Pressefreiheit und Rechtsextremismus Ein Dilemma? Thesen zum journalistischen Umgang mit der AfD

Von Horst Pöttker

Abstract: Pressefreiheit wird als notwendiger, aber nicht hinreichender Rahmen gesellschaftlicher Verständigung und demokratischer Problemregulierung aufgefasst. Ihn mit entsprechenden Inhalten zu füllen ist Aufgabe des Journalistenberufs. Unter Rechtsextremismus wird die Missachtung verfassungsgarantierter Grundrechte zugunsten ethnischer Geschlossenheit und nationalistischer Aggressivität verstanden. Mit Ausblenden oder Empörung gelingt es journalistisch nicht, dem bedrohlich anschwellenden Rechtsextremismus wirksam entgegenzutreten. Und ein journalistischer Umgang mit der AfD wie mit anderen Parteien führt zu einer problematischen Normalisierung rechtsextremer Äußerungen und Absichten. Demgegenüber kann eine Strategie des sachlichen, unerschrocken-konkreten und gleichzeitig nüchternen Berichtens über grundrechtsfeindliche Absichten und Pläne sowie deren voraussehbare Folgen im Falle des Machtantritts von Organisationen wie der AfD zum Eindämmen des Rechtsextremismus beitragen. Um eine solche Strategie durchzusetzen, müssen Verdrängungen der NS-Vergangenheit, volkspädagogische Neigungen im Journalismus und die journalistische Konzentration auf die politischen Institutionen überwunden werden.

Geklärt werden soll, welche journalistischen Möglichkeiten es gibt, über rechtsextreme Äußerungen und Organisationen wie die »Alternative für Deutschland« (AfD) so zu berichten, dass es zum Eindämmen des Rechtsextremismus beitragen kann, ohne dabei die Pressefreiheit und professionelle Grundsätze zu missachten.

Begriffe

Pressefreiheit hat sich in Deutschland erst relativ spät durchgesetzt (vgl. Pöttker 2016). Seit 1949 heißt es in Artikel 5 des Grundgesetzes (GG): »Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.« Dabei geht es nicht nur um die Produktion und Verbreitung von Informationen, sondern auch um deren Rezeption: »Jeder hat das Recht, […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.« Aus dem folgenden Absatz geht hervor, dass es sich nicht um eine bedingungslose Freiheit handelt: »Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.«

Die vom Grundgesetz garantierte Meinungsäußerungsfreiheit zählt zu den unumstößlichen Individualrechten. Pressefreiheit hat darüber hinaus auch einen unverzichtbaren gesellschaftlichen Wert zumal für Demokratien. Ihre Bedeutung für gutes Regieren und gesellschaftlichen Zusammenhalt wurde auch in dem im Vergleich zu den westlichen Demokratien verspäteten Deutschland (vgl. Plessner 1959) bereits in der restaurativen Epoche der durch die Karlsbader Beschlüsse vorgeschriebenen Zensurmaßnahmen erkannt. 1830 schrieb der Staatsrechtler Carl Theodor Welcker in einer Petition an die Deutsche Bundesversammlung:

»Die Regierung […] kann nichts tüchtiger machen, als die fortdauernde Kenntniß aller erfahrungsmäßigen Verhältnisse und Bedürfnisse des ganzen Volks, namentlich auch seines Gewerbs und Verkehrs, und als der fortdauernde Erwerb der klügsten Gedanken, des besten Raths aller Mitglieder der Nation, zur richtigen Beurtheilung und Behandlung dieser Verhältnisse. […] Die Preßfreiheit vermittelt und vereinigt zugleich organisch die Nation und die Regierung und ihre Kräfte für den gemeinschaftlichen Zweck. […] Preßfreiheit begründet […] zugleich beiden die beste Sicherung gegen Störung der Vereinigung durch ihre eignen Verirrungen.« (Welcker 1981: 76f.)[1]

Nach 1949 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mehrere maßgebliche Urteile zur Stärkung der Pressefreiheit mit deren gesellschaftlicher Bedeutung begründet; so z. B. im Spiegel-Urteil von 1966:

»Die Presse […] fasst die in der Gesellschaft und ihren Gruppen unaufhörlich sich neu bildenden Meinungen und Forderungen kritisch zusammen, stellt sie zur Erörterung und trägt sie an die politisch handelnden Staatsorgane heran […]; hierbei sind auch die möglichen heilsamen Folgen einer Veröffentlichung in Rechnung zu stellen. So kann etwa die Aufdeckung wesentlicher Schwächen der Verteidigungsbereitschaft trotz der zunächst damit verbundenen militärischen Nachteile für das Wohl der Bundesrepublik auf lange Sicht wichtiger sein als die Geheimhaltung.« (BVerfG, Spiegel-Urteil, 5. 8. 1966, zit. n. Pöttker 2012: 44)

Für alle Grundrechte gilt, dass der formale Rahmen des Grundgesetzes für die Demokratie nicht ausreicht.

»Was in der Verfassung steht, ist eine Sache, eine andere Sache ist die Frage, ob und wie die in ihr formulierten Werte auch verwirklicht werden. Doch darauf kommt es an.« (Lammert 2007: 6)

Das bekannte Diktum des Staatsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde, dass der freiheitliche Staat von Voraussetzungen lebt, die er durch Gesetze und autoritative Gebote nicht selbst sicherstellen kann (vgl. Böckenförde 1976: 60), bringt ein zentrales Problem von Demokratien zum Ausdruck. Im Fall der Pressefreiheit erscheint das aber nicht als ein unlösbares Dilemma. Denn es gibt ja den Journalistenberuf, der eigens dazu da ist, die Ziele der Problemtransparenz und sozialen Integration aus dem Himmel des Ideals auf die Erde ihrer Verwirklichung zu holen. In kapitalistischen Demokratien wie der Bundesrepublik Deutschland (vgl. GG Art. 20) sind Märkte und Wahlen die wichtigsten Regulierungsmechanismen. Sie können nur funktionieren, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger wissen, was zum (Ver-)Kauf oder zur Wahl steht. Der Journalistenberuf hat hier deshalb die Aufgabe, richtige und wichtige Informationen möglichst weit zu verbreiten. Seine Grundnorm ist das Publizieren, das Öffentlich-Machen dessen, was in der Welt vorgeht. Diese Grundnorm wird nur durch Zweifel daran begrenzt, ob Mitteilungen zutreffen, für das Publikum wichtig sind und von ihm verstanden werden können.

Um ihre Grundnorm erfüllen zu können, müssen Journalistinnen und Journalisten die Mündigkeit des Publikums voraussetzen, d. h. dessen Fähigkeit, mit Informationen verständig umzugehen und sie – bestenfalls im Diskurs miteinander – im eigenen Interesse zu verarbeiten.[2] Aufgabe des Journalistenberufs ist nicht, das Publikum zu beeinflussen, sondern die Welt, wie sie ist, transparent zu machen.[3] Menschen in modernen Gesellschaften müssen sich darauf verlassen können, dass es wenigstens einen Beruf gibt, der dieses Ziel konsequent verfolgt.

Um Richtigkeit und Verständlichkeit seiner Informationen zu verwirklichen, hat der Journalistenberuf Techniken des Recherchierens und Darstellens (journalistisches »Handwerk«) entwickelt; damit nicht zu verwirklichen ist aber Wichtigkeit, weil sie nicht den Ereignissen und Vorgängen innewohnt, über die zu berichten ist oder nicht berichtet zu werden braucht, sondern subjektiv zugeschrieben wird.[4] Im Hinblick auf den Rezeptionsaspekt der Pressefreiheit ist deshalb Medienvielfalt und auch personelle Mannigfaltigkeit und damit Vielfalt der Relevanzkriterien geboten.

