Von Michael Krell, Klemens Köhler und Tom Böhme
Abstract: Das während des letzten Jahrzehnts zu beobachtende Erstarken der extremen Rechten in Deutschland zog auch eine verstärkte Gefährdungslage für Journalist:innen, die zu diesem Themenfeld arbeiten, nach sich. Pressefeindliche Übergriffe nahmen seit dem Aufkommen asylfeindlicher Großproteste wie PEGIDA besonders in Ostdeutschland deutlich zu (vgl. ECPMF 2017). Trotz medial immer wieder geäußerter Fassungslosigkeit über die Heftigkeit pressefeindlicher Gewalt durch die extreme Rechte blieb eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Phänomen bisher weitgehend aus. Der vorliegende Beitrag füllt einen Teil dieser Lücke, indem er der Frage nachgeht, welche Auswirkungen die journalistische Arbeit zur extremen Rechten auf Berufs- und Alltagsleben von Journalist:innen hat. Als zentrale Erkenntnis wird die Vielfältigkeit der Bedrohungen konstatiert, denen die meist an ›vorderster Front‹ berichtenden freien und lokalen Journalist:innen durch die extreme Rechte ausgesetzt sind. Mithilfe des raumbezogenen Konzeptes der performativen und affektiven Territorialisierung wird die Pressefeindlichkeit in ihrer Wirkungsweise als verräumlichte Form extrem rechter Machtausübung analysiert. Die gewonnenen Erkenntnisse zeigen die existenzbedrohende Heftigkeit, mit der sich Pressefeindlichkeit auf individueller Ebene auf Journalist:innen und damit auf die Pressefreiheit insgesamt auswirkt.
Aber meistens bleibt’s da nur bei Bedrohungen oder ein bisschen hinterherlaufen. Oder dass man halt auf mich zeigt und dann anfängt zu telefonieren, sodass mir klar wird, dass gerade vermutlich die Verstärkung gerufen wird und ich den Ort dann verlassen muss. (I1_Z25)[1]
Laut Reporter ohne Grenzen (2025) ist die Pressefreiheit nicht nur global, sondern auch in Deutschland unter Druck: Die körperlichen Übergriffe gegen Journalist:innen haben sich für das letzte vorliegende Berichtsjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr in etwa verdoppelt – mit einem Schwerpunkt auf Demonstrationen als Tatorten, bei denen solche aus dem extrem rechten Spektrum einen wichtigen Anteil der Angriffe ausmachen (vgl. ebd.: 4). Bei diesem Trend handelt es sich um eine Entwicklung, die seit dem Erstarken und der Normalisierung extrem rechter Bewegungen und Parteien seit ca. 2014 zu beobachten ist (vgl. Köhler 2024: 287f.). Besonders im Fokus standen dabei stets extrem rechte Massen- und Dauermobilisierungen im Osten Deutschlands wie PEGIDA und die während der Corona-Pandemie aufgekommenen sogenannte ›Montagsproteste‹, die sich als Hotspots pressefeindlicher Gewalt etablierten (vgl. ECPMF 2023). Besonders betroffen sind von diesen Angriffen diejenigen Journalist:innen, die als freie oder lokale Journalist:innen ohne finanzstarkes und mächtiges Redaktionshaus oder großes Team arbeiten, jedoch meist die gefährlicheren Berichterstattungen fernab der im Fokus der Öffentlichkeit stehenden Großereignisse übernehmen (vgl. Örnebring/Schmitz-Weiss 2021: 1898f.; ECPMF 2023: 29ff.).
Trotz des seit über einem Jahrzehnt in Deutschland verschärften Problems der Angriffe der extremen Rechten auf die Pressefreiheit steht die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dieser Problematik noch an ihren Anfängen. Im anglophonen Raum existieren zwar eine Reihe von Studien, die sich mit Fragen von Bedrohungen gegen Journalist:innen im Kontext verschiedener Proteste und ihrer Auswirkungen (vgl. Miller 2023; Post/Kepplinger 2019; Nilsson/Örnebring 2016), mit Fragen von Bedrohungen und Belästigungen im Internet gegen weibliche Journalist:innen (vgl. Stahel/Schoen 2020; Posetti/Shabir 2022; Chen et al. 2018) oder Fragen von Pressefreiheit im Kontext von internationalen kriegerischen Konflikten (vgl. Waisbord 2022; Chinweobo-Onuoha 2022) befassen. Für den deutschen Kontext ist die vorhandene Literatur deutlich fragmentierter. So beschäftigen sich Untersuchungen mit dem rechten Narrativ der »Lügenpresse« (vgl. Koliska/Assmann 2021; Gadinger 2018) oder der Fairness der Berichterstattung über rechte Bewegungen und Parteien (vgl. Schellenberg 2016). Darüber hinaus gibt es einzelne quantitativ ausgerichtete Studien, die versuchen, den Ist-Stand der Pressefeindlichkeit repräsentativ zu erfassen (vgl. Rees 2023; Preuß et al. 2017). Woran es jedoch bis auf wenige Ausnahmen fehlt (vgl. Köhler 2024; Krell et al. 2025), sind lokal informierte, qualitativ ausgerichtete Untersuchungen, die die konkreten Praktiken von Pressefeindlichkeit, den Umgang damit und ihre Auswirkungen in den Blick nehmen. An dieser Stelle setzt der vorliegende Beitrag an, der anhand von qualitativen Interviews mit betroffenen freien und lokalen Journalist:innen danach fragt, wie Medienschaffende in Ostdeutschland, die zur extremen Rechten arbeiten, ihre Berufspraktiken erleben und mit welchen Herausforderungen und Auswirkungen diese verbunden sind. Der analytische Schwerpunkt wird auf die lokale Situiertheit des Komplexes Pressefreiheit und extreme Rechte gelegt, indem die extrem rechten Anfeindungen mittels des raumtheoretischen Zuganges der Territorialisierungen (vgl. Autor*innenkollektiv Terra-R 2025) als räumlich vermittelte Machtversuche analysiert werden. Somit fügt dieser Beitrag sowohl der Forschung über Gefährdungslagen von Journalist:innen als auch der raumbezogenen Auseinandersetzung mit der extremen Rechten ein bisher wenig beleuchtetes Mosaikstück hinzu. Dazu wird zunächst auf den Ist-Zustand des Spannungsfeldes extreme Rechte und Pressefreiheit eingegangen, indem Journalismus und Pressefreiheit medientheoretisch eingeordnet und Pressefeindlichkeit als extrem rechte Praktik erörtert werden, bevor in den raumtheoretischen Zugang und die verwendete Methodik eingeführt wird. Als Ergebnisse werden die Auswirkungen der journalistischen Arbeit zur extremen Rechten anhand dreier Dimensionen dargestellt, um diese abschließend analytisch zu diskutieren.
Pressefreiheit und extreme Rechte
Massenmedien erfüllen in modernen, demokratischen anonymen Gesellschaften die Funktion, einen gemeinsamen öffentlichen Diskursraum zu schaffen (vgl. North et al. 2009). Die konstruierte Medienrealität ist der Bezugsrahmen, in dem öffentliche Aushandlungsprozesse stattfinden. Journalistische Medien haben schon durch die Selektion ihrer Themen und Inhalte nach Neuheit, Faktizität und Relevanz (vgl. Meier 2011: 13) die besondere Rolle, aktuelle politische Prozesse abzubilden und so eine Teilnahme zu ermöglichen.
