Repräsentativität in Rundfunk- und Fernsehrat Eine vergleichende Analyse der Diskrepanz von Besetzung und Demografie

Von Jasmin Koch, Sabine Schiffer, Fabian Schöpp und Ronja Tabrizi

Abstract: Die Krise der öffentlich-rechtlichen Medien beruht auf verschiedenen Ursachen und verweist auf strukturellen Reformbedarf. Auch die Kontrollfunktion der Gremien steht zur Disposition. In diesem Kontext rückt die Besetzung der Rundfunkräte der ARD-Anstalten, des ZDF-Fernsehrats sowie des Hörfunkrats des Deutschlandradio in den Blick. Die Bürger*innen in Deutschland, die mit ihrem Rundfunkbeitrag die Erfüllung des Programmauftrags – so formuliert in den Staatsverträgen – finanzieren, sollten in ihrer Vielfalt in den Kontrollgremien vertreten sein und damit Perspektivenvielfalt garantieren. Zusätzlich dazu, dass die Entsendepraxis beteiligter Organisationen oft intransparent ist, muss konstatiert werden, dass einige Personengruppen und -branchen überproportional vertreten sind, andere hingegen gar nicht. Auf Basis bundesweiter Demografiedaten analysierten die Autor*innen im Zuge eines Lehrforschungsprojekts die Zusammensetzung aller Kontrollgremien von ARD und ZDF. Denn obwohl der Nationale Integrationsplan auch in diesem Bereich Gültigkeit beansprucht, gibt es nach wie vor Lücken bei der Repräsentation mehrerer Personengruppen.

1. Einleitung

Durch den Skandal um die Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb), Patricia Schlesinger, ist das Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk weit oben auf die Agenda gerückt. Neben der allgemeinen Empörung über die persönliche Bereicherung auf der einen und dem Kaputtsparen des Programmmachens auf der anderen Seite, wird auch deutlich, dass vielen Menschen die Geschichte des deutschen Mediensystems unbekannt ist. Deshalb wird die besondere Rolle der öffentlich-rechtlichen Medien (ÖRM) oft nicht verstanden: Die Gründungsidee ist geprägt durch die Erfahrungen mit Staatsfunk und Propaganda im Zweiten Weltkrieg, welche die Alliierten, in persona Hugh Greene, zur Gründung von Körperschaften nach BBC-Vorbild veranlasste.

Weil einigen Bürger*innen das Programm missfällt und sie die Angebote (vermeintlich) nicht nutzen – denn nur wenige denken bei dem Thema auch an die zahlreichen Radioprogramme, Nachrichten-Apps und Mediatheken – fordern sie die Abschaffung der ÖRM und damit die Privatisierung der Medienangebote. Vor allem der Rundfunkbeitrag, der idealerweise die Unabhängigkeit der ÖRM garantieren soll, ist vielen ein Dorn im Auge. Das gilt besonders, wenn nicht das gesamte Mediensystem in den Blick genommen wird. Welche Dimension bspw. die Änderung der Rundfunkfinanzierung in Frankreich hat, ist vielen nicht klar: Dort wurde der Rundfunkbeitrag abgeschafft und durch ein steuerfinanziertes Modell ersetzt, welches es nun der Regierung ermöglicht, dem Rundfunk Mittel zuzuweisen. Das Prinzip der Selbstverwaltung der ÖRM wurde damit de facto abgeschafft.[1]

In Deutschland haben Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts belegt, dass der ÖRR seinen Programmauftrag nicht immer erfüllt und die in den Staatsverträgen festgelegte Staatsferne häufig nicht gegeben ist (vgl. Grassmuck, o. J.). Neben anderen strukturellen Schwächen, bei denen Verbesserungspotential besteht – etwa das Intendantengesetz, die ungleichen Mitbestimmungsrechte Festangestellter und sogenannter (fester) Freier, die Ermittlung des Finanzbedarfs durch die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die aber den Einsatz der Mittel allenfalls stichprobenartig prüft, sowie den üppig ausgestatteten und sogar steuerlich garantierten Pensionsfonds, der Mittel fürs Programmmachen frisst, den Abbau technischer Standards etc. –, geraten auch die Kontrollgremien regelmäßig in die Kritik: der Verwaltungsrat, aber vor allem der Rundfunk- bzw. Fernsehrat, an die sich Programmbeschwerden richten. Sowohl den ARD-Rundfunkräten als auch dem ZDF-Fernsehrat wird mangelnde Distanz zu den Intendanzen, undurchsichtiges (Nicht-)Wirken sowie insgesamt ein Verfehlen ihrer Aufgabe vorgeworfen; was nicht bedeutet, dass es nicht einzelne, engagierte Räte gibt. Der Hörfunkrat des Deutschlandradios wird seltener betrachtet, wie auch die vielen Radioangebote oftmals weniger als Teil der ÖRM erkannt werden. Auch in der folgenden Analyse muss aus Kapazitätsgründen auf den Hörfunkrat verzichtet werden.

Forderungen für eine größere Reform der ÖRM hat es häufig gegeben, nicht immer von wohlwollender Seite. So presst die Verfassung der Europäischen Union (EU) alles in eine neoliberale Marktlogik. Das verpflichtet beispielsweise die ÖRM dazu, Inhalte von ihren Webseiten zu löschen. Diese Depublikation von Inhalten, die von Beitragszahlenden finanziert wurden, fällt im Wettbewerb mit privaten Medienanbietern unter »Marktgerechtigkeit« (vgl. Arena et al. 2016). Ein Teil der aktuellen Kritik am rbb im Besonderen und den ÖRM im Allgemeinen fußt auf bekannten Verlagsinteressen, die ÖRM als Konkurrenz zu schwächen. Auch dies entspricht einer »Medien als Markt«-Logik, wie sie auf EU-Ebene seit der Implementierung des EU-Reformvertrags von 2007 auszumachen ist. Dabei wäre es angesichts der Medienkrise und im Zuge der Digitalisierung durchaus eine Erörterung wert, ob nicht öffentlich-rechtliche Finanzierungssysteme zur Sicherung unabhängiger Recherche ausgeweitet werden sollten. Im internationalen Mediensystemvergleich steht Deutschland mit seinem dualen Rundfunksystem nicht schlecht da, doch die ÖRM als »Perle mit Defekten« bedürfen einer nachhaltigen Reform für ihr Überleben, ihre unabhängige Arbeitsfähigkeit und ihre Glaubwürdigkeit (vgl. Schiffer 2015: 169; Hallin/Mancini 2004).