Demokratie lebt nicht zuletzt von Konflikten um Macht- und Herrschaftspositionen (vgl. Pöttker 1980: 180–261). An der Institutionalisierung von Wahlen – und damit Wahlkämpfen –, aber auch am Streik-, Demonstrations- und Petitionsrecht zeigt sich dieser konflikthafte Kern von Demokratie auf der legalen Ebene.

Damit Interessengegensätze ausgetragen und so Probleme reguliert werden können, gehört es zur demokratischen Qualität von Journalismus, innergesellschaftliche Konfliktlinien z. B. zwischen sozialen Schichten in der Berichterstattung sichtbar zu machen. Im Gegensatz dazu kommt im nationalistischen und ethnonzentristischen Betonen von Außenkonflikten einer als homogen imaginierten Gesellschaft (»Volksgemeinschaft«) eine demokratiefeindliche Tendenz zum Ausdruck, weil problemregulierende Auseinandersetzungen durch Zudecken echter Interessenwidersprüche behindert werden (vgl. Pöttker 1980: 338–589). Finden sie zu wenig statt, kann der erhöhte soziale Druck zum Bersten des demokratischen Systems führen.

Was ist aus demokratischer Perspektive unter Extremismus zu verstehen? Angesichts der Unumstößlichkeit, die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die deutsche Verfassung den Grundrechten unter Berücksichtigung ihrer legitimen Einschränkungen zuschreiben, liegt es nahe, Ideologien als extremistisch zu bezeichnen, mit denen gerechtfertigt werden soll, dass die unter dem Begriff der Menschenwürde gefassten Grundrechte um vermeintlich höherer (Staats-)Ziele willen missachtet werden dürfen. Ob es sich um Links- oder Rechtsextremismus handelt, bemisst sich an den Grundrechten, die durch die jeweilige Ideologie zur Disposition gestellt werden. Beim Linksextremismus ist das vor allem das Eigentums- und Erbrecht, sofern dabei nicht die in den Artikeln 14 und 15 GG festgeschriebenen legitimen Einschränkungen (Enteignung oder Vergesellschaftung zum Wohle der Allgemeinheit, Entschädigung, gesetzliche Regelung) eingehalten werden.

Im Falle des Rechtsextremismus sind es vor allem die Gleichberechtigung, das Asylrecht, die Religionsfreiheit, das Staatsangehörigkeitsrecht und der Auslieferungsschutz, die auch dann noch als verletzbar gelten sollen, wenn die in Art. 16 und 16a GG eingeräumten legitimen Einschränkungen (bei Auslieferungen Anforderungen eines internationalen Gerichtshofs, Sicherheit der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Zielland) nicht gegeben sind. Rechtsextremistischen Ideologien zufolge können diese Grundrechte um nationaler Homogenität willen missachtet werden. Für sie ist eine ethnozentristische, nationalistische oder rassistische Überbetonung von Außenkonflikten gegenüber anderen Nationen, Staaten oder Kulturen charakteristisch. Das ist insofern demokratiefeindlich, als es die für Demokratien konstitutiven Werte des Minderheitenschutzes und der Legitimität von Herrschaftskonflikten ignoriert.

Ausgangslage

Nach Einschätzung vieler Beobachtenden geht die stärkste Bedrohung für die Demokratie gegenwärtig vom Rechtsextremismus aus.[5] Die vom Verfassungsschutz bis auf weiteres als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei »Alternative für Deutschland« (AfD)[6] hat bei der Bundestagswahl 2025 zum ersten Mal über 20 Prozent der Stimmen erhalten, in den ostdeutschen Ländern wurde sie stärkste Partei.[7] Für den Rechtsextremismus der AfD ist charakteristisch, dass sie mit völkischer Rhetorik die Rechte von ethnischen und sexuellen Minderheiten sowie das Asylrecht beschneiden und sogar Migranten und Migrantinnen mit deutscher Staatsbürgerschaft zwangsweise wieder zurückschicken will (»Remigration«).[8] Kennzeichnend für die rechtsextreme Bedrohung der Demokratie durch diese Partei, aber auch andere, großenteils verbotene Organisationen, ist nicht zuletzt die Verharmlosung der Menschheitsverbrechen des NS-Regimes (AfD-Ehrenvorsitzender Alexander Gauland: ein »Vogelschiss« in der deutschen Geschichte) bis hin zu deren Leugnung, nicht selten begleitet vom illegalen Gebrauch nationalsozialistischer Symbole und Slogans.[9]

Bedrohlich für die Demokratie ist besonders, dass rechtsextreme Organisationen und Personen zwar auch eine politische Strategie verfolgen, vor allem aber einen kulturellen Kampf nicht nur gegen das sprachliche Gendern führen, sondern vor allem gegen die gegebene Vielfalt von Religion, Geschlecht, sexueller Präferenz usw. und damit gegen Grundrechte. Es geht ihnen darum, die Denk- und Handlungsweisen besonders junger Menschen, deren Einstellungen noch nicht gefestigt sind, im Sinne völkisch-antidemokratischer Ideologie zu beeinflussen. Das gelingt offenbar, denn es gibt besonders unter jungen Männern überproportional viele AfD-Wähler (vgl. ZDF/dpa 2024). Das liegt auch daran, dass für rechtsextreme Kampagnen die von Jugendlichen bevorzugt genutzten digitalen Kommunikationsmittel verwendet werden. Typisch ist dabei die Berufung auf die Meinungs- und Äußerungsfreiheit, wobei deren Schranken unberücksichtigt bleiben.[10]

Zögern der staatlichen Gewalten bei der Verteidigung von Grundrechten gegen den anschwellenden Rechtsextremismus ist nicht angebracht, auch wenn der Stimmenanteil der AfD in den westdeutschen Bundesländern (noch) niedriger ist als in Ostdeutschland oder der entsprechender Parteien in Österreich, Frankreich und anderen europäischen Ländern.[11] Wie problematisch Unentschlossenheit hier ist, zeigt sich u. a. an der zähen Debatte über das Verbot der AfD. Das Verfassungsgericht hat die NPD 2017 nicht verboten, weil sie politisch zu unbedeutend war (vgl. BVerfG 2017). Ein AfD-Verbot wird heute mit dem Argument verworfen, die größte Oppositionspartei im Bundestag zu verbieten würde als unfaires Ausschalten eines politischen Konkurrenten aufgefasst werden und der AfD noch mehr Wählerinnen und Wähler in die Arme treiben.[12] Die politische Auseinandersetzung, die als bessere Alternative zu einem Verbot angeführt wird, hat die Stimmenzuwächse der AfD nicht gebremst, zumal die Auseinandersetzung mit dieser Partei, um ihr Wählerstimmen abzujagen, großenteils mit ähnlich minderheitenfeindlichen Sprüchen geführt wird.