Journalist:innen erhalten durch formale oder informelle Institutionen einen privilegierten Zugang zu Expert:innen und Angehörigen gesellschaftlicher Eliten. Dieses Privileg ist eng an das Einhalten von Verhaltenskodizes wie dem Pressekodex oder eben die Selektion der Themen nach den oben genannten Kriterien geknüpft. Durch den besonderen Zugang und die Veröffentlichung ausgewählter Themen ermöglichen Journalist:innen auch Laien die Teilhabe an professionellen Diskursen (auch über die politische Sphäre hinaus). Im Lokaljournalismus, der in der Vergangenheit teilweise durch einzelne Gemeindegrenzen als ›lokal‹ definiert wurde und heute meist mehrere Gemeinden oder ganze Landkreise abbildet, ermöglicht die Berichterstattung aus dem öffentlichen Raum auch die Teilhabe an den Ereignissen dort. Dies schließt von der Ladeneröffnung über Verwaltungshandeln auch Ereignisse der politischen Meinungsbildung wie Versammlungen ein. So ermöglichen es journalistische Medien ihren Konsument:innen, sich ein Bild über diese Ereignisse zu machen und an Meinungsbildungsprozessen teilzunehmen. Ihre Funktion als Stütze der demokratischen Meinungsbildung erfüllen sie besonders bei der Veröffentlichung von Missständen und Fehlverhalten staatlicher und öffentlicher Akteur:innen.
Die Pressefreiheit (und analog die Rundfunkfreiheit) ist in Deutschland in Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert. Sie wird zum einen durch den Verzicht von staatlicher Reglementierung geschützt. Diese negative Pressefreiheit schließt ein, dass »Journalist:in« ein freier Beruf ohne Zugangsvoraussetzungen ist und keine (staatliche oder öffentliche) Prüfung jemanden von dieser Tätigkeit ausschließen darf. Darüber hinaus ist Zensur verboten und staatliche Stellen müssen Auskünfte unterschiedslos allen Journalist:innen zugänglich machen. Eine vielfältige und unabhängige Berichterstattung ist so staatlich geschützt. Dies wirkt einer zentralisierten oder gesteuerten Meinungsbildung entgegen und erschwert so Machtkonzentrationen. Die sogenannte positive Pressefreiheit verpflichtet den Staat dagegen, Journalist:innen die Arbeit zu ermöglichen, wenn nichtstaatliche Akteur:innen sie daran hindern wollen. Sie wird teilweise durch Sicherheitsbehörden mit Gewalt durchgesetzt. So wird garantiert, dass auch aus einer Macht- oder Ressourcenkonzentration keine Unterdrückung der Pressefreiheit folgen sollte.
Die Pressefreiheit ermöglicht es journalistischen Medien, staatliche und öffentlich wirksame Akteur:innen einer öffentlichen Debatte auszusetzen. So ist sie nicht nur Teil demokratischer Systeme, sondern auch ein Korrektiv bei Machtmissbrauch. Die jährlichen Monitoringberichte über den Zustand der Pressefreiheit in Deutschland benennen übereinstimmend vier Hauptgefährdungen: Ausweitung staatlicher Überwachung, SLAPP-Klagen[2], ökonomischer Druck und Konzentrationen am Medienmarkt sowie Gewalt gegen Medienschaffende und Redaktionen (vgl. ECPMF 2024; Reporter ohne Grenzen 2025). Die Berichte benennen in den letzten Jahren konstant Gewalt auf Demonstrationen als größte Gefahr für einzelne Journalist:innen, wobei pressefeindliche Gewalt gerade bei rechten Versammlungen eine Konstante darstellt (vgl. ebd.).
Pressefeindlichkeit und die extreme Rechte
Extrem rechte Ideologien beinhalten immer Formen von Machtmissbrauch und gewaltsamen Zwang zu konformem Verhalten. Allein hieraus ergibt sich ein Interesse, eine unabhängige Öffentlichkeit und unabhängige Medien zu unterdrücken. Dies passiert auf mehreren Ebenen: Als Teil eines verhassten demokratischen Systems – das in der nationalsozialistischen Ideologie auch als Teil einer jüdischen Verschwörung zur Hemmung von Machtentfaltung beschrieben wurde – ist die »Judenpresse« Teil eines zu vernichtenden Feindbildes (vgl. Köhler 2024: 296).
Auf einer strategischen Ebene ist eine Presse, die ihrer Kontrollfunktion nachkommt, ein Antagonist extrem rechter Narrative. Man kann Gewalt gegen ein vorgeblich unterdrückerisches Regime nicht rechtfertigen, wenn dieses von ein paar Journalist:innen in Schach gehalten wird. Noch schlimmer: Richtet sich die Berichterstattung auf extrem rechte Aktivitäten, die dann öffentlich debattiert werden, entsteht das Potenzial von zivilgesellschaftlichen Gegenaktivitäten oder gegebenenfalls von Strafverfolgung. Eine (gewaltsame) Behinderung der Presse und eine Verunglimpfung als »Staats-« oder »Systemmedien« können aus der beschriebenen Erwägung also auch unmittelbare Ziele verfolgen (vgl. ebd). Die Delegitimierung journalistischer Medien dient hier sowohl der argumentativen Vorbereitung von Angriffen als auch zur Isolation der eigenen Anhänger:innenschaft von der gemeinsamen Öffentlichkeit des demokratischen Diskurses. Schon seit Jahren wird gezielt am Aufbau einer »Gegenöffentlichkeit« mit eigenem Bezugsrahmen und ohne diskursiven Austausch mit der demokratischen Gesellschaft gearbeitet (vgl. Schwarz 2020: 103ff.). Die Schwächung der Träger einer gemeinsamen Medienrealität erschwert demokratische Aushandlungsprozesse. Die so erzeugte oder behauptete Krise demokratischer Institutionen dient dann wieder als Argument für deren Abschaffung.
Journalist:innen werden als vermeintlicher Teil des Systems und als vermeintliche Gegner:innen zum Ziel pressefeindlicher Angreifer:innen. In der erlebten Praxis ist der Inhalt der Feindbildzuschreibung dabei austauschbar. Es genügt, dass eine große Anzahl rechtfertigender Narrative zur Verfügung gestellt wird, um Demonstrationsteilnehmer:innen einen Anlass zu geben, die Berichterstattung zu behindern (vgl. Köhler 2024: 296). Gerade im Lokalen nimmt die Anzahl der Nachrichtenredaktionen und Journalist:innen tatsächlich seit Jahren ab (vgl. Wellbrock/Maaß 2024). In Zusammenwirken mit der tatsächlichen Bedrohungssituation für individuelle Journalist:innen wird die Berichterstattung über den öffentlichen Raum schwerer. Dieser Trend konnte durch bessere staatliche, kommerzielle und zivilgesellschaftliche Schutzkonzepte bisher nicht gestoppt werden.
