissenschaftliche Fortschritt – also der Kern der wissenschaftlichen Leistung – wesentlich größer sind, gilt eine solche Arbeit als Ganzes noch nicht als Plagiat. Die Konsequenz solcher handwerklicher Mängel ist ein deutlicher Notenabzug. Lässt sich dagegen nachweisen, dass Textstellen oder Ideen systematisch oder vorsätzlich – also mit Täuschungsabsicht – ohne Quellenangabe übernommen wurden, wird die Leistung eines wissenschaftlichen Werkes insgesamt nicht anerkannt und ein Titel nicht vergeben oder aberkannt. Über die dazwischenliegende Grauzone der Wissenschaft wird in Kommissionen, vor Gericht und öffentlich seit gut zehn Jahren immer wieder diskutiert, vgl. zum Beispiel die Verfahren um die Politikerinnen Annette Schavan im Jahr 2014 (vgl. z. B. Diehl/Trenkamp 2014; VG 2014), der der Titel entzogen wurde, oder jüngst Alice Weidel (vgl. z. B. Preuß 2024; Universität Bayreuth 2024), die den Titel behalten durfte.

Im Übrigen sind Forschungsarbeiten, die sehr viele Bausteine früherer Arbeiten zwar korrekt zitieren, aber nicht darüber hinausgehen, kein Plagiat; sie sind aber von so schlechter Qualität, dass auch für sie kein Titel vergeben wird. Zu vermuten ist, dass daran Doktorand*innen häufiger scheitern als durch die nicht gekennzeichnete Übernahme von Ideen. Ein Journalist meinte kürzlich ironisch, in der Wissenschaft reiche es aus, Schrott abzuräumen, wichtig sei nur, dabei die Halde zu benennen. Das ist der Eindruck, der durch öffentliche Aktionen so genannter »Plagiatsjäger« entsteht: Sie listen parallele Textstellen plakativ auf, können aber die inhaltliche Qualität von Forschungsarbeiten nicht beurteilen und würden eine ordentlich gekennzeichnete Schrotthalde nicht beanstanden.

Die Grauzone des Journalismus: Finden sich in einem längeren journalistischen Stück nur vereinzelt Satzteile oder einzelne Sätze aus anderen Texten ohne Quellenverweis, dann kommt es darauf an, wie exklusiv oder exquisit diese sind. Wird dieser Grundsatz unter Zeit- und Arbeitsdruck zu weit ausgelegt, können handwerkliche Fehler passieren, die vor allem durch eine gute Ausbildung und mit klaren redaktionellen Regeln vermieden werden müssen. Die Fehlerkultur und die Transparenzkultur einer Redaktion sind ein wichtiger Rahmen, zum Beispiel dass Fehler offen und ohne persönliche Anklage kollegial angesprochen werden können und gegenüber dem Publikum transparent korrigiert werden. Die transparente Nennung von Quellen in journalistischen Beiträgen kann im Übrigen zu mehr Vertrauen beim Publikum führen, wie empirische Studien schon länger vorsichtig belegen (vgl. z. B. Meier/Reimer 2011). Ein journalistisches Plagiat liegt dann vor, wenn schöpferische Ideen oder kreative Formulierungen anderer bewusst und systematisch übernommen werden und insbesondere eine kreative Eigenständigkeit vorgegaukelt wird, die de facto nicht gegeben ist. Ein Plagiat lässt sich mit redaktioneller Fehlerkultur in aller Regel nicht heilen.

Im Übrigen gilt in der digitalen Medienwelt das sogenannte ›Kuratieren‹, also das bewusste Ausschlachten von Konkurrenzmedien, nicht als anstößig, wenn zum Original verlinkt wird. Durch den Einsatz von KI wird dies künftig deutlich häufiger vorkommen. In unserem Gutachten haben wir diese Entwicklung kritisch gesehen, weil sie de facto einer intellektuellen Aneignung recht nahekommt. Hochproblematisch ist das vor allem, wenn die Primärquelle hinter der Bezahlschranke steht, die Kurator*innen den Hinweis aber kostenlos als Reichweitentreiber nutzen.

Was eine Plagiatssoftware nicht automatisch findet, ist der Ideenklau. Und auch hier gibt es eine Grauzone im Journalismus: Nicht selten greifen Journalistinnen und Journalisten Themenideen auf, die vorher in ähnlicher Form bereits anderswo veröffentlicht wurden. In der Regel bleibt der Urheber bzw. die Erstverfasserin in solchen nachgezogenen Beiträgen unerwähnt, sofern kein exklusives Material übernommen wird. Bei dieser im Journalismus gängigen Praxis versuchen Journalisten und Journalistinnen in der Regel, wenigstens einen anderen Blickwinkel zu finden. Aus Publikumssicht ist das durchaus ambivalent: Es kann irreführend sein, wenn bewusst wichtige Aspekte ausgelassen werden und weniger wichtige in den Mittelpunkt rücken, nur um unbedingt einen eigenen »Dreh« für sich zu reklamieren.