Um den harten Kern ethnozentristischer und rassistischer Grundrechtsmissachtung legt sich beim Rechtsextremismus eine weiche Schale der scheinbaren bürgerlichen Anständigkeit und demokratischen Normalität.[13] Wenn im öffentlich-rechtlichen Rundfunk maßgebliche AfD-Politiker interviewt werden, hüten diese sich, das Grundgesetz explizit infrage zu stellen, zumal auf exponierten Programmplätzen wie dem Interview der Woche des Deutschlandfunks oder Caren Miosga im Ersten Fernsehprogramm.[14] Auch in ihrem offiziellen Grundsatzprogramm gibt sich die AfD harmlos und lässt kaum die Grimasse ihrer Menschenfeindlichkeit durchblicken. In der Präambel ist dort z. B. zu lesen:

»Wir sind überzeugte Demokraten. […] Dem Bruch von Recht und Gesetz, der Zerstörung des Rechtsstaats […] konnten und wollten wir nicht länger zusehen. […] Als freie Bürger treten wir ein für direkte Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit […].« (AfD 2016: 6)[15]

Zu dieser Strategie gehört das Zurückrudern nach allzu provokativ verfassungsfeindlichen Äußerungen, das eine bewusste Strategie gegenüber seriösen Medien und ihrem Publikum offenbart.[16] Die AfD hat sich 2025 sogar einen neuen Verhaltenskodex gegeben, um im Bundestag gemäßigter zu erscheinen (vgl. Ganswindt 2025).

Durch ihre Janusköpfigkeit trägt die AfD zu einer Uneinheitlichkeit des journalistischen Umgangs mit dem Rechtsextremismus bei, in der sich weniger Vielfalt als Unsicherheit ausdrückt:

»Das Meinungsspektrum dazu ist maximal breit und reicht von ›behandeln wie jede andere Partei‹ bis ›komplett von der Berichterstattung ausschließen, um ja keine Plattform zu geben‹. Für jede der Positionen lassen sich prominente Stimmen finden.« (Blümel 2025: 14)

Eine gewisse Einheitlichkeit gibt es nur bei zwei redaktionellen Praktiken. Es wird möglichst auf Homestorys mit AfD-Politikern und -Politikerinnen verzichtet, um deren politische Absichten beim Publikum nicht durch persönliche Sympathiebildung zu überdecken.[17]

Die andere Übereinstimmung betrifft die Überprüfung von Tatsachen, die von Politikern und Politikerinnen geäußert werden. Seit Donald Trump begonnen hat, die internationale Politik mit Falschinformationen zu durchtränken, sind Faktenchecks während und nach Interviews zum professionellen Standard im Journalismus geworden.[18] Auf ihren Umgang mit der AfD befragt, wird aus Lokalredaktionen die auch sonst übliche Überprüfung von faktischen Angaben aus Politikermund genannt, die hier nur besonders gründlich erfolge (vgl. Blümel 2025: 16f.)

In den Tipps für Redaktionen, die vom Deutschen Journalistenverband NRW gegeben werden, heißt es:

»Journalistisches Handwerkszeug wie gründliche Recherche, Nachfragen und das Einordnen von Aussagen bleiben zentral.« (o. V. 2025a: 20)

Richtigkeit kann Handwerksregeln unterworfen werden, für Wichtigkeit, also für die Auswahl dessen, was mitgeteilt wird und was nicht, gilt das nicht. Das Hauptproblem mit dem Rechtsextremismus ist auch nicht, dass er Fakten verdreht und das Gebot der empirischen Richtigkeit außer Acht lässt. Das zentrale Problem mit der zur Zeit bedrohlich wachsenden AfD ist, dass sie als politische Partei die normativen Grundlagen missachtet, die das Grundgesetz in seinen ersten 19 Artikeln ausbuchstabiert und im Begriff der Menschenwürde zusammenfasst.

Kritik

Die Demokratie lässt sich nicht nur durch Reden im Bundestag wirksam verteidigen. Das liegt auch an dem von der AfD und anderen rechtsextremen Organisationen geführten Kulturkampf. Aber auch wenn demokratische Parteien sich in gleicher Weise wie Rechtsextremisten und Rechtsextremistinnen digitaler Plattformen bedienten, wäre damit nicht alles getan. Neben politischen Statements und rechtlichen Maßnahmen ist auch auf den Journalismus, seine Medien und deren Umgang mit dem Rechtsextremismus zu achten. Erfüllt der Journalismus seine Aufgabe, die Pressefreiheit so zu nutzen, dass dadurch das Problem des anschwellenden Rechtsextremismus regulierbar wird und der Stimmenzuwachs der AfD eingedämmt werden kann, ohne die journalistische Grundnorm zu missachten?

Unsicherheit im Umgang mit dem Rechtsextremismus gibt es auch innerhalb ein und desselben Mediums. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zur Binnenpluralität der in ihm vertretenen politischen Meinungen verpflichtet. Aber geht es beim Umgang mit verfassungsfeindlichem Rechtsextremismus überhaupt um eine wünschenswerte Pluralität von Positionen und journalistischen Arbeitsweisen?

Im Deutschlandfunk gab es am 14. Juni 2025 im Format »Streitkultur« eine kontroverse Diskussion zwischen zwei maßgeblichen journalistischen Vertretern des Senders, dem Abteilungsleiter Aktuelles, Friedbert Meurer, und der Abteilungsleiterin Kultur Aktuell, Christiane Florin. Sie vertrat die Strategie, auf Interviews mit AfD-Vertretern und -Vertreterinnen zu verzichten, weil man dafür eine nicht vorhandene gemeinsame Kommunikationsbasis brauche; eine Position, die letztlich darauf hinausläuft, wenig oder gar nicht über die AfD zu berichten, weil Interviews auch unentbehrliche Recherchewerkzeuge sind. Es liegt auf der Hand, dass diese Konsequenz sich schlecht mit dem journalistischen Grundauftrag verträgt, die Welt, wie sie ist und zu der der Rechtsextremismus in Gestalt der AfD zweifellos gehört, umfassend transparent zu machen.

Meurer dagegen argumentierte,

»der Deutschlandfunk müsse die ganze Bandbreite möglichst aller Meinungen abbilden […]. Interviews seien schwierig, gehörten aber dazu.« (Blümel 2025: 20)

Das läuft darauf hinaus, die AfD so zu behandeln wie andere Parteien, eine Position, die auch der Kommunikationswissenschaftler Marcus Maurer mit der Aufforderung an Journalistinnen und Journalisten vertreten hat,

»sich bei ihrer Berichterstattung über die AfD schlicht auf ihr Handwerk zu besinnen: faktengestützt und sachlich (nicht moralisierend) berichten, wie dies auch im Falle anderer Parteien selbstverständlich sein sollte.« (Maurer 2019: 137f.)

Der in solchen Zusammenhängen oft zu hörende Hinweis auf das journalistische Handwerk ist problematisch, denn Journalismus unterliegt im Unterschied zu vielen Handwerksberufen einer stärkeren Notwendigkeit zum Wandel. Er muss sich unmittelbar auf Umbrüche der politischen, sozialen und technologischen Gegebenheiten einstellen, über die er berichtet und die seine Produktionsgrundlage bilden. Das erfordert Bereitschaft und Fähigkeit auch zu tiefgreifenden Veränderungen in Selbstverständnis und Arbeitsweisen (vgl. dazu Pöttker 2024).

Die auf Normalität setzende Strategie des Umgangs mit dem von der AfD verkörperten Rechtsextremismus ist vor allem deshalb problematisch, weil sie dessen Grundrechts- und Verfassungsfeindlichkeit relativiert. Dass Maurer sowohl die Strategie verwirft, wenig oder gar nicht über die AfD zu berichten, als auch den spontanen Umgang, sich über sie zu empören, zeugt im Hinblick auf Erfolgsaussichten von realistischer Skepsis.[19] Ignorieren wie Moralisieren führt in der Wahrnehmung des Publikums zur Beglaubigung der Opferrolle, die Rechtsextreme mit ihrer Propaganda für sich beanspruchen, solange sie noch nicht überall an der Macht sind. Aber wenn Maurer meint, normaler journalistischer Umgang mit der AfD wie mit anderen Parteien müsse zwar nicht bedeuten, »rechtsextreme Tendenzen in Teilen der Partei kritisch auszublenden«, aber »die Berichterstattung sollte […] nicht auf diese Aspekte beschränkt bleiben,« (Maurer 2019: 138) läuft das auf eine beschwichtigende Ummantelung dessen hinaus, was die Demokratie durch Rechtsextremismus fundamental bedroht.