Territorialisierung als raumtheoretischer Zugang
Handlungen, Strategien und Erfolge extrem rechter Akteur:innen haben stets eine räumliche Dimension, agiert die heutige Rechte doch »durch und in politischen Geographien« (Streule et al. 2025: 29). Sie eignen sich Räume durch bestimmte Praktiken an, seien es Markierungen von Wänden mit Graffiti, Straßenlaternen mit Aufklebern, das Ausrufen einer »National Befreiten Zone« oder die Planung millionenfacher Deportationen. Auf diese Weise werden Räume mit Bedeutung aufgeladen und wirken so auf andere Teile der Gesellschaft – beispielsweise Betroffene rechter Gewalt – zurück, die Markierungen der Räume als symbolischen Ausschluss und Gewaltandrohung erleben (vgl. Miggelbrink/Mullis 2022: 29). Über Körper vermittelte Gewalt ist der extremen Rechten dabei inhärent, kategorisiert sie doch körperliche Eigenschaften, »anhand derer das Gegenüber ›markiert‹ und der Abwertungs-, Ausgrenzungs- und Vernichtungslogik dieser Identifikation entsprechend behandelt wird« (ebd.). Erlebbar werden diese Markierungen und Ausschlüsse durch Praktiken des lokalen Alltags, die untrennbar mit den Räumen, in denen sie stattfinden, verwoben sind. Zentral für diese Annahmen ist ein Raumverständnis, das diesen als umkämpft und widersprüchlich produziertes Ergebnis sozialer Praktiken begreift (vgl. Lefebvre 1991; Harvey 1973), das wiederum Einfluss auf eben jene sozialen Praktiken hat (vgl. Massey 1994). Raum und Gesellschaft befinden sich somit im konstanten Prozess ihrer wechselseitigen Ko-Produktion. Folglich sind Räume nicht statisch, sondern wie Gesellschaften fragil und umkämpft. In ihnen existieren »immer verschiedene gesellschaftliche Projekte zur selben Zeit, die durch differente Formen der Verräumlichung gekennzeichnet sind« (Braun et al. 2025: 20). Räume sind damit machtvolle Ressourcen, um deren Deutungshoheit sich verschiedene soziale und politische Akteur:innen im Widerstreit befinden. Damit ist ein räumlicher Zugang fruchtbar zur Analyse der extremen Rechten, da über diesen Hegemoniebestrebungen erkennbar und in ihren konkreten vor Ort erfahrbaren Erfolgen bewertbar werden. Diese Hinwendung zum räumlich erlebten Alltag bietet die Möglichkeit, nach Praktiken des Geographie-Machens zu fragen. Dadurch können die in der Rechtsextremismusforschung verbreiteten großskalierten Gesellschaftsanalysen um präzise Betrachtungen der Verhältnisse vor Ort ergänzt werden (vgl. Mullis/Miggelbrink 2021: 190).
Konzeptionell wird dieser Anspruch durch die Nutzung des Territorialisierungskonzeptes umgesetzt (vgl. Autor*innenkollektiv Terra-R 2025). Dieses nimmt Formen räumlichen Handelns in den Blick, die auf die Gewinnung von Hoheit über Räume charakterisiert sind. Territorialisierung stellt »Praktiken ins Zentrum der Analyse, die Räumlichkeiten beispielsweise als eigen oder fremd, heterogen oder homogen, progressiv oder regressiv hervorbringen und von unterschiedlichen Personen oder Gruppen als ermächtigend oder entfremdend, inklusiv oder ausgrenzend, vergemeinschaftend oder gewaltvoll erfahren werden« (Streule et al. 2025: 30). Zentral ist beim Territorialisierungsprozess der Versuch, über einen bestimmten Raum mittels spezifischer Praktiken Kontrolle auszuüben (vgl. Belina 2017: 88), weshalb es sich zur Analyse politischer Akteur:innen wie der extremen Rechten eignet. Die analytische Stärke des Territorialisierungskonzeptes liegt darin, nicht nur Praktiken vonseiten, sondern auch solche bezüglich der extremen Rechten zu betrachten. Territorialisierungen vonseiten der extremen Rechten meinen »Aneignung, Gestaltung, Kontrolle oder Codierung von Räumen« (Streule et al. 2025: 41), solche bezüglich diskursive oder affektive Vorstellungen von Räumen im Zusammenhang mit der extremen Rechten (vgl. Autor*innenkollektiv Terra-R 2024). Letzteres wäre z. B. das undifferenzierte Sprechen über den ›braunen Osten‹ als rechten Raum. Damit ermöglicht der Begriff einerseits die Analyse extrem rechter Versuche, Kontrolle über bestimmte Räume auszuüben. Andererseits schärft er den Blick für die Auswirkungen dieser Praktiken auf andere Teile der Gesellschaft. Damit wird eine mehrschichtige und machtsensible Analyse raumbezogener Praktiken von und über die extreme Rechte ermöglicht, die die alltäglich gelebte Aneignung, Gestaltung und Nutzung von Räumen in den Blick nimmt (vgl. Streule et al. 2025: 45f.). Durch unterschiedliche Dimensionen wird das Territorialisierungskonzept ausdifferenziert und ermöglicht so eine präzisere Analyse des Gegenstandes. Für diesen Beitrag sind die performative und die affektive Dimension relevant. Performative[3] Territorialisierungen legen den Fokus der Analyse auf sprachlich und körperlich durchgeführte Praktiken im Sinne Butlers (2018), die den Versuch unternehmen, Macht über bestimmte Räume zu erlangen und auszuüben (vgl. Krell et al. 2025). Mit dieser begrifflichen Perspektive werden die konkreten Handlungen extrem rechter Akteur:innen sowie ihre körperlich vermittelten Auswirkungen auf andere Personen und Gruppen sichtbar. Affektive[4] Territorialisierungsprozesse legen den Fokus der Analyse dagegen auf die emotionalen Dynamiken von Territorialisierungspraktiken (vgl. Hutta/Kübler 2025). Dies ermöglicht, die Bedeutung von Emotionen und Atmosphären in den Handlungen und Wirkungen extrem rechter Akteur:innen in den Blick zu nehmen und zu analysieren, wie Gefühlsdynamiken Einfluss »auf die Handlungsmacht der beteiligten Akteur*innen« nehmen (ebd.: 82). So kann analysiert werden, wie affektive Dynamiken Raumaneignungsprozesse unterschiedlicher Personen und Gruppen beeinflussen (vgl. ebd.). Mithilfe dieses theoretischen Rüstzeuges werden im weiteren Verlauf der Studie Handeln und Wirkung der extremen Rechten in Bezug auf Journalist:innen analysiert.
Methodisches Vorgehen
Zur Beantwortung der Forschungsfrage wurden drei qualitative Interviews (60-90 min) mit freien und lokalen Journalist:innen in Ostdeutschland durchgeführt. Das methodische Ziel war die Freilegung des Wissens der befragten Journalist:innen über ihre individuellen Erfahrungen mit den Auswirkungen, die die Berichterstattung über die extreme Rechte mit sich bringt. Auf Grundlage dieses Bestrebens wurden problemzentrierte Interviews leitfadengestützt durchgeführt, um sowohl einen gewissen Grad an Offenheit als auch an Standardisierung bei der Datengenerierung zu gewährleisten (vgl. Helfferich 2022: 875). Das qualitative Design ermöglicht es, ausführliche und offene Erzählpassagen zu generieren, um die Hintergründe und Sinnzusammenhänge, mit denen Journalist:innen die Auswirkungen von Pressefeindlichkeit erleben, ausführlich freizulegen. Dadurch sollen Muster identifiziert werden, um sie theoriebildend zu analysieren. Im Mittelpunkt des methodischen Designs steht die Explorativität, wobei auf den quantitativen Anspruch von Repräsentativität verzichtet wird.