Konstruktive Reformvorschläge kommen nicht selten aus der Wissenschaft, wie etwa die »10 Thesen für den ÖRR« (zukunft-öffentlich-rechtliche.de), die Initiative Publikumsrat (publikumsrat.de) oder »Unsere Medien« (unsere-medien.de). Letzteres wurde von Bürger*innen mit Berufserfahrung im Medienbereich gegründet. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Personalräten, Freienvertretungen und Kreativverbänden organisiert und äußern sich angesichts der aktuellen Krise öffentlich, wie z. B. der Forderungskatalog der Freienvertretung des rbb (vgl. Freienvertretung des rbb 2022). Vonseiten der Politik, die letztlich über Strukturreformen entscheidet, kommen widersprüchliche Vorschläge. Das zeigen das Grünen-Reformpapier vom 20.10.2022 (Klein-Schmeink/von Notz/Grundl/Rößner 2022) oder die Einlassungen zur Medienpolitik von Rainer Robra, Staatsminister für Kultur in Sachsen-Anhalt (vgl. Robra, o. J.). Das Publikum interessiert vor allem das Programmangebot. Dementsprechend setzt es dort mit Kritik und Vorschlägen an – wie etwa bei der Hörer*innendebatte »Was erwarten Sie vom Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk« im Deutschlandfunk (vgl. Baetz/Stopp 2022).

Um sich über das Programm oder eine bestimmte Sendung zu beschweren, muss eine Programmbeschwerde an die jeweilig verantwortliche Stelle geschickt werden. Welche das ist, ist jedoch – zumindest bei der ARD – nicht immer sofort ersichtlich (vgl. Schiffer 2021: 234f.) und erfordert demnach Vorwissen. Außerdem führt das Beschwerdeverfahren nach langen Fristen oft zu unbefriedigenden Antworten. Dementsprechend besteht auch hier Reformbedarf.

Ziel des Lehrforschungsprojektes war es, die Kontrollgremien der TV-Angebote der ÖRM (ARD-Rundfunkräte und den ZDF-Fernsehrat) genauer zu untersuchen. Nicht von ungefähr entspinnt sich an ihrer – so viel darf vorausgeschickt werden – Dysfunktionalität die Debatte um die Glaubwürdigkeit der Sender. Diese hätten aufgrund des Rundfunkbeitrags durchaus die Möglichkeit, wirklich unabhängig zu recherchieren und ein vielfältiges, auf Relevanz abzielendes, kritisches und staatsfernes sowie quotenunabhängiges Programm anzubieten. Die Einhaltung des Programmauftrags, der in den Staatsverträgen der Länder sowie im Medienstaatsvertrag formuliert ist, muss von den Kontrollgremien geprüft werden.

Im Zusammenhang mit der teils mangelnden Kontrolle durch die zuständigen Gremien taucht die Frage auf, wie diese besetzt werden und welche Organisationen Mitglieder entsenden. Nicht selten mündet diese in der Forderung nach mehr Repräsentativität der Bevölkerung.

Auch hierzu gibt es ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das genau diese Repräsentativität als nicht gegeben ansah und – damals konkret beim ZDF-Fernsehrat – eine zu starke Dominanz der Politik feststellte und Korrektur anmahnte (BVerfG, 1 BvF 1/11 vom 25.3.2014). Was aber bedeutet Repräsentativität und wie ist diese umsetzbar? Auf den ersten Blick erscheint z. B. die Vertriebenenvertretung als ein entsendendes Organ aus der Zeit gefallen. Umgkehrt gefragt: Welche Organisationen sollten vertreten sein, die es bislang nicht sind? Und wie kann man der Dynamik gesellschaftlicher Entwicklungen Tribut zollen?

Dabei ergibt sich eine weitere grundlegende Frage: Kann die Kontrolle der Erfüllung eines Programmauftrags durch eine repräsentativere und damit auch diversere Besetzung eines solchen Gremiums besser realisiert werden? Oder: Ist diese zwangsläufig dafür vonnöten? Aus der Diversity-Forschung ist bekannt, dass eine Perspektivenvielfalt, die zum Beispiel durch Unterschiede bei Herkunft, Geschlecht, Alter etc. gegeben ist, zu einem besseren Arbeitsergebnis führt – weil die Betrachtung umfassender und weniger stereotyp ist.

Gerade bei abstrakt formulierten Richtlinien zeigt sich, dass die vorgestellte Ausgestaltung und Umsetzung von Perspektivenreichtum profitiert. Deswegen kann es lohnen, über diversere Besetzungsmöglichkeiten von Kontrollgremien nachzudenken. Und insofern ist es erforderlich, den Status Quo der Kontrollgremienbesetzung der ÖRM zu ermitteln. Dies ist das Ziel der folgenden Untersuchung, deren Recherche noch weitere interessante Erkenntnisse zutage gefördert hat.

2. Grundlagen und Untersuchungen zu Diversitätsbestrebungen

Um die zugrundeliegende Forschungsfrage, inwiefern die Zusammensetzung der Rundfunkräte der ARD und der ZDF-Fernsehrat der Diversität der deutschen Gesellschaft gerecht werden, beantworten zu können, braucht es einen Referenzwert, mit dem die erhobenen Daten und Ergebnisse verglichen werden können. Diese werden für eine bessere Vergleichbarkeit kategorisiert (s. u.). Hierbei handelt es sich nicht um eigens erhobene Daten, sondern um Erhebungen durch weitere Stellen (vgl. z. B. Destatis).

Während die (mangelnde) Angebotsvielfalt der Rundfunkanstalten häufig diskutiert, kritisiert und untersucht wird, bleibt die Kritik an mangelnder Pluralität bzw. Diversität bei Positionsbesetzungen innerhalb der Rundfunkanstalten im gesellschaftlichen Diskurs eher außen vor. Stand 2022 haben alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die »Charta der Vielfalt« unterschrieben, bei der es sich allerdings nur um eine freiwillige Selbstverpflichtung ohne Kontrollmechanismen handelt (vgl. https://www.charta-der-vielfalt.de/). Auf die Rundfunkräte hat das zudem keinerlei Einfluss, da deren Mitglieder nicht von den Sendern selbst entsandt werden.