Sowohl im Ignorieren als auch im Normalisieren kommt eine der journalistischen Professionalität zutiefst fremde Scheu zum Ausdruck, sich der rechtsextremistischen Bedrohung der Demokratie sehenden Auges zu stellen. Diese Zurückhaltung wird gern mit dem Argument begründet, der AfD keine »Plattform« bieten zu wollen; oder man konzentriert sich auf ihre weiche bürgerliche Schale, mit der sie sich im offiziellen politischen Betrieb zu Legitimationszwecken umgibt, und übersieht dabei ihren harten Kern der Verfassungsfeindlichkeit und Inhumanität.[20]

Dass weder journalistisches Ausblenden noch Empören noch Normalisieren zum Erfolg führt, lässt sich mit der zunehmenden Zahl von Wählern und Wählerinnen sowie Gewählten der AfD (vgl. Mediendienst Integration 2025) nicht hinreichend begründen. Dafür lassen sich außer verfehlten journalistischen Strategien noch andere Gründe in der Politik selbst finden. Vor allem hat sich der gesellschaftliche Diskurs über Migration verirrt, wofür der Journalismus allerdings mitverantwortlich ist.[21] Das ändert aber nichts an der Unzweckmäßigkeit der erwähnten journalistischen Strategien. Zum Ausblenden und Empören überzeugt Maurers kritische Analyse. Aber zum von ihm empfohlenen Umgang mit der AfD nach Art des alltäglichen »Handwerks« melden sich skeptische Stimmen auch aus der Sozialwissenschaft. Die Journalistin Corinna Blümel referiert in der Zeitschrift des Deutschen Journalistenverbandes NRW, was der Politikwissenschaftler Cord Schmelze zu dieser Praxis sagt:

»Die Darstellung in Medien, die als seriös wahrgenommen würden, mache diese [rechtsextremen] Positionen zum Teil des legitimen Meinungsspektrums und verleihe ihnen Legitimität, weil die Glaubwürdigkeit der Medien auf sie übergeht.« (Blümel 2025: 14)

Ein seifiger Boden, um in diese Falle zu rutschen, ist die traditionelle Konzentration der politischen Berichterstattung auf die legislativen, exekutiven und judikativen Institutionen, gegenüber und in denen rechtsextreme Organisationen sich gern von ihrer harmlosen Seite zeigen (vgl. Wagner 2025). Vor dem Hintergrund dieser Tradition mag es überflüssig erscheinen, über AfD-Äußerungen auf den unteren politischen Ebenen zu berichten. Um den für die Demokratie bedrohlichen Kern der AfD sichtbar zu machen, kann es aber sogar besonders aufschlussreich sein, direkt wiederzugeben, »dass [und besonders wie] ein AfD-Politiker in einem ostdeutschen Dorfsaal die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung beleidigt hat« (Maurer 2019: 138). Aus dem offiziellen AfD-Programm das hohle Bekenntnis zur Demokratie zu zitieren oder dem an der Parteispitze arbeitsteilig als »good cop« auf Mäßigung bedachten Tino Chrupalla im Interview die Gelegenheit zu beruhigenden Äußerungen zu geben, wirkt dagegen verharmlosend.

Dennoch sollte nicht auf jede rechtsextreme Provokation, die strategisch auf medial konstruierte Öffentlichkeit zielt, sofort empört reagiert werden, wie es ein auf spektakuläre Ereignisse und maximale Geschwindigkeit fixierter Nachrichtenjournalismus verlangt. Gibt es jenseits von Moralisieren, Ignorieren und Normalisieren eine andere Art des Berichtens über den Rechtsextremismus, die hoffentlich mehr zu dessen Eindämmung beitragen kann?

Empfehlungen

Eine solche Strategie kann sein, durch sachlich-nüchternes, ebenso unvoreingenommenes wie unerschrockenes Berichten den wahren Kern des Rechtsextremismus freizulegen, der Selbstbestimmung und Leben jedes und jeder einzelnen bedroht. Es ist zu hoffen, dass Einblicke in die brutalen Aktivitäten und Absichten rechtsextremer Organisationen auch eine Beheimatung in den Menschenrechten und eine Stärkung des Kampfwillens für die Verfassung mit sich bringen.[22]

Die Kritik an der wirkungslosen, ihn sogar stärkenden Empörung über den Rechtsextremismus betrifft das weite Feld der Meinungsäußerungen in Medien.[23] Die Aufgabe, die Welt, wie sie ist, transparent zu machen, umfasst aber hauptsächlich die möglichst weite Verbreitung von zutreffenden und wichtigen Fakten. Das gilt auch für den professionellen Umgang mit dem Rechtsextremismus und der AfD.

Bei der Relevanzqualität, die verbindlichen Regeln nicht zu unterwerfen ist, geht es um die Frage, welche Auswahlpräferenzen mehr oder weniger begründbar sind. In Bezug auf den Rechtsextremismus scheint mir am besten begründbar, dass zutreffende Informationen priorisiert werden, die dessen grundrechtsfeindliche Beschaffenheit zeigen. Statt den Rechtsextremismus zu ignorieren, sich über ihn zu empören oder ihn durch den Blick auf sein Legitimationsmäntelchen zu verharmlosen ist es unter der Bedingung von Pressefreiheit möglich und für die Selbstbestimmung aller wichtig, die Auswahl von Informationen auf Fakten zu konzentrieren, die den für die Demokratie bedrohlichen Kern des Rechtsextremismus zeigen.

Dazu kann auch gehören, dass Nachrichten z. B. über AfD-Äußerungen in einen sachlichen Kontext gestellt werden, der die grundrechtsverachtende Kernsubstanz des Rechtsextremismus sichtbar macht. Das ist unter Umständen auch bei Interviews möglich, indem die oder der Gesprächsführende beharrlich Fakten benennt, die menschenrechtsfeindliche Bestrebungen des Rechtsextremismus zeigen.

Erfolgversprechend kann demnach sein, weniger die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz zu kommentieren als die Gegebenheiten konkret zu benennen, warum das geschehen ist. Dazu zählen nicht nur verfassungsfeindliche Forderungen aus der AfD, sondern auch die Folgen für den Bestand der demokratischen, grundrechtsgarantierenden Ordnung und jedes Individuum darin, wenn diese Partei an die Regierung käme und ihre Absichten verwirklichen würde.

In Gesellschaften, deren hochkomplexe Strukturen die Einsicht in spätere Folgen von Handlungen blockieren, umfasst die journalistische Aufgabe nicht nur das Durchleuchten von gegenwärtigen Gegebenheiten. Sie erfordert auch das Bekanntmachen von absehbaren Auswirkungen der Handlungsweisen vieler Menschen und damit jedes und jeder Einzelnen, um bei ihnen die Konsequenzen ihres Tuns und Lassens zum Bewusstsein zu bringen und das Verantwortungsbewusstsein dafür zu fördern (vgl. Pöttker 1996; 1997: 303–315).