Als Auswertungsmethode kam eine qualitative Inhaltsanalyse in Anlehnung an Mayring (2014) zur Anwendung. Mithilfe dieser wurde das Datenmaterial mit der Software MAXQDA systematisch strukturiert und anhand eines teils deduktiv, teils induktiv gebildeten Kategoriensystems ausgewertet. Entsprechend dem Vorgehen der qualitativen Inhaltsanalyse wurde das Datenmaterial zunächst strukturiert, indem im mehrstufigen Kodierprozess einzelne Kategorien entwickelt und ihnen Ankerbeispiele und Regeln zugewiesen wurden. Anschließend wurden diese am weiteren Material geprüft (vgl. Rädiker/Kuckartz 2019). So wurden im ersten Kodierdurchgang drei Oberkategorien induktiv gebildet, die die Auswirkungen der journalistischen Arbeit zur extremen Rechten nach den Bereichen Arbeitsleben, Alltagsleben und Online-Sphäre clustern, denen jeweils mehrere Unterkategorien zugeordnet sind. Im zweiten Kodierdurchgang wurde das Interviewmaterial mittels deduktiver Kategorienbildung nach Anknüpfungspunkten an performative und affektive Territorialisierungsprozesse durchsucht, die als Muster verräumlichter Machtausübung die zweite, analytisch-interpretative Ebene der Ergebnisse darstellen.
Journalistische Arbeit zur extremen Rechten als umfassender Eingriff in alle Lebensbereiche – Ergebnisse
Die inhaltsanalytische Auswertung der Interviews zeigt die verschiedenen Auswirkungen, die die journalistische Arbeit zur extremen Rechten auf freie und lokale Journalist:innen hat. Im Folgenden werden diese nach drei Dimensionen, dem Arbeitsleben, dem Alltagsleben und der Online-Sphäre geclustert dargestellt (s. Abb. 1).
Abb. 1
Arbeit zur extremen Rechten: Auswirkungen auf Journalist:innen

Codierte Cluster
Arbeitsleben
»Bei heiklen Drehs haben wir tatsächlich mit eigenen Fahrern gearbeitet, also die unseren Live-Standort die ganze Zeit getrackt haben und dann quasi eingesprungen sind, sobald es brenzlig wurde, wo wir auch schon drauf zurückgreifen mussten, eben weil wir dann gejagt wurden von Neonazis […].« (I3_Z39)
Journalistische Arbeit zur extremen Rechten geht für Journalist:innen stets mit einer umfassenden Anpassungsleistung an die Besonderheiten und Gefahren des Berichterstattungsobjektes einher. Durch die der extremen Rechten inhärente Gewalttätigkeit in Kombination mit dem in der Szene virulenten Feindbild Presse ist die Gefahr, Opfer von Beleidigungen, Bedrohungen, versuchter oder vollendeter Gewalt zu werden, stets präsent. Diese Bedrohungslage hat auf unterschiedlichste Art und Weise Einfluss auf die Möglichkeiten, journalistisch zum Thema zu arbeiten (vgl. Rees 2023: 369).
So ist es besonders die journalistische Arbeit zur extremen Rechten vor Ort, etwa auf Demonstrationen, Veranstaltungen, im Gerichtssaal oder bei (konfrontativen) Interviews, bei der Journalist:innen regelmäßig Formen der Bedrohung und Gewalt erleben:
»Also eigentlich gibt es da alle möglichen Behinderungen oder auch Angriffe auf mich. Also wir haben das typische Behindern von Pressearbeit, also Kameras zuhalten, sich in den Weg stellen. Wir haben Bedrohungen, Bepöbelungen, versuchte körperliche Angriffe, dann auch vollzogene körperliche Angriffe, gejagt werden, mit Gegenständen beworfen werden.« (I1_Z21).
Hinzu kommen klandestin ausgeführte Bedrohungen und Angriffe gegen Journalist:innen, wenn diese etwa auf Feindeslisten militanter extrem rechter Organisationen geführt (I2_Z25) oder ihre Autoreifen mit Schrauben zerstört werden (I2_Z29). Diese Formen der bis in die physische Gewalttätigkeit samt Hinnahme von Todesfolgen reichenden Pressefeindlichkeit stehen jedoch am Ende einer Eskalationsspirale, die sich etwa bei extrem rechten Protesten beobachten lässt. Davor finden für gewöhnlich subtilere Formen der Einschüchterung statt, die Journalist:innen bereits zu verstehen geben, dass sie nicht erwünscht sind und den Zweck verfolgen, ihnen ihre Arbeit so unangenehm wie möglich zu machen (vgl. Krell et al. 2025). Zu diesen subtileren Formen der Pressefeindlichkeit zählen das Markieren von Berichterstattenden als Feinde, etwa wenn Redner:innen auf extrem rechten Demonstrationen explizit vor anwesenden Journalist:innen, teilweise unter Nennung ihrer vollen Namen, warnen:
»In dieser Zeit, wo ich eigentlich noch unter Pseudonym gearbeitet habe, dass mein Name, mein vollständiger Name auf Demonstrationen von Teilnehmern von extrem rechten Demonstrationen gerufen wurde […].« (I3_Z19).
Auch extrem rechte Demonstrationen vor Redaktionshäusern lassen sich in dieses Schema der Einschüchterung einordnen (I2_Z11). In den Erzählungen der Befragten wird einerseits die Normalität und Regelmäßigkeit dieses gewaltvollen Bedrohungszustandes deutlich, wenn ein Befragter mit wenigen Jahren Berufserfahrung sagt:
»Ich habe in meiner gesamten Karriere Dutzende, an die 100 wahrscheinlich, körperliche Übergriffe erlebt« (I3_Z35).
Andererseits lassen sich Gewöhnungseffekte beobachten. Die erlebte Gewalt wird zu etwas Alltäglichem, das zur Arbeit dazugehört:
»Früher haben mich Bedrohungen oder Angriffe noch irgendwie mitgenommen, aber mittlerweile ja, ist das alltäglich« (I1_Z90).
Die Auswirkungen dieser konstanten Bedrohungslage, der Journalist:innen, die zur extremen Rechten arbeiten, ausgesetzt sind, zieht sowohl Folgen auf individueller als auch auf struktureller Ebene nach sich. Eine zentrale Konsequenz sind die sich verengenden Möglichkeitsräume für die Berichterstattung über die extreme Rechte, die mittelbare oder unmittelbare Folgen der Bedrohungen und Gewalt sind. So verunmöglicht es die kontinuierliche Feindbildkonstruktion, bestimmte Formen journalistischer Arbeit anzuwenden:
»Ja, aber das Schlimme ist halt, dich kennen halt alle und dann ist man da geframed und dann kriegt man auch nichts mehr. Also als Journalist bin ich da verbrannt und das ist halt blöd, ich kann da nicht hingehen und mal irgendjemanden fragen. Da passiert nichts.« (I2_13).