Marie Mualem Sultan (2011) beschreibt den Forschungsstand als »Schnittstelle zweier nur [unzureichend] beleuchteter Forschungsfelder. […] Fragestellungen sind bislang en bloc nur unzureichend und teilweise […] noch überhaupt nicht erforscht« (Mualem Sultan 2011: 21). Untersuchungen zur Diversität existieren für andere Branchen, sind jedoch aktuell nicht so umfassend auf die Merkmale aller Beiratsmitglieder abgestimmt (vgl. Rieck/Bendig/Hünnemeyer/Nitzsche 2012). Die Untersuchung der Neuen deutschen Medienmacher*innen (2022) nimmt die Kontrollgremien der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in den Blick. Sie konstatiert unter dem Titel »Welche Gesellschaft soll das abbilden?« mangelnde Vielfalt und Unausgewogenheit in der Besetzung einzelner Rundfunkräte und kombiniert die Ergebnisse mit Betroffenen- und Expert*inneninterviews hinsichtlich des Verbesserungspotentials (Goldmann 2022). Für die Studienmacher*innen ist klar: Die Situation muss sich ändern. Aber welche Schwierigkeiten ergeben sich methodisch in der Kategorisierung von Beiratsmitgliedern, deren Daten nicht standardisiert vorliegen und die ebenso mehrdimensional zu verorten sind wie alle Menschen?

Tabelle 1
Kategorien

Quelle: eigene Darstellung

3. Analyse und Interpretation

Insgesamt saßen zum Zeitpunkt der Analyse (Stichtag: 28.12.2021) 473 Personen in den ARD-Rundfunkräten und dem ZDF-Fernsehrat. Nach dem Stichtag ggfs. nachgerückte Stellvertreter*innen der Räte werden in dieser Untersuchung nicht betrachtet. Diese Zahl inkludiert fünf nicht öffentlich genannte Personen oder nicht besetzte Positionen, die in den unten folgenden prozentualen Verhältnissen nicht berücksichtigt werden (Ausnahme: eine Zuordnung war auch ohne Namensnennung möglich, beispielsweise bei Vertreter*innen von Regierungen, welche ebenfalls als »politisch organisierte« Rät*innen gezählt wurden). Um die Vielfalt und Diversität der Gremien bewerten zu können, wurden Untersuchungskategorien gebildet, die sich größtenteils an der »Charta der Vielfalt« orientieren. Die äußerste Ebene der »Charta der Vielfalt« beschäftigt sich mit unternehmensbezogenen Faktoren, die für die Untersuchung der Rundfunkräte nicht relevant waren. Andere Faktoren beschreiben Eigenschaften, die durch eine objektive, rein digital und ohne persönlichen Kontakt zu den Betreffenden gestützte Recherche nicht ermittelt und bewertet werden können.

Grundsätzlich zeigte die Recherche zu den einzelnen Ratsmitgliedern ein großes Transparenzproblem auf. So stellen nur die wenigsten Rundfunkanstalten eine Auflistung der Rät*innen mit Steckbriefen oder Informationen, die über die reine Namensnennung hinausgehen, zur Verfügung. Viele Informationen bzw. Profil-Daten mussten somit von verschiedensten Quellen bezogen werden oder konnten aufgrund mangelnder Webpräsenzen teilweise nicht erhoben werden.

Die Zuordnung eines Migrationshintergrunds oder einer Behinderung erfolgte in dieser Untersuchung nur, wenn diese Merkmale explizit angegeben oder durch die Recherche klar ersichtlich wurden. Die Intention zur Aufnahme der »geografischen Lage« in die Untersuchung war die Frage, ob sich Hotspots – z. B. eine Überrepräsentation Münchens im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunk (BR) – oder ein Stadt-Land-Gefälle erkennen lassen. Da die Ermittlung eines Hauptaufenthaltsorts nicht möglich war, musste auf diese Kategorie in der Auswertung verzichtet werden. Da die föderale Struktur zu einer sehr hohen Zahl verschiedener Verbände und Institutionen führt, werden die einzelnen Organisationen in Überkategorien zusammengefasst. Eine differenzierte Auflistung findet sich in der Excel-Tabelle zur Untersuchung.

Die Erhebung von Familienstand und Elternschaft war in vielen Fällen ebenfalls nicht möglich. Gleiches gilt für die Zuordnung der politischen Gesinnung.

3.1 Analysekriterien und Auswertung

Geschlecht

Die Geschlechterverteilung in Deutschland zeigt einen leicht höheren Frauenanteil von 50,68 % zu 49,34 % Männern (vgl. Statistisches Bundesamt/Destatis 2022). Gesicherte Angaben darüber, wie viele Menschen in Deutschland sich als »divers« bezeichnen, gibt es nicht.

In keinem der untersuchten Gremien sind Personen, die sich selbst als nicht-binär bezeichnen. Das Geschlechterverhältnis ist in den Rundfunkräten unterschiedlich, Tendenzen finden sich in beide Richtungen. In der Summe lässt sich bezüglich Geschlechterverhältnissen in den Rundfunkräten jedoch eine Dominanz männlicher Räte erkennen. Demnach sind 269 männlich gegenüber 199 Frauen.

Abbildung 1
Geschlechterverhältnis in den Rundfunkräten[2]

Quelle: eigene Darstellung

Wirft man einen Blick auf die queere Community, so zeigt sich, dass deren Interessen nur beim RB, WDR, SR und ZDF sichtbar vertreten werden. Besser ist dagegen die Frauenvertretung; eine solche fehlt lediglich im ZDF-Fernsehrat. Die größte Diskrepanz zur Demografie der Gesamtgesellschaft weist der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunk (mdr) auf. Hier sind 86 % der Mitglieder Männer. Auch im ZDF-Fernsehrat und im rbb-Rundfunkrat sind über zwei Drittel männlich. Nur in den Kontrollgremien des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Norddeutschen Rundfunks (NDR) und Hessischen Rundfunks (hr) sitzen etwas mehr Frauen.

Altersverteilung

Die größte Gruppe in Deutschland stellen mit 23,07 Mio (27,7 %) die 40- bis 59-Jährigen dar, gefolgt von den 20- bis 39-Jährigen (24,4 %) und den 60- bis 79-Jährigen (22 %). Unter 20 Jahre alt sind 15,43 Mio., was 18,6 % an der Gesamtbevölkerung entspricht (vgl. Statistisches Bundesamt/Destatis 2021b). Der Altersdurchschnitt in den Räten lag am Stichtag bei 59 Jahren und ist damit deutlich höher als das Durchschnittsalter der Gesamtbevölkerung (44,6 Jahre); bei 115 Personen konnte kein Alter ermittelt werden.