Die Pflicht, auch absehbare Handlungsfolgen transparent zu machen, korreliert mit der Sicherheit, mit der diese Folgen eintreten werden. Heute wird niemand mehr bestreiten, dass es zu den Pflichten des Journalistenberufs gehört, z. B. auf den Zusammenhang zwischen den auch durch Konsumgewohnheiten verursachten CO2-Emissionen und der für die Menschheit bedrohlichen Klimaerhitzung hinzuweisen;[24] das Gleiche wie für das Konsumverhalten gilt auch für das Wahlverhalten: Je mehr Stimmen die AfD erhält, desto sicherer müssen wir annehmen, dass wir uns nicht (mehr) auf die Grundrechtsgarantie unserer Verfassung verlassen können.

Dabei können auch geschichtsjournalistische Rückblicke helfen (vgl. Pöttker 2011). 1933 muss sich nicht genauso wiederholen und es muss auch nicht zu Auschwitz kommen. Aber gerade wir Deutsche haben nicht nur allen Grund, sondern auch gute Gelegenheit und starken Ansporn, uns daran zu erinnern, was es bedeutet, wenn die Folgen von wachsendem Rechtsextremismus verkannt werden.

Konkret könnte es z. B. in der Berichterstattung über die Migrationspolitik weniger um die Widersprüche zwischen EU-Recht und Grenzkontrollen gehen als um die Folgen im Alltag der Betroffenen, wenn eine von der AfD beherrschte Exekutive ihr Projekt verwirklichen würde, Menschen mit Migrationshintergrund zu »remigrieren«.[25] Könnten wir alle in der Einwanderungsgesellschaft ohne Migrantinnen und Migranten (noch) damit rechnen, bei Unfall oder Krankheit angemessen behandelt zu werden, Dach oder Computer repariert zu bekommen, Abfall loszuwerden oder im Studium aktuelles Wissen zu erwerben?

Abgesehen von der expliziten Bedrohung von Grundrechten wie persönliche Freiheit, Gleichberechtigung, Religionsfreiheit, Freizügigkeit, Staatsangehörigkeit oder Asyl geht auch aus dem Tonfall rechtsextremer Äußerungen ein Mangel an Respekt vor anderen und damit die Missachtung der Menschenwürde als oberstem Grundrecht hervor, dem in Artikel 5 das »Recht der persönlichen Ehre« als Schranke der Pressefreiheit entspricht.

Qualitätsmedien dürfen sich nicht damit begnügen, Standardmitteilungen von Nachrichtenagenturen über Aktivitäten der AfD wiederzugeben und weitergehende Recherchen bestenfalls knapp bezahlten und risikobereiten freien Mitarbeitenden zu überlassen. Sie sollten – am besten in konkurrenzüberwindenden Verbünden wie dem Netzwerk Recherche (o. V. 2025b) – gründlich zu den verfassungsfeindlichen Aktivitäten der AfD und deren vorhersehbaren Auswirkungen recherchieren und publizieren.

Ein Modell dafür kann die Recherche des Investigativportals »Correctiv« zur verborgen gehaltenen Potsdamer Tagung sein, bei der Protagonisten nicht nur der AfD die massenhafte Rückführung auch deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund – »Remigration« im Sinne von Deportation – empfohlen haben (vgl. Müller 2024). Ein Vorbild für faktisch-nüchternes Berichten über demokratiefeindlichen Extremismus und seine absehbaren Folgen ist auch der unbefangen recherchierte Essay der US-amerikanischen Journalistin Ava Kofman über den Rechtsintellektuellen Curtis Yarvin, der im Hintergrund die ideologischen Fäden des Trumpismus von JD Vance, Peter Thiel etc. spinnt (vgl. Kofman 2025).

Bei der Wiedergabe grundrechtsfeindlicher Forderungen und der Darstellung von Folgen, die deren Umsetzung hätte, sollten belehrende Töne unterlassen werden, auch wenn das schwerfällt. Professionalität erfordert sogar hier, spontane Empfindungen zurückzustellen. Dass empörte Distanzierung beim Publikum leicht den von der AfD-Propaganda aufgeblasenen Eindruck erweckt, ihre Politikerinnen und Politiker würden zu Opfern gemacht, die um ihrer Sache willen verfolgt werden (Märtyrer-Status), wird zurecht befürchtet (vgl. Rokahr 2025). Belehrungen führen besonders bei Jugendlichen oft zum Gegenteil dessen, was sie erreichen sollen. Das kann sich rechtsextreme Propaganda zunutze machen, indem sie diejenigen lächerlich macht, von denen Belehrungen ausgehen.

Volkspädagogische Absichten zu vermeiden ist auch deshalb ratsam, weil der Eindruck einer Kumpanei zwischen Politik und Journalismus durch den Stil des Umgangs mit dem Rechtsextremismus verstärkt werden kann. Auch um journalistische Unabhängigkeit von der herrschenden Politik und ihren unentwegten Appellen deutlich zu machen, bietet sich ein sachlich-nüchterner Tonfall an.

Journalismus kann mit solch einer professionellen Strategie trotz Präsenz von Rechtspopulisten und -extremisten in digitalen Netzwerken Einfluss auf Wahlausgänge nehmen. Das hat sich z. B. bei der Wiederholung der Präsidentenwahl in Rumänien 2025 gezeigt (vgl. Gross/Schultz 2025).

Probleme

So erfolgversprechend eine Strategie der unerschrockenen Sachlichkeit sein mag, so schwierig ist sie durchzusetzen. Das liegt zunächst daran, dass eine tiefgreifende Darstellung dessen, was Rechtsextremismus konkret bedeutet, gründlichere Recherchen erfordert als Verdrängen, Empören oder Normalisieren. Aber die Ressourcen für Recherche sind infolge der ökonomischen Krise, in die die Digitalisierung den Journalistenberuf gestürzt hat, knapper geworden.[26] Erschwerend ist außerdem, dass die ungeeigneten Umgangsweisen mit dem Rechtsextremismus sich auch aus historisch gewachsenen sozio-kulturellen Umständen erklären lassen, die nicht aus der Welt zu schaffen sind.

Zum Ausblenden ist aufschlussreich, dass von der Journalismusforschung in Deutschland schon länger eine Tendenz besonders der Regionalpresse festgestellt wird, über NS-affine Aktivitäten wenn überhaupt, dann eingepackt in die beruhigende Darstellung kritischer Gegenaktivitäten zu berichten (vgl. Penzhorn 2009; Reichel/Wicking 2010). Das war sowohl bei Blättern auf dem Gebiet der ehemaligen DDR als auch der alten Bundesrepublik zu beobachten. Die Scheu, ungeschönt wiederzugeben, was Neonazis über ihre brutalen An- und Absichten sagen, drückt neben der Furcht vor rechtsextremen Reaktionen, denen besonders der Lokaljournalismus ausgesetzt ist (vgl. Krell u. a. in dieser Ausgabe) auch eine Neigung zur Verdrängung all dessen aus, was mit den Menschheitsverbrechen des NS-Regimes zu tun hat. So verständlich die Abwehr dieser im Wortsinn unglaublichen Vergangenheit ist (vgl. Pöttker 2005: bes. 7–10): Professioneller Journalismus, der seine Aufgabe ernst nimmt, die Welt einschließlich ihrer schrecklichen Gegebenheiten transparent zu machen, müsste das unbewusste Nicht-wahrhaben-Wollen von Auschwitz, Buchenwald oder Oradour überwinden. Mit professioneller Selbsterziehung gegen den Strom des Verdrängens zu schwimmen, ist eine der Schwierigkeiten, die einen unbefangenen Umgang mit dem Rechtsextremismus erschweren.