Das Führen von Gesprächen mit extrem rechten Akteur:innen zur Sammlung von Zitaten oder O-Tönen wird dadurch verunmöglicht, dass diese Journalist:innen im Kontext der ›Lügenpresse‹-Erzählung als Feinde behandeln (vgl. Koliska/Assmann 2021). Darüber hinaus entfaltet die erfahrene Gewalt einschüchternde Wirkung, sodass als besonders gefährlich wahrgenommene Ereignisse der extremen Rechten von Journalist:innen bewusst gemieden werden, obwohl sie diese als nachrichtenwertig einschätzen (I1_Z13). Auch während stattfindender Berichterstattung werden bestimmte Situationen gemieden, sodass eigene Ansprüche an die journalistische Arbeit zurückgestellt werden müssen:
»[…] habe ich mich ein Stück weit auch einschüchtern lassen und gehe bestimmten Bildern oder in bestimmten Situationen auch nicht mehr so konsequent meinem Beruf nach, sondern sage dann vielleicht eher mal, ich ziehe mich ein bisschen zurück.« (I3_Z19).
Eine weitere Notwendigkeit, die sich aus der vorhandenen Bedrohungslage ergibt, ist das konstante Mitdenken von Sicherheitsfragen und das Ergreifen von Sicherheitsmaßnahmen, um Berichterstattung über die extreme Rechte zu ermöglichen. Das Spektrum reicht hier von redaktionellen Vorgaben, mindestens zu zweit von Protesten zu berichten (I2_Z63), der Nutzung kommerzieller und ehrenamtlicher Begleitschützer:innen über das Mitführen von Pfefferspray (I1_102; I1_142), die Nutzung von GPS-Tracking und Fluchtfahrer:innen (s. einleitendes Zitat), das Fahren von Umwegen nach Berichterstattungen bis hin zur Notwendigkeit genauer Absprachen mit der Polizei oder der Arbeit unter Pseudonym (I3_25; I1_Z150; I3_Z19). Aber auch ungewöhnlichere Strategien wie die akribische Planung der eigenen Kleidung gehören zu diesen Anpassungsstrategien:
»[Ich habe mir] Gedanken gemacht […], wie ich mich anziehe, dass ich nur ein bestimmtes Outfit immer bei einer Demonstration anziehe, um zu vermeiden, dass ich im Privaten wiedererkannt werde« (I3_Z37).
Was diese Strategien eint, ist ihr negativer Einfluss auf die Möglichkeit, unabhängig und frei journalistisch zu arbeiten, da stets viele Ressourcen in Sicherheitsvorkehrungen investiert werden müssen. Gleichzeitig können Sicherheitsvorkehrungen journalistische Ideale unterlaufen, wenn sie zwar schützen, spezifische Aspekte der Arbeit aber verunmöglichen. Dies lässt sich bei der Nutzung von Begleitschutz beobachten, der es zusätzlich erschwert, mit Akteur:innen der extremen Rechten ins Gespräch zu kommen oder Journalist:innen zusätzlich in den Fokus gewaltsuchender Akteur:innen rückt (I2_Z33). Die sich daraus bedingende Abwägung zwischen Sicherheit und der Möglichkeit freier Berichterstattung wird von Journalist:innen, die zur extremen Rechten arbeiten, als Belastung empfunden (I2_33) und wirkt damit einschränkend auf den Grad der Pressefreiheit.
In letzter Konsequenz führt die hohe Bedrohungslage dazu, dass Journalist:innen erwägen, ihre Arbeit zum Thema einzustellen, dies zeitweise oder gänzlich tun oder sich weniger gefährlichen und psychisch belastenden journalistischen Feldern zuwenden:
»So diesen Erfolg, in dem Sinne, hatten sie tatsächlich eben, weil ich zu sehr Angst um meine Person, um meine Familie hatte (..) und das Risiko nicht mehr eingehen wollte.« (I2_Z19).
Für die Pressefreiheit stellen diese sich aus der Sicherheitslage bedingenden Einschränkungen der Berichterstattung ein entscheidendes Problem dar, da blinde Flecken in der gesellschaftlichen Wahrnehmung entstehen, wenn über bestimmte Ereignisse nicht mehr gefahrlos berichtet werden kann.
Alltagsleben
»Ich verlasse kaum noch meine Wohnung, einfach aus Sicherheitsgründen, also ich verlasse eigentlich nur noch die Wohnung, wenn ich Termine habe, oder wenn ich zum Beispiel einkaufen gehe oder zur Berichterstattung und wenn ich zum Beispiel Müll runterbringe, das mache ich auch nicht einfach so, sondern nur, wenn ich sowieso raus muss, weil jedes zusätzliche Rausgehen einfach zu großes Risiko birgt, dass ich da zufällig einem Nazi über den Weg laufe.« (I1_Z138)
Journalistische Arbeit zur extremen Rechten endet nicht, wenn die letzte Aufnahme getätigt oder das letzte Wort verfasst wurde. Stattdessen zeichnet sich diese Art der Tätigkeit häufig dadurch aus, dass die konstante Gefahr besteht, im Privatleben von den negativen Auswirkungen dieser Tätigkeit betroffen zu sein. Dies gilt im Besonderen für diejenigen Journalist:innen, die von öffentlichen Veranstaltungen der extremen Rechten, z. B. Demonstrationen, berichten und dadurch wiedererkannt werden können. Hier besteht die Gefahr, dass Akteur:innen der extremen Rechten sich auf einzelne Journalist:innen, die regelmäßig von ihren Protesten berichten, einschießen und versuchen, diese einzuschüchtern und so an ihrer Arbeit zu hindern. Verstärkt zeigte sich dies während der Corona-Pandemie, als Akteur:innen der Corona-Protestmilieus beispielsweise kampagnenförmig
»dazu aufgerufen [haben], mich mit Anzeigen, mit Fake-Anzeigen in Anführungsstrichen zu überschütten, um so an meine Daten zu kommen« (I3_Z19).
Im untersuchten Fall führte der via Social Media verbreitete Aufruf dazu, dass die Polizei gegen den unter Pseudonym arbeitenden Journalisten ermittelte. Dadurch gelangten die Anzeigenerstattenden aus dem extrem rechten Spektrum über das Akteneinsichtsrecht an seinen Klarnamen, obwohl alle Ermittlungsverfahren eingestellt wurden (I3_Z19).
Sind Namen, Gesichter oder Adressen von Journalist:innen erst einmal bekannt, besteht stets das Risiko im Alltag erkannt und bedroht oder im schlimmsten Fall Opfer von Gewalttaten zu werden. In den untersuchten Fällen wurde von diversen Formen der Bedrohung im Privatleben berichtet, sei es während des Einkaufens erkannt, beleidigt, bedroht und bedrängt (I1_Z25; I2_Z37) oder auf dem Nachhauseweg verfolgt und physisch attackiert zu werden (I1_Z25). Nahezu an jedem Ort des Alltagslebens besteht die Gefahr, erkannt und bedroht zu werden:
»Ein Vorfall, der besonders prägend im Kopf geblieben ist, da wurde ich mal […] in der Innenstadt erkannt, von jemandem, […] der rechte Szenekleidung getragen hat, […] mich lange anstarrte und dann mir so eine Kopf ab-Geste quasi zuwarf. Es war so ein Mann, Anfang, Mitte 40 und ich war 18 oder so, […] lässt einen nicht ganz kalt« (I3_Z23).