Die Untersuchung zeigt, dass kein Mitglied eines Rates jünger als 21 Jahre ist. In die Alterskategorie der 21- bis 40-jährigen fallen 23 der über 400 Vertreter*innen. Auf die Altersspannen 41-60 Jahre und 61-80 Jahre entfällt der Großteil der Rät*innen, wobei die einzelnen Altersgruppen je nach Gremium unterschiedlich stark vertreten sind. Die Diskrepanz zur Altersverteilung in der Gesamtbevölkerung kristallisiert sich jedoch direkt heraus.

Der Rundfunkrat des Südwestrundfunk (SWR) ist der einzige, in dem vier der fünf Alterskategorien vertreten sind, wenngleich in einem abweichenden Verhältnis zur Gesamtbevölkerung. Das Gremium des NDR besteht nur aus Vertreter*innen der dominierenden Altersgruppen, sodass Menschen unter 40 oder über 80 Jahren nicht repräsentiert sind. Menschen über 80 Jahren finden sich in den Räten des Bayerischen Rundfunks (BR), Hessischen Rundfunks (hr), Saarländischen Rundfunks (SR) und Südwestrundfunks (SWR).

Die Gruppe der 60- bis 79-Jährigen stellt in mehreren Gremien die Mehrheit, darunter im Rat des BR (58 %), rbb (53 %) und SWR (56 %). Beim RB kommt diese Altersgruppe auf genau die Hälfte, beim SR stellt sie mehr als zwei Drittel der Mitglieder.

Die Gruppe der 40- bis 59-Jährigen stellt die Hälfte der Ratsmitglieder im ZDF-Fernsehrat, sowie dem hr- und WDR-Rundfunkrat, im mdr und NDR-Gremium sind sie mit 62 % und 55 % die größte Altersfraktion. Die beiden jüngsten Vertreter*innen sind 21 und 24 Jahre alt. Vier der zehn jüngsten sitzen im SWR, drei im WDR-Rundfunkrat. Jeweils drei der zehn ältesten gehören zu den Gremien des Hessischen und Bayerischen Rundfunks. Die beiden Ältesten sind 85 Jahre alt. Mit einem Altersdurchschnitt von 66 Jahren führt der SR-Rundfunkrat die Spitze der Altersauswertung an.

Abbildung 2
Altersverteilung in den Rundfunkräten

Quelle: eigene Darstellung

Migrationshintergrund

Gemäß der Definition des Statistischen Bundesamtes haben in Deutschland 26,7 % der Menschen einen Migrationshintergrund (vgl. Statistisches Bundesamt/Destatis 2021a). Das bedeutet, dass entweder sie selbst oder mindestens ein Elternteil mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Die genannte Quote findet sich bei weitem in keinem Rat wieder. Am ehesten bildet der hr-Rundfunkrat ethnische Diversität ab; so besitzen hier 13 % der Mitglieder einen Migrationshintergrund. Danach folgen die Gremien des SWR (11 %) und des BR (8 %). Keinen Hinweis auf eine*n Vertreter*in mit Migrationshintergrund gab es beim Mitteldeutschen und Saarländischen Rundfunk. Bis auf den mdr-Rundfunkrat sind jedoch in allen Gremien Migrations-/Integrationsorganisationen vertreten. Eine weitergehende Differenzierung (z. B. nach Generation, Grund der Migration oder Herkunftsland) ist nicht möglich.

Abbildung 3
Anteil der Rundfunkrät*innen mit Migrationshintergrund

Quelle: eigene Darstellung

Behinderung

Eine weitere relevante Kenngröße und ein wichtiger Diversitätsfaktor ist die Schwerbehindertenquote. Diese beläuft sich in Deutschland auf 9,4 % (vgl. Gesundheitsberichterstattung des Bundes 2020).[3] Auch hier ist eine große Diskrepanz zwischen Rundfunkräten/Fernsehrat und dem Bevölkerungsdurchschnitt erkennbar. So hat kaum ein Rat oder eine Rätin eine Behinderung bzw. macht diese öffentlich. Lediglich in den Räten des Bayerischen Rundfunks, des Norddeutschen Rundfunks, von Radio Bremen, des Südwestrundfunks und des ZDF finden sich Menschen, die Auskunft über Beeinträchtigungen geben. An dieser Stelle muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass eine Überprüfung der Art und Schwere der Behinderung nicht möglich war. Es ist daher nicht klar, ob die betreffenden Rät*innen sich selbst als behindert einstufen oder auch durch einen Schwerbehindertenausweis als solche gelten. Zudem wird keine Differenzierung zwischen bestimmten Arten von Behinderung ersichtlich, obwohl Art und Ausprägung einen immensen Einfluss auf die individuellen Ansprüche an barrierefreie Angebote haben.

Nur in der Hälfte der untersuchten Gremien sind Behindertenorganisationen vertreten. Eine Kongruenz von Sendegebiet und Verbänden liegt nicht vor. Am Beispiel des ZDF-Fernsehrats, der für ganz Deutschland zuständig ist, zeigt sich das besonders deutlich. Die Interessensvertretung übernimmt hier die »Inklusive Gesellschaft aus dem Land Rheinland-Pfalz«.

Abbildung 4
Anteil der Rundfunkrät*innen mit Behinderung

 

Quelle: eigene Darstellung

Religion

Laut einer Studie zu Konfession und Religionszugehörigkeit bezeichnen sich 26,9 % der deutschen Bevölkerung als Atheist*innen oder Agnostiker*innen, also »nicht gläubig«. Hinzu kommen 64,3 % Christ*innen, die sich in 28,6 % Katholik*innen und 25,8 % Protestant*innen, 2,2 % Orthodoxe und 7,6 % andere christliche Konfessionen aufteilen. Als muslimisch bezeichnen sich 3,5 % der Bevölkerung, buddhistisch 0,7 % und jüdisch 0,1 % (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung 2020). Die Erhebung der Religionszugehörigkeit war nicht bei allen Ratsmitgliedern möglich und muss daher mit Vorsicht genossen werden. Der Grund, weshalb diese Kategorie dennoch in die Auswertung aufgenommen wurde, ist, dass eine deutliche Diskrepanz zwischen der Demografie Deutschlands und den Räten immer wieder in der Diskussion ist.