Eine unbewusst ungebrochene Tradition beider deutscher Diktaturen, der faschistischen wie der realsozialistischen, kommt in der journalistischen Tendenz zur Empörung über den Rechtsextremismus zum Ausdruck. Sich zu entrüsten enthält ein Moment von Verurteilung, die auf andere einwirken soll. In beiden Diktaturen galten Journalisten und Journalistinnen als Erzieher der Nation (vgl. Pöttker 2008a), das Schriftleitergesetz von 1933[27] und die in der DDR gelehrte Auffassung Lenins von den Funktionen des sozialistischen Journalismus[28] haben ihnen diese volkspädagogische Aufgabe zugewiesen. Zwar hat der Journalismus in Westdeutschland nach 1945 mit Hilfe der Alliierten und in Ostdeutschland nach 1990 unter dem Druck westlicher Politiker und Konzerne (vgl. Klammer 1998; Tröger 2019) zumindest an der Oberfläche das angelsächsische Modell der von politischen Einflussabsichten freien Berichterstattung übernommen. Aber kulturelle Kontinuitäten sind beständiger als institutionelle Umbrüche. So ist die Trennung von Nachrichten und Kommentaren in deutschen Medien nicht, wie z. B. bei der New York Times (vgl. o. V. 2025c[29]), organisatorisch durch Trennung der jeweiligen Redaktionen verankert. Ähnliches ist für das traditionelle volkspädagogische Selbstverständnis anzunehmen, das zwar verblasst, aber noch nicht völlig verschwunden ist.[30]

Um die kontraproduktiven Effekte journalistischer Empörung über die AfD zu vermeiden, wäre es nützlich, wenn Journalistinnen und Journalisten sich diese Tradition bewusst machten und von ihr lösten. Auch das erscheint angesichts der Dauerhaftigkeit mentaler Gepflogenheiten als ein Problem, das sich nur auf sehr lange Sicht überwinden lässt.

Normalisieren und Verharmlosen des Rechtsextremismus hängen mit der traditionellen Konzentration der politischen Berichterstattung auf die staatlichen Institutionen und vorstaatlichen Interessenorganisationen (Parteien, Verbände, Gewerkschaften, Kirchen etc.) zusammen.[31] Weil sich rechtsextreme Organisationen auf dieser institutionellen Ebene gern von ihrer demokratisch scheinenden Seite zeigen, schaut dieser Blick an ihrer grundrechtsfeindlichen Substanz vorbei.

Auch dieses Problem wird sich schwer überwinden lassen, zumal die Öffentlichkeitsarbeit (PR) der Institutionen, auch die der AfD, dem Journalismus angesichts knapper werdender Ressourcen aufwändige Recherchen erspart.[32] Der kritische Einwand, dass dies auch an der Anpassung der Öffentlichkeitsarbeit an die Erwartungen des Journalismus liegt, ist zwar nicht von der Hand zu weisen; diese »Intereffikation« (vgl. Bentele/Nothaft 2004; Schweiger 2013) bedeutet aber auch, dass sich die Blase, in der Journalismus und Politik agieren, aus sich selbst heraus fortzeugt.[33]

Wenn die Strategie eines ebenso unerschrockenen wie faktisch-nüchternen Umgangs mit dem Rechtsextremismus Erfolg haben soll, müssen diese Gründe eines wirkungslosen bis kontraproduktiven journalistischen Umgang mit Rechtsextremismus und AfD erkannt und analysiert werden.

Ein weiteres, kaum überwindbares Problem ergibt sich aus dem zentralen Strukturmerkmal hochkomplexer Gesellschaften, das ihre Selbstregulierung auch dann gefährdet, wenn demokratische Selbstbestimmung, Marktsteuerung und Pressefreiheit institutionell geschützt werden. Ein hoher Grad an Komplexität bedeutet einen hohen Grad an sozialer Parzellierung, und jede Funktionsparzelle, jedes soziale (Sub-)System entwickelt eine Eigengesetzlichkeit (»Autopoiesis«, vgl. Luhmann 1984: 60–64 etc.), die einerseits Leistungsfähigkeit in Bezug auf die eigene Funktion garantiert. Andererseits bringt sie aber auch eine Abschottung gegenüber anderen Systemen und Akteuren mit sich,[34] die es erschwert, zeitversetzte Folgen eigener Handlungsweisen vorausschauend wahrzunehmen.[35]

Moderne Gesellschaften bieten ihren Mitgliedern für die Zurückweisung von Folgenreflexivität psychisch wirksame Kompensationen wie Pseudo-Interaktion mit Fernsehakteuren oder Computer-Spiele an. Das sind Ventile, die zwar den Druck senken, der durch frustrierte Interaktionsbedürfnisse entsteht, aber problemregulierende soziale Kräfte schwächen.

Für hochkomplexe Sozialstrukturen ist ein notorischer Mangel an Fol­gen­­reflexivität[36] charakteristisch, der es Berufen wie Politik, Bildung und auch Journalismus schwer macht, weitreichende Auswirkungen von Hand­lungs­weisen vieler Menschen auf Klima, Natur oder politisches System so durchschaubar zu machen, dass die Vielen ihr Handeln an von ihnen selbst erwünschten Zielen orientieren (vgl. Pöttker 1997: 124–191, 303–315).

Das eigentliche Dilemma ist, dass dem Journalistenberuf die Aufgabe zufällt, für belastende Auswirkungen der komplexen Sozialstruktur Ausgleich zu schaffen, unter deren Bedingungen er selbst agiert (vgl. Pöttker 2000; 2008b). Für den Umgang mit dem Rechtsextremismus darf das kein Nachlassen darin bedeuten, durch unerschrockene und faktische Berichterstattung darüber aufzuklären, welche konkreten Folgen für die Gesellschaft sowie jedes ihrer Mitglieder es hätte, mit der individuellen Wahlentscheidung die Macht in die Hände einer Partei wie der AfD zu legen.

Über den Autor

Horst Pöttker (*1944) ist habilitierter Soziologe, Zeitschriftenredakteur und seit 1992 Journalistik-Professor, nacheinander an den Universitäten Leipzig, Dortmund und Hamburg. Er lehrt im Bereich Nicht-Technische Angebote (NTA) der TU Hamburg und an der Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen der TU Dortmund. Er ist einer der Herausgebenden der Journalistik/Journalism Research – Zeitschrift für Journalismusforschung.

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Fussnoten

1 Welcker und anderen Liberalen war es gelungen, durch ihr Engagement im Großherzogtum Baden vorübergehend die Geltung eines freiheitlichen Pressegesetzes zu erwirken. Es galt aber nur vom 1.3.1832 bis zum 5.7. desselben Jahres, als die Deutsche Bundesversammlung beschloss, »daß das […] im Großherzogthume Baden in Wirksamkeit getretene Preßgesetz für unvereinbar mit der bestehenden Bundes-Gesetzgebung über die Presse zu erklären sei und daher nicht bestehen dürfe« (zit. n. Welcker 1981: XIII). Zu Forderungen nach Pressefreiheit und deren Begründungen auch schon vorher vgl. Wilke 1987: 93–98.

2 Gegen den realistischen Hinweis auf eine faktisch gegebene Unmündigkeit des Publikums lässt sich einwenden, dass dies auch davon abhängt, wie konsequent Journalistinnen und Journalisten ihre berufliche Grundnorm befolgen. Ein Zurückhalten von Informationen vertieft tendenziell die Unmündigkeit, während ein unerschrockenes und freies Berichten den verständigen Umgang auch mit herausfordernden Informationen stärkt.