Neben spontanen Formen der Bedrohung und Gewaltausübung reichen derartige Formen der Pressefeindlichkeit bis hin zu geplanten, klandestin durchgeführten Angriffen etwa gegen Privatanschriften von Journalist:innen:
»[Mir]damals noch in meinem Familienhaus Besuch abgestattet wurde, also wo unsere Haustür und unsere Briefkästen mit […] rechtsextremen Stickern übersät waren. […] ich habe durchaus Kollegen kennengelernt, die mal einen Pflasterschein oder sowas dann im Zimmer hatten« (I3_Z19).
Journalist:innen erleben derartige Bedrohungen im Privatleben als einschneidende Erlebnisse, da sie mit aller Heftigkeit zeigen, dass das private Umfeld einer konstanten Bedrohungslage ausgesetzt ist. Gerade dort sind extrem rechte Angriffe besonders effektiv, da sie die Journalist:innen meist unvorbereitet treffen und Menschen aus ihrem Nahumfeld mit betroffen sind, sodass sich starke psychische Belastungen wie Gefühle konstanter Angst einstellen können:
»Ich weiß nicht, ob man sich das vorstellen kann, wenn dann in einer Nacht- und Nebelaktion irgendwie so rechtsextreme Sticker an die eigene Haustür geklebt werden, das schüchtert natürlich ein und das sorgt auch für Angst. Und es hat auch bei mir dazu geführt, dass ich nach diesem Vorfall meine Arbeit zur extremen Rechten für ein gut dreiviertel Jahr […] komplett eingestellt habe« (I3_Z19).
Besonders die Sorge um das eigene Umfeld wird von Betroffenen als große Belastung empfunden:
»[…] da war ich mit meiner damaligen Freundin unterwegs, das bedeutet auch immer was für das Umfeld von einem. Man macht [sich] dann häufig auch viel Sorgen um das Umfeld« (I3_Z23).
Das Erleben von Bedrohungen und Gewalt kann bei den betroffenen Journalist:innen dazu führen, dass die Lebensqualität stark eingeschränkt ist, da sie im Zustand konstanter Angst vor dem nächsten Moment leben, in dem sie erkannt und bedroht werden:
»Gerade in dieser Zeit, wo […] ich auch noch ein größeres Feindbild bei der lokalen rechtsextremen Szene hier selber war und das macht total was mit einem, also wie man sich bewegt, wie man Bahn fährt, wie häufig man sich umdreht beim Nach-Hause-Weg. Das war eine Zeit lang sehr heftig, also hat meinen Alltag auch sehr bestimmt, dass man wirklich auch einfach Angst hat, muss man sagen« (I3_Z25).
Betroffene berichten von psychischem Stress und schlaflosen Nächten (I1_Z104). Um das eigene Sicherheitsgefühl zu erhöhen und weiter am Alltag teilzunehmen, ergreifen betroffene Journalist:innen verschiedene Sicherheitsmaßnahmen: Manche verlassen das Haus nur mit Mitteln zur Selbstverteidigung, informieren vor dem Verlassen ihrer Wohnung Menschen aus ihrem Umfeld, lernen Selbstverteidigungsmethoden oder achten penibel darauf, immer genug Akku auf dem Mobiltelefon zu haben, um im Notfall Hilfe rufen zu können (I3_Z37; I1_Z138; I3_Z37; I1_146). In Extremfällen führt diese Angst zum Rückzug aus dem öffentlichen Leben: Alltägliche Orte wie Supermärkte werden gemieden und die eigene Wohnung nur noch verlassen, wenn es unbedingt notwendig ist, wie das einleitende Zitat zeigt. In diesem Extremfall ist die journalistische Tätigkeit zur extremen Rechten durch die damit zusammenhängende konstante Bedrohungslage eine derartige Belastung, dass ein normales Leben nicht mehr möglich ist. Unabhängig vom Einzelfall zeigen die Auswirkungen auf das Alltagsleben der Betroffenen, mit welcher Heftigkeit die extreme Rechte gegen ihre Gegner:innen vorgeht und wie effektiv dieser Weg ist, unliebsame Berichterstattung über sie zu erschweren oder gar zu verunmöglichen.
Online-Sphäre
»Da hatte ich auch mal eine Zeit lang auch einen Nazi-Stalker. Der hat also im Internet auch einen Liedtext veröffentlicht, wie er mich umbringt und meine Leiche entsorgt.« (I1_Z31)
Neben Auswirkungen, die sich physisch-materiell in der Sphäre des Arbeits- oder Alltagslebens bewegen, verläuft die Online-Welt quer zu beiden Dimensionen. Dort verschwimmen Arbeit und Alltag miteinander, wenn etwa berufliche Social Media Profile auch nach der Arbeit noch auf mobilen Endgeräten präsent sind. Die Online-Sphäre gewinnt bei extrem rechten Bedrohungen gegen Journalist:innen immer stärker an Bedeutung, wobei Frauen überproportional betroffen sind (vgl. Stahel 2023; Posetti/Shabbir 2022). Auch unsere Untersuchung zeigt, dass Journalist:innen im ostdeutschen Kontext von verschiedenen Formen der Bedrohung im Internet betroffen sind. Weit verbreitet sind Hassnachrichten und Morddrohungen gegen öffentliche journalistische Profile via Social Media oder E-Mail (I1_Z27). Hinzu kommen komplexere Formen der Einschüchterung wie online ablaufende Doxing-Kampagnen, bei denen extrem rechte Akteur:innen versuchen, über öffentliche Aufrufe an persönliche Daten von Journalist:innen zu gelangen. Auf einer weiteren Eskalationsstufe werden gesammelte private Daten genutzt, um Journalist:innen gezielt einzuschüchtern:
»[Es ist] auch schon vorgekommen, dass es so Artikel über mich gab aus der extrem rechten Szene […], die sich dann zum Beispiel nur über einen Kollegen und mich gedreht haben, wo da mein Name war, Fotos, Informationen, was man weiß, was so subtile Drohungen standen, die Adressen sind bekannt und so« (I3_Z27).
Im Extremfall steigern sich diese Bedrohungen bis hin zu Stalking oder dem öffentlichen Aufruf zu schweren Gewalttaten (s. einleitendes Zitat):
»Dann hatte er daraufhin dann im Internet nach Leuten herumgefragt, die ihm helfen sollen, mich abzustechen, also dass die anderen Leute mich festhalten und er mich dann abstechen kann« (I1_Z31).
Für Betroffene sind diese Formen der Bedrohung einerseits eine starke Belastung. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass Bedrohungen und Gewalt in der Online-Sphäre nicht hermetisch abgetrennt von der physisch-materiellen Welt funktionieren, sondern hybrid mit dieser verzahnt sind (vgl. Krell et al. 2025). So war es im Fall des Stalkers so, dass dieser in der Nähe des Wohnhauses der Journalistin ein Graffiti sprühte, das eine Morddrohung beinhaltete (I1_Z31). Andererseits führen die Online-Bedrohungen dazu, dass private Aktivitäten im Internet eingestellt werden, da das Risiko, dort von extrem rechten Akteur:innen erkannt zu werden, als zu hoch eingeschätzt wird:
»Mein Privat-Account, […] wie es viele haben, […] in sozialen Netzwerken einfach unter meinem Namen zu haben, wo ich persönliche Erlebnisse teile, das kann ich mir so aufgrund dessen nicht vorstellen, […] dass Rückschlüsse auf meinen Wohnort, auf mein persönliches Umfeld möglich sind dadurch oder allein, dass man durch irgendwelche Kleinigkeiten dadurch wieder Angriffspunkte geben könnte, die sich dann in weiteren Bedrohungen oder Doxing-Situationen halt gegen mich äußern könnten« (I3_Z33).