Eine Auswertung dieser Kategorie stellt sich als besonders herausfordernd dar, da auch hier viele Gremienmitglieder keine öffentlichen Angaben machten. In diesen Fällen konnte demnach nicht klar ermittelt werden, ob sich die Personen als Atheist*innen o. ä. bezeichnen oder lediglich keine Konfession angeben wollten. Auch ist eine genaue Betrachtung der christlichen Glaubensrichtungen (in Deutschland vor allem Katholik*innen und Protestant*innen) schwierig, da es hier je nach geografischer Lage deutliche Unterschiede gibt.

Auffallend ist jedoch, dass der prozentuale Anteil der Christ*innen in den Räten unter dem bundesdeutschen Durchschnitt liegt. Der Anteil der Muslim*innen in den Räten liegt mit 2,56 % bis 3,33 % etwas unterhalb des Anteils in der Gesamtbevölkerung – allerdings waren in fünf Räten Muslim*innen überhaupt nicht sichtbar vertreten. Angehörige jüdischer Gemeinden finden sich bis auf den Rundfunkrat von Radio Bremen (RB)- und dem rbb-Rundfunkrat in allen Gremien (1,67 % bis 4,65 %). Ihr prozentualer Anteil liegt etwas über dem des Anteils jüdisch Gläubiger an der Gesamtbevölkerung.

Tabelle 2
Religion

in absoluten Zahlen; Quelle: eigene Darstellung

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in Prozent; Quelle: eigene Darstellung

Höchster Bildungsabschluss

28,6 % der deutschen Bevölkerung haben einen Hauptschulabschluss, 6,5 % einen Abschluss an einer Polytechnischen Oberschule (DDR), 23,5 % mittlere Reife/einen Realschulabschluss und jede*r Dritte (33,5 %) eine (Fach-)Hochschulreife als höchsten Schulabschluss erlangt. 4 % sind ohne allgemeinbildenden Schulabschluss. Formale Bildungsabschlüsse sind wie folgt verteilt: 46,6 % absolvierten eine Lehre/Berufsausbildung, 8,4 % haben einen Abschluss an einer Fachschule, 2,6 % einen Bachelor und 1,8 % einen Master. Diplomabschlüsse »[einschließlich] Lehramtsprüfung, Staatsprüfung, Magister, künstlerischer Abschluss und vergleichbare Abschlüsse« haben 12,86 % der deutschen Bevölkerung (Statistisches Bundesamt/Destatis 2019: 22). 25,2 % besitzen keinen Berufsabschluss.

Die Untersuchung der Rundfunkräte gibt immer nur den höchsten Bildungsabschluss an. Dies bedeutet, dass bspw. die Zuweisung des Werts »Abitur« nur dann erfolgte, wenn keine weiterführende Ausbildung erkennbar war. Räten mit abgeschlossenem Studium wurde als Wert der jeweilige Abschluss zugewiesen und nicht das Abitur, welches i. d. R. Voraussetzung für ein Studium ist. Der Wert »Studium« inkludiert diejenigen, die keine genaueren Angaben gemacht haben[4], während die Anzahl der Bachelor-Abschlüsse usw. nicht berücksichtigt, sondern extra aufgeschlüsselt werden.

21 Rät*innen gaben einen Schulabschluss als höchsten Bildungsabschluss an (davon sieben Realschule, 13 deutsches Abitur und eine Person ein nicht in Deutschland erworbenes Abitur). Neun schlossen eine (Berufs-)Ausbildung ab. 112 Mitglieder haben studiert, jedoch keine Aussage über Art und Abschluss gemacht. Dazu kommen mehrere Rät*innen mit Bachelor- und Masterabschluss, Diplom, Magister und Staatsexamen. 63 Rät*innen tragen einen Doktortitel, 22 haben habilitiert. In Summe sind das 303 Personen mit akademischer Laufbahn, was einem prozentualen Anteil von 47 % entspricht. Inkludiert man Doktorgrade und Habilitationen kommt man sogar auf 65 % Akademiker*innen. Das ist ein deutlicher Unterschied zur Akademiker*innenquote in der Gesamtbevölkerung, wo nur 17,3 % über einen akademischen Abschluss verfügen.[5]

Tabelle 3
Berufs-/Bildungsabschluss

in absoluten Zahlen; Quelle: eigene Darstellung

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in Prozent; Quelle: eigene Darstellung

Politischer Hintergrund

Vielfach stehen die ÖRM und ihre Gremien in der Kritik, nicht ausreichend staatsfern zu sein (siehe hierzu verschiedene Rundfunkurteile des BVerfG in der Vergangenheit, z. B. BVerfG, 1 BvF 1/11 vom 25.3.2014). Die Folge waren Regelungen zur maximalen Anzahl von Regierungsmitgliedern, -mitarbeitenden oder Parlamentarier*innen. Da eine politische Zugehörigkeit und damit Einflussnahme aber nicht lediglich an eine dieser Funktionen gebunden ist, wurden die Rät*innen auf mögliche politische Verbindungen untersucht. »Politisch organisiert« ist in dieser Untersuchung jede Person, die Mitglied in einer Partei ist oder war. Auch hier gilt, dass nur offizielle und öffentliche Angaben berücksichtigt werden konnten.

Insgesamt fanden sich in den Räten 131 Personen mit offensichtlichem politischem Hintergrund wieder, dies entspricht einem Anteil von 28 %. Angaben zu Parteizugehörigkeiten der einzelnen Mitglieder finden sich in der Auswertung der einzelnen Ratsmitglieder (siehe Excel Tabelle). Nicht in jedem Fall war eine eindeutige Zuordnung möglich (sei es durch mangelnde Angaben oder Parteienwechsel oder auch, weil eine Parteizugehörigkeit jenseits des Entsendegrunds in das Kontrollgremium lag).

Verbände

Der Föderalismus Deutschlands hat hier zur Folge, dass Gruppierungen mit gleichen Interessen und Agenden unter verschiedensten Organisationen oder divergierenden Namen laufen. Eine Beleuchtung aller Verbände ist daher nicht möglich, eine ausführliche Auflistung gibt es jedoch in der Auswertung der Untersuchung (siehe Excel Tabelle).