3 Dadurch, dass Berufe ihren Aufgaben mehr oder weniger konsequent nachgehen, wird die Welt gestaltet. Das gilt für den Journalismus wie für alle anderen Berufe.

4 Dennoch wird auch im Hinblick auf diese Qualität dem Journalismus von seinen Gegenständen etwas nicht Beliebiges abverlangt; eine Fußballreportage, bei der nur die Tore der Heimmannschaft und nicht das Endergebnis mitgeteilt würde, wäre nicht nur unvollständig, sondern falsch.

5 Dem widerspricht nicht, dass auch islamistischer Extremismus die Demokratie bedroht. Denn auch wenn Salafismus im politischen Alltag als Konkurrent und Gegner des deutschnationalen Rechtsextremismus agiert, weist er mit ihm z. B. hinsichtlich von Ethnozentrismus und Ablehnung von Religionsfreiheit strukturelle Ähnlichkeiten auf, die den plural-toleranten Kern demokratischer Kultur in gleicher Weise attackieren.

6 Vgl. zum Folgenden: Mediendienst Integration 2025.

7 In anderen europäischen Ländern sind rechtspopulistische oder rechtsextremistische Parteien noch erfolgreicher, in manchen wie Ungarn, Italien oder der Slowakei führen sie die Regierung an.

8 Die AfD hat die Ausbürgerung auch deutscher Staatsangehöriger im Januar 2025 zur Forderung ihres Wahlprogramms gemacht, als ihre Vorsitzende Alice Weidel auf dem Parteitag den Begriff »Remigration« mit dem hörbaren Unterton von Deportation hinausposaunte.

9 Z. B. hat der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke den SA-Wahlspruch »Alles für Deutschland!«, dessen propagandistischer Gebrauch ebenso wie die Leugnung des Holocaust per Gesetzesvorschrift verboten ist, provokativ in der Öffentlichkeit wiederholt und sich in den darauf bezogenen Strafverfahren quasi naiv auf Unkenntnis berufen; er wurde dafür rechtskräftig vom Bundesgerichtshof verurteilt. (Vgl. DTS Nachrichtenagentur 2025).

10 Wie weit sich rechtspopulistische und rechtsextremistische Äußerungen zumal in digitalen Netzwerken durch diese Schranken – gesetzliche Vorschriften, persönliche Ehre, aber auch Jugendschutz – rechtlich eindämmen lassen, ist eine Frage, die im Vergleich zu ihrer Bedeutung für die Demokratie noch nicht klar genug beantwortet wurde; der dehn- wie schrumpfbare Begriff der illegalen »Schmähkritik« zur Sicherung des »Rechts der persönlichen Ehre« erscheint dafür zu vage.

11 Das hängt auch damit zusammen, dass die westdeutsche Bevölkerung sich in einem langwierigen Verarbeitungsprozess den Menschheitsverbrechen des NS-Regimes als ihrer eigenen Vergangenheit stellen musste und sich deshalb intensiver daran erinnert. Das wird politisch z. B. deutlich an einem Phänomen wie der »Brandmauer« gegenüber der AfD, die es in anderen Ländern so nicht gibt. Die österreichische Bevölkerung hat sich lange als »erstes Opfer« exkulpiert, in Frankreich kannte man nur die Résistance und keine Kollaboration, in der DDR hat man Auschwitz und den Zweiten Weltkrieg dem Kapitalismus in die Schuhe geschoben und noch nicht einmal die Rechtsnachfolge des »Dritten Reichs« angetreten.

12 Müssten solche Verbote nicht ausschließlich im Hinblick auf Ziele, Programmatik und interne Strukturen von Parteien entschieden werden, unabhängig von der Stärke ihrer Wählerschaft?

13 Kennzeichnend für die Janusköpfigkeit der AfD war eine Beobachtung des Verfassers im hessischen Landtagswahlkampf 2024: Neben einem Stand der Partei, an dem ältere Herren in Schlips und Kragen das offizielle Programm verteilten, hatte sich ein wetterfest gekleideter Bürger mit einem Schild aufgestellt, auf dem verfassungsfeindliche und NS-affine Zitate von AfD-Politikern standen. Auf dem »Verfassungsblog« namhafter Juristen (https://verfassungsblog.de/stellungnahme-parteiverbotsverfahren-afd/ 1) sind 115 solcher Zitate nachzulesen, von Alice Weidels »Hürden für Doppelpass-Straftäter senken: Deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen und abschieben!« über Alexander Gaulands »Das sagt eine Deutschtürkin. Ladet sie mal ins Eichsfeld ein und sagt ihr dann, was spezifisch deutsche Kultur ist. Danach kommt sie hier nie wieder her, und wir werden sie dann auch, Gott sei Dank, in Anatolien entsorgen können.« und René Springers« »Wir werden Ausländer in ihre Heimat zurückführen. Millionenfach. Das ist kein Geheimplan. Das ist ein Versprechen.« bis zu Maximilian Krahs »Weil manche Konservative nun den Feminismus verteidigen, erlaube ich mir den Hinweis, dass der aktuelle ›intersektionale‹ Feminismus der dritten Welle natürlich ›queer‹ ist – also explizit gegen eine biologisch determinierte Weiblichkeit gerichtet. Das ist sozialer Krebs!«.

14 Zur kontroversen Diskussion über die Einladung von AfD-Politikern in Miosgas Gesprächssendung vgl. Schultz 2024.

15 Der völkische Kern des AfD-Grundsatzprogramms findet sich erst weiter hinten unter der Überschrift »Mehr Kinder statt Masseneinwanderung«. Dort wird das sich seit einem halben Jahrhundert fortsetzende demographische Geburtendefizit von etwa 300- bis 400.000 pro Jahr mit »jährlich rund 100.000 Abtreibungen« in Zusammenhang gebracht. (AfD 2016: 41)

16 Zur scheinbaren Glaubwürdigkeit solcher Äußerungen trägt bei, dass die Partei sich anfangs nur um Wirtschaftsprofessoren scharte, die den Euro als schädlich für den Zusammenhalt Europas erachteten. Der gleitende Wandel zum Rechtsextremismus, der zum Austritt etlicher Gründer führte, hat sich lange unterhalb der öffentlichen Wahrnehmungsschwelle vollzogen.

17 Dass die Personalisierung von Politik für die Demokratie problematisch ist, wird in Politikwissenschaft und Journalistik seit langem diskutiert. Vgl. Imhof/Schulz 1998: 193–356.

18 Sie zielen immerhin darauf, dass Informationen stimmen müssen und damit auf die Erhaltung der journalistischen Grundqualität Richtigkeit. Ob sie allerdings für den Schutz der Demokratie vor Rechtsextremismus angesichts der schwierigen Widerlegung von politischen Behauptungen bei Live-Interviews sowie des kulturellen Bedeutungsrückgangs von Evidenz im Allgemeinen viel bewirken können, ist ungewiss.

19 Überzeugend ist auch der Hinweis, dass die traditionelle Konzentration des politischen Journalismus auf die wechselseitige Kritik der Parteien aneinander und »die mediale Tendenz, überwiegend Probleme und Konflikte zu thematisieren und etablierte Parteien und Institutionen eher in ein negatives Licht zu stellen,« (Maurer 2019: 139) zu einem Bild der Politik beiträgt, das extremistische Feindseligkeit gegenüber den Eliten des demokratischen Systems einschließlich seiner Medien glaubwürdig erscheinen lässt; vgl. Pöttker 1985.

20 Dabei kann auch eine Rolle spielen, dass Journalisten und Journalistinnen, die ihn nicht übersehen, sich einer von der AfD ausgehenden Gefahr aussetzen; vgl. den Beitrag von Michael Krell u. a. in dieser Ausgabe.