Damit geht die journalistische Tätigkeit zur extremen Rechten auch online mit Einschränkungen einher und bedarf konstanter Vorsichtsmaßnahmen, um nicht Opfer von Bedrohungen und Gewalt zu werden.
Diskussion
Die empirischen Befunde machen deutlich, dass journalistische Arbeit zur extremen Rechten mit einer vielfältigen Bedrohungslage einhergeht, die sowohl im Arbeits- als auch Privatleben starke Belastungen bei den Betroffenen hervorrufen kann. Analytisch greifbar werden Teile der beschriebenen Prozesse als Territorialisierungsprozesse vonseiten und bezüglich der extremen Rechten im Sinne räumlicher Machtversuche. So ist es Teil der Praktiken vonseiten extrem rechter Akteur:innen während ihrer eigenen Veranstaltungen, seien es Demonstrationen, Vorträge oder Konzerte, über Territorialisierungsprozesse Anspruch auf Kontrolle über diese temporäreren rechten Räume zu erheben. Diese Praktiken funktionieren performativ, indem die Körper Rechtsextremer mit dem Ziel zusammenkommen, im Raum »präsent zu werden und eine affizierende Kraft zu entfalten, sich dabei als Gemeinschaft wahrzunehmen und sich zu zeigen« (Hentschel 2021: 66). Vermittelt wird dieser Machtanspruch über diese performativen Akte der Zurschaustellung von Bannern, Fahnen, Kleidung oder Tattoos sowie das Rufen von Sprechchören, über die eine kollektive Identität im Raum produziert wird (vgl. Krell et al. 2025: 62). Auf diese Weise wird ein Machtanspruch über gesellschaftlich umkämpfte Räume wie die Innenstädte ostdeutscher Großstädte, die von verschiedenen politischen Bewegungen als Demonstrationsorte genutzt werden, erhoben und von den Teilnehmenden affektiv als Ermächtigung erlebt. Journalist:innen, die über die extreme Rechte berichten, werden aktiver Teil dieser machtdurchzogenen Territorialisierungsprozesse, da sie von extrem rechten Akteur:innen nicht als neutrale Instanz der Berichterstattung, sondern als Feinde wahrgenommen werden. In den Interviewaussagen finden sich wiederholt Passagen, in denen die befragten Journalist:innen Unverständnis über die Abweisung und Feindschaft äußern, die ihnen durch die extreme Rechte entgegengebracht wird. Diese verunmögliche auch eine Darstellung der Ansichten rechter Akteur:innen in der Berichterstattung, wenn diese etwa Interview- oder O-Ton-Anfragen ablehnen. Erklären lässt sich diese Praktik mit der Logik performativer Territorialisierungsprozesse, entsprechend derer rechte Akteur:innen z. B. während Demonstrationsveranstaltungen ihre ideologisch bedingte Ablehnung von Pressevertreter:innen darin zum Ausdruck bringen, dass sie das Gespräch mit ihnen verweigern und ihre Arbeit durch verschiedene verkörperte Praktiken, die sich bis zur vollendeten physischen Gewalt steigern, behindern. Auf diese Weise wird der eigene rechte Machtanspruch über die temporär territorialisierten Räume durchgesetzt, indem rechtsextreme Akteur:innen durch körperliche Gewalt entscheiden, wer das Recht dazu hat, sich an bestimmten Orten aufzuhalten und wer nicht. Im Kontext von Berichterstattung entspricht dies dem Versuch, die Kontrolle darüber zu erlangen, wer auf welche Weise von extrem rechten Veranstaltungen berichten darf. Ziel ist es, unliebsame Berichterstattung durch diese Territorialisierungsprozesse zu erschweren, während szeneinterne rechtsextreme Medienaktivist:innen die Aufgabe haben, die Veranstaltungen propagandistisch inszeniert zu verbreiten.
Territorialisierungspraktiken vonseiten der extremen Rechten erklären damit, auf welche Weise sich Pressefeindlichkeit vor Ort äußert. Dahinter liegen jedoch ideologische Ursachen und weitere Beweggründe, aufgrund derer die extreme Rechte Journalist:innen als Feindbild wahrnimmt und versucht, sie z. B. von ihren Demonstrationen zu vertreiben. Einerseits ist das antisemitische Narrativ der ›Juden‹- bzw. ›Lügenpresse‹ in extrem rechten Weltbildern weit verbreitet und wird auf Veranstaltungen der Szene kultiviert. Laut dieser Erzählung ist das Mediensystem Teil einer jüdischen Weltverschwörung, die die Gesellschaft mit gezielten Desinformationen manipuliere. Seit den extrem rechten Protesten gegen die Corona-Maßnahmen ist diese Erzählung als Legitimation für Pressefeindlichkeit wieder häufiger zu beobachten (vgl. Köhler 2024: 297f.). Andererseits kommt es nur dann zur Ausführung pressefeindlicher Gewalt, wenn bestimmte Kontextfaktoren zusammenkommen. Hier ist zum einen die Unterstützung zentral, die einzelne Täter:innen aus den eigenen Reihen erfahren: Bei Widerspruch brechen sie ihre Angriffe eher ab. Erleben sie hingegen Unterstützung aufgrund fortgeschrittener Radikalisierungsprozesse innerhalb der eigenen Reihen, wird Gewalt zum legitimen Mittel der Durchsetzung der eigenen Ziele (vgl. ebd.: 298f.). Zum anderen spielt das Handeln von Polizei und Justiz eine entscheidende Rolle: Werden Journalist:innen durch Presseschutzkonzepte bei Versammlungen bewusst adressiert und pressefeindliche Täter:innen mit Nachdruck verfolgt, nehmen zumindest vollendete Gewaltakte ab (I3_Z35; vgl. Köhler 2024: 304ff.). Demensprechend äußern die befragten Journalist:innen überwiegend den Wunsch eines stärker auf ihren Schutz ausgelegten Umganges der Strafverfolgungsbehörden mit ihrem Berufsstand: Einerseits eine bessere Zusammenarbeit während Demonstrationen (I3_Z35), andererseits Möglichkeiten bei Anzeigen und Strafprozessen die eigene Anonymität zu wahren (I1_Z160). Eine weitere Möglichkeit, Schutz von Journalist:innen bei gefährlichen Berichterstattungen zu gewährleisten, ist die Nutzung von Begleitschutz. Ein etabliertes Beispiel dafür ist die Initiative Between the Lines, die freie Journalist:innen ehrenamtlich begleitet und so zur Verbesserung ihrer Sicherheitslage beiträgt. Für in der extrem rechten Szene sehr verhasste freie Journalist:innen sind derartige Angebote teilweise Voraussetzung dafür, ihrer Tätigkeit überhaupt noch nachzugehen, da sie diese um die Sorge um ihre sonst stark bedrohte Sicherheit entlasten:
»Sicherheitsvorkehrungen und Co. lasse ich eigentlich meistens immer meinen Begleitschutz treffen. Der kümmert sich da immer drum. […] Also ohne Begleitschutz berichte ich gar nicht mehr« (I1_Z102; I1_Z118).