Um dennoch Erkenntnisse aus dem Datensatz zu ziehen, wurden die Verbände im Anschluss an die Erhebung in Überkategorien eingeteilt. Es zeigt sich, dass politische Organisationen die am häufigsten vertretene Gruppe sind. Darauf folgen Verbände, die der Kultur zuzuordnen sind, Gewerkschaften und soziale Organisationen. Auf Platz 4 und 5 der Top-10-Liste (ohne Berücksichtigung der politischen Vertretungen) rangieren die christlichen Glaubensgemeinschaften. Zwar sitzen auch Medienschaffende (z. B. Journalist*innen) in den Beschlussgremien, eine Verbandsvertretung durch beispielsweise den Deutschen Journalistenverband (DJV) oder die Deutsche Journalistenunion (dju) (der Gewerkschaft Verdi) findet sich jedoch selten.

Wie bereits in der Kategorie »Behinderung« ersichtlich wurde, ist eine flächendeckende und umfassende Behindertenvertretung in den Rundfunkräten und dem ZDF-Fernsehrat nicht gegeben. Menschen mit Migrationshintergrund sind organisatorisch lediglich im Rundfunkrat des mdr nicht vertreten. Beim hr, BR, SWR und rbb gibt es eine Repräsentation der Vertriebenen – häufig sind diese Verbände jedoch den Vertriebenen aus Ostschlesien zuzuordnen, Vertretungen anderer Aussiedler*innen (z. B. aus den deutschsprachigen Gebieten Siebenbürgens in Rumänien, die hauptsächlich nach 1990 eingewandert sind) gibt es nicht. Während rbb und mdr gemeinsam ein sorbisches Programm anbieten, lässt sich eine Vertretung dieser Gruppe durch eine Organisation nur beim rbb erkennen. Im Rundfunkrat von Radio Bremen gibt es zudem einen Vertreter des »Bundesrats för Nedderdüütsch«.

Tabelle 4
Zugehörigkeit zu Organisationen

in absoluten Zahlen; Quelle: eigene Darstellung

3.2 Interpretation der Untersuchungsergebnisse

Eine Proportionalität der Mitgliederanzahl der Räte zur Fläche oder Bevölkerungsanzahl der jeweiligen Sendegebiete lässt sich nicht erkennen. Mit 74 Mitgliedern ist der Rundfunkrat des SWR der größte, obwohl er nur für zwei Bundesländer zuständig ist (Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz). Selbst der ZDF-Fernsehrat, der eine bundesweite Aufgabe erfüllt, hat nur 60 Rät*innen. Der kleinste Rundfunkrat findet sich beim rbb mit 31 Vertreter*innen.

Wirft man einen Blick auf die Geschlechterverteilung, variieren die Räte sehr stark in ihrer Repräsentativität: Während die Rundfunkräte von hr, BR und SWR die Geschlechter Frau und Mann ausgewogen repräsentieren und damit kongruent zur Demografie von Frauen und Männer in Deutschland sind, zeigt sich beim NDR und WDR ein höherer Frauenanteil mit 7 beziehungsweise 11 Frauen mehr als Männern. Das Gegenteil ist beim ZDF-Fernsehrat der Fall: Hier liegt der Männeranteil mit 42 männlichen Mitgliedern bei 72 %, während der Anteil der 17 weiblichen Mitgliedern mit 28 % weniger als ein Drittel des Rates ausmachen. Beim mdr beträgt der Männeranteil sogar 86 %.

Sowohl der durchschnittliche Rundfunkrat als auch die durchschnittliche Rundfunkrätin ist 59 Jahre alt. Betrachtet man die Demografie Deutschlands sind 43 % der Bürgerinnen und Bürger unter 41 Jahre alt. In den Räten ist diese Altersgruppe jedoch nur mit 2,1 % (10 Personen) vertreten. Die meisten Rät*innen gehören zur Altersgruppe der 61- bis 80-Jährigen: Sie machen insgesamt in den Gremien 34,7 % aus, obwohl ihr Anteil an der gesamtdeutschen Bevölkerung mit 22 % weit niedriger liegt. Ein möglicher Grund hierfür ist, dass es sich bei der Mitgliedschaft in einem Rundfunkrat um ein Ehrenamt handelt, was nicht immer mit Berufstätigkeit vereinbar ist. Auffallend ist dennoch, dass es sowohl im NDR als auch mdr keine einzige Vertretung gibt, die jünger als 41 Jahre ist (siehe hierzu auch Abb. 2).

Während 26,7 % der Deutschen einen Migrationshintergrund haben, liegt der Anteil der Vertreter*innen in den Räten mit diesem Merkmal nur bei 5,7 %. Noch deutlicher fällt die Diskrepanz in der Vertretung schwerbehinderter Menschen aus: Knapp jede*r zehnte Deutsche besitzt einen Schwerbehindertenausweis, es gaben aber nur drei Rät*innen an, eine Behinderung zu haben; zählt man hier Verbände hinzu, zeigt sich eine Vertretung in sechs der zehn untersuchten Gremien: BR, RB, rbb, SR, SWR und WDR. Nicht differenziert wird dabei zwischen verschiedenen Ausprägungen von Behinderung; es darf vermutet werden, dass bspw. ein Mensch mit einer Hörbehinderung andere Bedürfnisse in Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat als ein Autist oder eine Autistin. Die fehlende Perspektive diverser assistenzbedürftiger Gruppen muss als besonders kritisch betrachtet werden, weil das Erkennen fehlender Barrierefreiheit von Nichtbetroffenen nicht im selben Maße geleistet werden kann wie von Betroffenen. Auch andere Personengruppen scheinen unterrepräsentiert. So bezeichnen sich zwar 8 % der Deutschen als queer, mit drei vertretenen Organisationen (in RBB, MDR und ZDF-Fernsehrat) liegt ihr Anteil in den Rundfunkräten lediglich bei 0,63 %.

25 % gaben an, christlichen Glaubens zu sein. Das stellt in allen Räten die klare Mehrheit dar. Verglichen mit den bundesweiten Bevölkerungszahlen ergibt sich hier eine Abweichung um 39 Prozentpunkte. Zurückführen lässt sich dieses Phänomen auf zwei mögliche Gründe: Zum einen gaben viele Rundfunkräte ihre Religion nicht öffentlich an, zum anderen ist eine Differenz derer, die laut Statistiken einer Kirche angehören, zu denen, die sich aktiv als gläubig bezeichnen, zu erwarten. Obwohl sich nur vier Rät*innen zum Islam bekennen, ist der prozentuale Anteil auf alle Gremienmitglieder bezogen weitestgehend deckungsgleich mit dem der Bevölkerung; gleichzeitig ist diese Religion jedoch in einzelnen Gremien gar nicht vertreten. Anders sieht es bei Anhänger*innen des jüdischen Glaubens aus: 10 Juden und Jüdinnen finden sich in den Räten, was einen Anteil von 2,1 % ausmacht. Der jüdische Anteil an der Gesamtbevölkerung beläuft sich hingegen nur auf 0,1 %. Andere Religionen sind gar nicht vertreten; die Ausnahme bildet eine Alevitin.