21 Statt als Problem müsste Migration als begrüßenswerte Chance dargestellt werden, um der demographischen Schrumpfung und Alterung sowie den daraus erwachsenden Problemen wie Arbeitskräftemangel oder Rentenunsicherheit entgegenzuwirken.

22 Beheimatung und Kampfbereitschaft werden von klugen Beobachtern als menschliche Grundbedürfnisse betrachtet, deren Befriedigung der Rechtsextremismus sich zunutze machen kann, weil linksliberale Politik dafür kaum Angebote macht; vgl. Sichtermann/Brückner 2025.

23 Die freie Äußerung von Meinungen im Argumentationsgenre des Kommentars gehört zur journalistischen Öffentlichkeitsaufgabe, weil sie das Spektrum der subjektiven Auffassungen transparent macht, die in einem pluralen Sozialgefüge im Rahmen der Äußerungs- und Pressefreiheit sowie ihrer Schranken möglich und vorhanden sind. Im Falle des Leitartikels kann sie zudem darüber aufklären, mit welcher Präferenz das betreffende Medium seine Auswahl von veröffentlichten und nicht veröffentlichten Informationen trifft.

24 Ähnliches gilt für andere Aspekte von Umweltveränderungen wie Plastikverseuchung, Artensterben oder Grundwasserabsenkung.

25 Wie hoch ist der Anteil von Migrantinnen und Migranten am Personal von Krankenhäusern oder Bauunternehmen? Wie viele Geflüchtete arbeiten in der Müllentsorgung, aber auch in der deutschen Digitalwirtschaft oder Wissenschaft? Wie soll das Geburtendefizit von etwa 300.000 jährlich angesichts des schon jetzt spürbaren Arbeitskräftemangels, der die wirtschaftliche Stagnation antreibt, ausgeglichen werden?

26 Dieses Problem wird dadurch verschärft, dass die AfD ihren wahren Kern hinter einer Fassade der politischen Normalität verbirgt, hinter die nicht leicht zu kommen ist.

27 Im NS-Schriftleitergesetz vom 4. 10. 1933 ist von der journalistischen »Aufgabe der geistigen Einwirkung auf die Öffentlichkeit« die Rede, zu der die Pflicht gehören sollte, »aus den Zeitungen alles fernzuhalten: […] was geeignet ist, die Kraft des Deutschen Reiches nach außen oder im Innern, den Gemeinschaftswillen des deutschen Volkes, die deutsche Wehrhaftigkeit, Kultur oder Wirtschaft zu schwächen«.

28 »Auf der Grundlage umfangreicher Erfahrungen der Arbeiterpresse gab Lenin die klassische Bestimmung der Funktionen des sozialistischen Journalismus: ›Die * Zeitung ist nicht nur ein kollektiver Propagandist und kollektiver Agitator, sondern auch ein kollektiver Organisator.‹ (Werke, Bd. 5: 11)« (Wörterbuch der sozialistischen Journalistik 1984: 70); vgl. dazu kritisch Poerschke 2020.

29 Dort liest man: »Our Opinion journalism helps our audience understand the forces shaping the world. Through columns, guest essays, documentaries, podcasts and more, our Opinion work convenes conversations and showcases sharp arguments that stimulate and challenge the public conversation. Times Opinion operates independently from the newsroom, but maintains the rigorous standards of all of our journalism.« (Hervorh. H.P.)

30 Das zeigt z. B. eine berufsethische Regel wie die Ziffer 12.1 des Deutschen Pressekodex: »In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täterinnen und Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.« Daraus geht die Absicht hervor, das Publikum vor für schädlich gehaltene, Vorurteile schürende Informationen, auch wenn sie stimmen, zu bewahren; in ähnlichen journalistischen Kodizes anderer Länder gibt es diese Regel gar nicht (Österreich) oder mit anderer Beweislastregel (Schweiz); vgl. die Diskussion dazu in Herczeg/Pöttker 2018.

31 Dieser Schwerpunkt ist kulturell so tief verankert, dass er sich bereits im Begriff der politischen Kommunikation niederschlägt, in den die Analyse des politischen Journalismus kommunikationswissenschaftlich eingebettet wird: »Politische Akteure sind solche, die […] daran beteiligt sind, Entscheidungen mit bindender Wirkung über die Verteilung von Macht oder Ressourcen herbeizuführen oder durchzusetzen […]. Typische politische Akteure sind Parteien, Parlamente, Regierungen, Staaten, supranationale Organisationen und ihre jeweiligen Mitglieder bzw. Repräsentanten. […] Man kann folglich sagen, dass politische Kommunikation die Kommunikation ist, die von politischen Akteuren ausgeübt wird […] oder die sich auf politische Akteure und ihre Aktivitäten bezieht.« (Schulz 2011: 16.) Wähler oder Demonstranten als politische Akteure und damit Objekte politischer Berichterstattung werden dann noch »selbstverständlich« erwähnt, aber nur nachgeordnet am Rande.

32 Empirische Forschung zum Verhältnis zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Journalismus hat schon vor Jahrzehnten gezeigt, dass Pressemitteilungen von Parteien und Verbänden ganz überwiegend von journalistischen Medien nicht oder kaum verändert übernommen werden; vgl. Baerns 1985.

33 Zu einer langfristigen Lösung dieses Problems kann möglicherweise eine kulturwissenschaftlich inspirierte Journalistik beitragen, wenn sie auf soziale Basisprozesse als Gegenstände der Berichterstattung hinweist, die ernster und wichtiger zu nehmen sind als verfestigte Institutionen und Strukturen. Vgl. Trappe 1973; 1974; Pöttker 2004a; Lünenborg 2005.

34 »Selbstreferentielle Systeme sind auf der Ebene dieser selbstreferentiellen Organisation geschlossene Systeme, denn sie lassen in ihrer Selbstbestimmung keine anderen Formen des Prozessierens zu.« (Luhmann 1984: 60)

35 Dem widerspricht nicht, wenn Luhmann ergänzt: »Das Konzept des selbstreferentiell-geschlossenen Systems steht nicht im Widerspruch zur Umweltoffenheit des Systems: Geschlossenheit der selbstreferentiellen Operationsweise ist vielmehr eine Form der Erweiterung möglichen Umweltkontaktes; sie steigert dadurch, daß sie bestimmungsfähigere Elemente konstituiert, die Komplexität der für das System möglichen Umwelt.« (Luhmann 1984: 63) Denn mit der steigenden Umweltkomplexität steigt die Undurchschaubarkeit von Handlungsfolgen.

36 Und damit auch an regulierendem Fremdverstehen, Respekt und sozialer Integration. Aus handlungstheoretischer Perspektive braucht gesellschaftlicher Zusammenhalt ein Gleichgewicht von Eigensinn und Fremdverstehen des subjektiven Sinns, den Akteure ihrem Verhalten unterlegen. Für das Verhältnis von Journalismus und Politik vgl. dazu Pöttker 2003, 2004b.


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Zitationsvorschlag

Horst Pöttker: Pressefreiheit und Rechtsextremismus. Ein Dilemma? Thesen zum journalistischen Umgang
mit der AfD. In: Journalistik. Zeitschrift für Journalismusforschung, 3-4, 2025, 8. Jg., S. 339-360. DOI: 10.1453/2569-152X-3-42025-15573-de

ISSN

2569-152X

DOI

https://doi.org/10.1453/2569-152X-3-42025-15573-de

Erste Online-Veröffentlichung

Dezember 2025

  1. 9.2025