Die gewaltvollen Territorialisierungen vonseiten der extremen Rechten haben wiederum Konsequenzen zur Folge, die sich als spezifische Territorialisierungsprozesse bezüglich der extremen Rechten analysieren lassen. So verdeutlichen die Auswirkungen, die sich auf Seiten derjenigen Pressevertreter:innen beobachten lassen, die zu extrem rechten Akteur:innen arbeiten, dass sie diese im räumlichen Rahmen erleben. Einerseits schreiben sich Erlebnisse, die sie während ihrer Arbeit gemacht haben, in die Wahrnehmung dieser Orte ein und wirken in ihr Privatleben: Das Erleben von Anfeindungen und Gewalt während einer rechtsextremen Demonstration, die auf einem zentralen städtischen Platz stattfindet, verursacht auch dann negative Affekte bei den Betroffenen, wenn sie denselben Ort ohne rechtes Protestereignis betreten. Dieser Prozess lässt sich als affektive Territorialisierung bezüglich der extremen Rechten greifen, da Journalist:innen den Raum als mit Emotionen aufgeladen erleben. Der zentrale Platz bleibt für sie ein rechtsextremer Raum, selbst wenn die Rechtsextremen nicht mehr vor Ort sind:
»Weiß nicht wie ich das beschreiben soll, man hat einfach irgendwann keinen Bock mehr auf diese Orte. Selbst wenn diese Orte menschenleer wären, hat man einfach keinen Bock mehr drauf« (I1_Z112).
Andererseits erleben Journalist:innen auch in ihrem Privatleben fernab der Orte ihrer Berichterstattung Bedrohungen und Gewalt, durch die vormals als sicher erlebte Räume für sie zu unsicheren Räumen werden. Auf diese Weise werden Räume des Privatlebens wie das eigene Zuhause oder der Supermarkt affektiv bezüglich der extremen Rechten territorialisiert, da die Journalist:innen sich durch die erlebten Bedrohungen gegenüber rechtsextremen Akteur:innen machtlos fühlen und diese Räume für sich als durch extrem rechte Akteur:innen bedroht konstruieren. Dieser Territorialisierungsprozess kann sich so weit steigern, dass nahezu jeder Raum als gefährlich wahrgenommen wird, was zu konstanter Angst vor erneuerter Bedrohung führen kann. Die Gefahr, die von den rechten Bedrohungen gegen Journalist:innen ausgeht, zeigt sich in diesem die Lebensqualität einschränkenden Territorialisierungsprozess: Auch wenn die Arbeit als Journalist:in endet, bleiben einerseits die aus den Erlebnissen resultierenden negativen Affekte, die mit bestimmten Orten verknüpft werden. Andererseits bleibt die latente Gefahr des Erkannt- und Bedroht-Werden im Alltag, der zwangsläufig über das Sich-Bewegen in Räumen abläuft, die auch extreme Rechte nutzen.
Fazit
Die Rekonstruktion der Interviews zeigt, wie die Mechanismen funktionieren, über die der Hass der extremen Rechten auf Journalist:innen wirkt. Über verschiedene Formen in Räumen ablaufender Prozesse, die als Territorialisierungen analysiert werden können, erleben Journalist:innen alltäglich negative Konsequenzen ihrer Arbeit. Der Zugang, diese Erlebnisse als Territorialisierungsprozesse zu betrachten, ermöglicht es die ablaufenden Aushandlungen zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Akteur:innen vor Ort zu differenzieren: Wer greift Pressevertreter:innen wo an? Wer unterstützt sie in welchen Situationen auf welche Weise? Wo sind sie durch welche Maßnahmen sicher und wo nicht? Die Erzählungen der Journalist:innen zeigen unter diesen Gesichtspunkten, dass es wirksame Maßnahmen gibt, die ihre Sicherheit im Arbeitskontext verbessern: Sei es Schutz durch ehrenamtlichen Begleitschutz oder bessere Polizeiarbeit. Noch nicht absehbar sind hingegen Maßnahmen, die Journalist:innen im Privatleben schützen, da sich dieses über größere räumliche und zeitliche Dimensionen erstreckt. Hier bedarf es weiterer Anstrengungen aller im Kontext Medienarbeit beteiligter Akteur:innen.
Über die Autoren:
Michael Krell (*1998) ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an der Professur für Humangeographie der TU Dresden. Als Politischer Geograph befasst er sich vor allem mit raumbezogenen Strategien extrem rechter Akteur:innen und ihren Auswirkungen auf Gesellschaften. Sein Promotionsprojekt untersucht die extrem rechte Kleinstpartei Freie Sachsen.
Klemens Köhler (*1986) ist im Organisationsteam der zivilgesellschaftlichen Initiative Between The Lines und Gründer der Agentur für Presseschutz. Er erarbeitet regelmäßig Gefährdungsanalysen mit einem Schwerpunkt auf Eskalationsdynamiken pressefeindlicher Akteur:innen und schützt Journalist:innen bei Recherchen zur extremen Rechten.
Tom Böhme (*1998) ist Masterstudent der Soziologie und Wissenschaftliche Hilfskraft an der Professur für Humangeographie der TU Dresden. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der soziologischen Rechtsextremismusforschung mit Schwerpunkt auf Sachsen und Thüringen.
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Fussnoten
1 In der Untersuchung werden drei Interviews qualitativ analysiert, welche mit Journalist:innen geführt wurden, die über rechtsextreme Gruppierungen und Aktivitäten berichten. Im folgenden Text werden sie als Quellen mit den Kürzeln I1/I2/I3 angegeben, die jeweilige Stelle wie hier z. B. mit _Z25.
2 Klagen gegen die Inhalte von Berichterstattung mit so hohen Streitwerten, dass allein das Risiko einen Prozess zu verlieren dazu führt, dass journalistische Veröffentlichungen zurückgezogen werden.
3 Performativität ist die »Feststellung der doppelten Dimension von Sprech- und Handlungsakten« (Krell et al. 2025: 56), sodass Sprechen und Handeln stets verwoben sind. Wer spricht, handelt, und wer handelt, spricht. Die Kombination von gleichzeitig handelnden und sprechenden Körpern wird als Performativität bezeichnet (vgl. Butler 2018). Die performative Territorialisierung ist anschließend daran jede Form, über die kommunizierende Körper versuchen, Kontrolle über Räume auszuüben.
4 Als Affekte werden vereinfacht Gefühlsregungen bezeichnet, die mit körperlichen Begleiterscheinungen einhergehen. Affektive Territorialisierungen meinen Prozesse, während derer »Affekte räumliche Aneignungsprozesse ermöglichen« (Hutta/Kübler 2025: 83).
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Zitationsvorschlag
Michael Krell / Klemens Köhler / Tom Böhme: »Das hat meinen Alltag bestimmt, man hat einfach Angst.«. Auswirkungen freier und lokaljournalistischer Arbeit zur extremen Rechten in Ostdeutschland. In: Journalistik. Zeitschrift für Journalismusforschung, 3-4, 2025, 8. Jg., S. 317-338. DOI: 10.1453/2569-152X-3-42025-15571-de
ISSN
2569-152X
DOI
https://doi.org/10.1453/2569-152X-3-42025-15571-de
Erste Online-Veröffentlichung
Dezember 2025