Auffallend ist ein hoher Anteil an Politiker*innen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen. So ließ sich bei 28 % eine Politik- bzw. Parteinähe erkennen. Weiterhin stark vertreten sind Menschen mit einer Verbindung zur Kirche oder anderen Glaubensgemeinschaften (9,3 %) gefolgt von Medienschaffenden und Angehörigen von Rechtsberufen. Bei der Verteilung der Politiker*innen auf Parteien lässt sich ein in weiten Teilen vergleichbares Bild zur (längerfristigen) politischen Lage erkennen. Die am stärksten vertretene Fraktion ist die Union – 50 Personen aus CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands), 13 aus der CSU (Christlich-Soziale Union in Bayern) – gefolgt von 50 Anhänger*innen der SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands). Auf Platz drei folgen die Grünen mit 20 Rät*innen, gefolgt von Linke und FDP (Freie Demokratische Partei). Die AfD (Alternative für Deutschland) belegt mit sechs Vertreter*innen auch den sechsten Platz der Parteienreihenfolge.

Ebenfalls eindeutig ist der hohe Anteil an Rät*innen mit einer (Fach-)Hochschulreife und einer akademischen Laufbahn. Nur wenige lassen sich der »Arbeiterklasse« zuordnen, jedoch sind Gewerkschaften durchaus vertreten.

Eine Bewertung zur Elternschaft ist nicht möglich. Dies beruht auf dem Problem, dass Zahlen der Demografie von einer aktuellen Elternschaft ausgehen, nicht jedoch zählen, wie viel Prozent der Bürgerinnen und Bürger insgesamt Kinder haben. Zudem war die Datenlage des Forschungsstands in diesem Punkt ebenfalls nicht aussagekräftig, da viele keine Angaben machten. Damit ist jedoch nicht eindeutig belegt, ob sie tatsächlich keine Kinder haben oder sich nur nicht öffentlich dazu äußern. Ähnlich verhält es sich bei Angaben zum Familienstand, jedoch ließen sich 183 verheiratete Rät*innen erkennen, was einem Anteil von knapp 40 % aller Gremienmitglieder entspricht. Durch die fehlende öffentliche Informationszugänglichkeit konnten auch weitere interessante Kategorien der »Charta der Vielfalt« nicht untersucht werden (z. B. sexuelle Orientierung). Folglich blieben diese bei der Untersuchung unberücksichtigt. Aus dem gleichen Grund war eine weitere Differenzierung nicht möglich. Merkmale, wie ein Alleinerziehendenstatus, Hartz-IV-Bezug oder Stadt-/Landbewohner*in, NGO-Aktivitäten etc., könnten darüber Auskunft geben, ob in dieser Hinsicht Perspektivenvielfalt in Räten gegeben ist.

3.3 Methodenkritik

Die quantitative Inhaltsanalyse eignet sich grundsätzlich gut zur Ermittlung der Diversität der Räte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, da hierbei die einzelnen Mitglieder der jeweiligen Gremien auf ihre Vielfalts-Merkmale untersucht werden können. Auch eine qualitative Bewertung lässt sich durch die Aufschlüsselung nach Kategorien nachvollziehbar durchführen. Vergleichbarkeit kann hergestellt werden, es bedarf jedoch bei der Auswahl der Kategorien einer Einordnung. Die »Charta der Vielfalt« nennt auf ihren verschiedenen Ebenen Kriterien, die zu einer möglichst diversen Belegschaft führen sollen. Problematisch hierbei ist, dass es keine genaue Definition gibt, wie die Kategorien zu definieren sind – ein Interpretationsspielraum bleibt somit erhalten.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Forschungsgegenstand selbst. Sämtliche kategorisierten und ausgewerteten Informationen sind Resultat einer ausgiebigen Online-Recherche und waren oftmals nicht als Primärquelle ermittelbar. Aktualität ließ sich nicht gewährleisten, da online vorgehaltene Informationen möglicherweise überholt sind. Auch Vollständigkeit war nicht gegeben. Zwar ließen sich bei vielen Rät*innen Daten recherchieren, jedoch gerade bei jenen, die nicht Personen des öffentlichen Lebens sind, waren Angaben weniger leicht zu finden. Aufgrund dieser Lücken im Datensatz muss die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass einzelne Zahlen und Bewertungen nicht korrekt sind. Diese Ungenauigkeit ließe sich bei einer erneuten Untersuchung durch eine andere Informationsbeschaffung (beispielsweise durch eine Erhebung mittels Fragebogen) minimieren.

4. Fazit

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft und wichtiger Faktor für unsere Demokratie. Dem Idealtypus auf der einen Seite steht die Feststellung gegenüber, dass die Kontrollgremien immer wieder unzureichende Arbeit leisten. Dies hat vielfältige strukturelle Gründe – wie nicht zuletzt anhand der sich auf NDR, mdr und WDR ausweitenden Debatte um die innere Pressefreiheit[6] offensichtlich wird. So gibt es Reformbedarf beim Intendantengesetz, den Mitbestimmungsrechten von festen und freien Mitarbeitenden, dem Programm-Mittel fressenden Pensionsfonds, der Restrukturierung und Synergiebildung der einzelnen Anstalten, der Digitalisierung sowie der Arbeit der Kontrollgremien und deren Ausstattung in den Gremienbüros. In der Frage von Programmauftrag und Programmvielfalt spielt sicher die Perspektivenvielfalt in Rundfunkräten eine Rolle. Fokus dieser Arbeit waren ausschließlich die Rundfunkräte der einzelnen ARD-Anstalten sowie des ZDF-Fernsehrates, da diese die Garanten der staatsvertraglich geregelten Auftragserfüllung und des Qualitätsanspruchs sein sollen.