Seit vielen Jahren beklagen zum Beispiel Lokaljournalistinnen und -journalisten, dass überregionale Medien ihre Themen und Recherchen übernehmen, ohne den Credit dafür zu geben. Michael Borgers (2018) berichtet im Deutschlandfunk über Beispiele und davon, dass sich Lokalredaktionen über Social Media-Kanäle dagegen wehren. Und noch ein anderes Beispiel: Gemma Pörzgen (2010) schrieb schon vor 14 Jahren in der Fachzeitschrift Message, Redaktionen würden Themenideen umsetzen, die ihnen von freien Journalist*innen angeboten würden. Die Freien gingen leer aus, doch das zu beweisen, sei schwer.

Für beide Professionen – Wissenschaft wie Journalismus – gilt im Grundsatz die Regel und Empfehlung, den Verdacht eines Plagiats gar nicht erst aufkommen zu lassen, also eine auch nur versehentliche Übernahme von Text oder Idee ohne Quellenangabe zu vermeiden. Das leere Blatt mit »copy & paste« zu füllen, ist nie eine gute Idee. Eine nachgewiesene Täuschungsabsicht ist in beiden Berufen kaum zu reparieren, denn in beiden geht es um Glaubwürdigkeit von Autorinnen und Autoren sowie ihren Institutionen.

Über den Autor

Klaus Meier, Prof. Dr., ist Inhaber des Lehrstuhls für Journalistik mit Schwerpunkt Innovation und Transformation an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und seit 2021 auch deren Vizepräsident für Studium und Lehre. Zentrale Forschungsinhalte sind u. a. Innovation und Transformation im Journalismus, Qualität und Ethik, Transfer, Journalistenausbildung, Zukunft des Journalismus. 2020 bis 2024 leitete er das internationale DFG-Projekt »Innovations in Journalism«. Kontakt: Klaus.Meier@ku.de

Literatur

Borgers, Michael (2018): Lokaljournalismus als Plagiatsopfer: Alles nur geklaut? In: Deutschlandfunk, 15.10.2018. https://www.deutschlandfunk.de/lokaljournalismus-als-plagiatsopfer-alles-nur-geklaut-100.html (22.5.2024)

Diehl, Jörg; Trenkamp, Oliver (2014): Schavans Plagiatsaffäre. Doktorin auf Abruf. In: Der Spiegel, 20.3.2014. https://www.spiegel.de/lebenundlernen/job/annette-schavan-verliert-kampf-um-doktortitel-vor-gericht-a-959776.html (22.5.2024)

Klusmann, Steffen; Löwisch, Henriette; Meier, Klaus (2024): Kommissionsbericht zur Aufarbeitung der gegen Alexandra Föderl-Schmid erhobenen Vorwürfe. In: Süddeutsche Zeitung, 16.5.2024. https://sz.de/gutachten-expertenkommission (22.5.2024)

Meier, Klaus; Reimer, Julius (2011): Transparenz im Journalismus. Instrumente, Konfliktpotentiale, Wirkung. In: Publizistik, 56(2), S. 133-155. DOI: 10.1007/s11616-011-0116-7

Message (2010): Wo ist das Original? Übernehmen, zitieren, klauen und abschreiben. Titelthema im Heft 3/2010, S. 8-33.

Pörzgen, Gemma (2010): Wenn die Ideen von anderen stammen. Viele freie Journalisten fürchten, dass ihre Themenideen von Redaktionen gestohlen werden. Oft ist die Lage nicht eindeutig – trotzdem kann man sich schützen. In: Message, 3, S. 24-25.

Preuß, Roland (2024): Plagiatsprüfung: Weidel behält Doktortitel. In: Süddeutsche Zeitung, 26.1.2024. https://www.sueddeutsche.de/politik/alice-weidel-afd-dissertation-plagiat-pruefung-universitaet-bayreuth-1.6338966 (22.5.2024)

Süddeutsche Zeitung (2024): In eigener Sache: Kommission legt Gutachten zur Aufarbeitung der gegen Alexandra Föderl-Schmid erhobenen Vorwürfe vor. In: Süddeutsche Zeitung, 16.5.2024. https://www.sueddeutsche.de/medien/kommission-gutachten-aufarbeitung-der-vorwuerfe-gegen-alexandra-foederl-schmid-1.7252187 (22.5.2024)

Universität Bayreuth (2024): Kommission für wissenschaftliche Integrität der Universität Bayreuth hat über Plagiatsverdachtsgutachten entschieden. Pressemitteilung Nr. 010/2024. In: Universität Bayreuth, 25.1.2024. https://www.uni-bayreuth.de/pressemitteilung/entscheidung-plagiatsverdacht (22.5.2024)

VG Düsseldorf (2014): Urteil vom 20.03.2014 – 15 K 2271/13. In: openJur https://openjur.de/u/685638.html (22.5.2024).

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