Zunächst muss angemerkt werden, dass der Forschungsstand in Bezug auf die Rundfunkräte lange sehr dürftig war. Die Frage nach der Diversität und Repräsentativität dieser Gremien im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt lässt sich auch nach dieser Arbeit nicht pauschal beantworten. Die hier vorliegende Untersuchung bildet nur einen Teil möglicher Forschung ab und zeigt, dass es im Hinblick auf die Diversität mitunter große Differenzen zwischen den einzelnen Räten und somit Positiv- wie Negativbeispiele gibt. Ersichtlich wurde jedoch, dass vor allem in den Punkten Alter, Migrationshintergrund und Behinderung sowie in der Überrepräsentation der Politik eine klare Diskrepanz zur Bevölkerung erkennbar ist und somit eine zureichende und ausgewogene Interessenvertretung nicht gewährleistet ist.

Diese Untersuchung kann als wichtiger Teil einer diesbezüglichen Forschung zu Stand und Verbesserungsmöglichkeiten gesehen werden, bietet jedoch viel Spielraum für weiterführende Fragestellungen und genauere Untersuchungen. Möglich ist eine differenziertere Analyse der Voraussetzungen, damit nicht- oder unterrepräsentierte Gruppen mehr Möglichkeiten zur Teilhabe/Partizipation erhalten. Auch stellt sich die Frage, wie man die Dynamik innerhalb der Gesellschaft in solchen Gremien abbilden kann. In diesem Kontext steht auch die Möglichkeit zur Implementierung von Publikumsräten, also von allen Bürgerinnen und Bürgern zu wählende Einzelpersonen, die zusätzlich in die Rundfunkgremien entsandt werden und für mehr Transparenz und Debatte über Medienthemen sorgen, zur Diskussion. Dadurch hätten auch Bürger*innen ohne spezielle Gruppenzugehörigkeit die Möglichkeit der Mitbestimmung an der Gremienbesetzung und letztendlich auch in gewissem Maße an den getroffenen Entscheidungen über Intendanzen und weiterführende Punkte, wie etwa Qualitätskriterien für die Programmkritik. Die jeweiligen Medienstaatsverträge müssten entsprechend geändert werden.

Es zeigt sich, dass dieses Forschungsfeld immer noch nicht ernst genug genommen wird. Alle öffentlich-rechtlichen Sender haben die »Charta der Vielfalt« unterschrieben. Diese Kriterien wirksam in den Belegschaften und folglich auch in der Besetzung der Räte umzusetzen, wäre ein weiterer Schritt hin zu mehr Diversität und größerer (Meinungs- und Perspektiven-)Vielfalt. Trotz unterschiedlicher Anlage der Forschungsarbeit und einem anderen Untersuchungszeitraum kommt die Studie der Neuen Deutschen Medienmacher*innen zu vergleichbaren Ergebnissen und bestätigt in den großen Tendenzen die vorliegenden Funde – mit der Betonung auf die fehlende Vielfalt in der Dimension »Migrationshintergrund« – und stärkt damit die Erkenntnis, dass es einen großen Reformbedarf in Sachen Diversity Mainstreaming in den Kontrollgremien der ÖRM gibt.

Alle Medien stehen im Kontext der Digitalisierung vor großen Herausforderungen, die nur durch eine Vielzahl an Ideen und Lösungswegen gemeistert werden können. Wie Studien zur Arbeitswelt belegen (vgl. Charta der Vielfalt), führt Diversität auf allen Ebenen zu besseren Ergebnissen. Auf diesen Vorteil sollten die öffentlich-rechtlichen Medien nicht verzichten – können sie auch nicht, zumal sie einen Programmauftrag für die Gesamtbevölkerung haben und diskriminerungsfrei sein müssen. Diversity stellt aber nicht nur einen relevanten Faktor für qualitätsvolle und glaubwürdige Medien dar, sondern stärkt auch die Bindungskraft zum Publikum, das inzwischen viel Auswahl hat und sich bewusst für ein Programm der ÖRM entscheiden muss. Diese einladende Perspektivenvielfalt darf in den Kontrollinstanzen der Angebote der ÖRM natürlich nicht fehlen.

Die Autor:innen bedanken sich bei HMKW-Studentin Sophie Böse, die maßgeblich an der Datenerhebung und -auswertung beteiligt war.

Über die Autor*innen

Jasmin Koch, Fabian Schöpp und Ronja Tabrizi studieren im Bachelor Journalismus und Unternehmenskommunikation an der Hochschule für Medien und Kommunikation (HMKW) Frankfurt/M.

Sabine Schiffer, Prof. Dr. phil., lehrt an der Hochschule für Medien Kommunikation und Wirtschaft (HMKW) in Frankfurt/M. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind das Verhältnis von Vierter und Fünfter Gewalt (also PR und Lobbyismus), Stereotypenforschung und Medienbildung.

Literatur

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Fussnoten

1 Von Staatsferne kann damit keine Rede mehr sein, wenn die Politik entscheidet, mit welchen Finanzmitteln der Journalismus ausgestattet sein wird. In Frankreich ließe sich also von Staatsmedien statt von einem öffentlich-rechtlichen System sprechen. Das ist ein massiver Eingriff in die Rundfunkfreiheit und -unab­hängigkeit, auch wenn man das im Moment dem Programm vielleicht noch nicht anmerkt.

2 Prozentangaben sind in dieser und den folgenden Grafiken aus Gründen der Übersichtlichkeit gerundet.

3 Hierbei handelt es sich um Menschen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind. Dieser muss beantragt werden und wird ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Die tatsächliche Quote der Menschen mit Behinderung liegt in Deutschland also höher.

4 Eine klare Aussage, ob das Studium abgeschlossen wurde, war aufgrund der Datenlage nicht möglich.

5 Darüber hinaus werden die nicht ausgeschöpften Möglichkeiten in den Kontrollgremien, etwa durch die fehlende Integration kommunikationswissenschaftlicher Expertise, durch die Schilderung und Einordnung eigener Erfahrungen in der Schweiz von Roger Blum deutlich aufgezeigt. (Journalistik 3/2022 https://journalistik.online/ausgaebe-3-2022/mein-idealer-schrebergarten)

6 Vgl. zum Spannungsverhältnis von innerer Pressefreiheit und Qualitätssicherung den Beitrag von Uwe Krüger et al. (2022).


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Zitationsvorschlag

Jasmin Koch, Sabine Schiffer, Fabian Schöpp und Ronja Tabrizi: Repräsentativität in Rundfunk- und Fernsehrat. Eine vergleichende Analyse der Diskrepanz von Besetzung und Demografie. In: Journalistik. Zeitschrift für Journalismusforschung, 1, 2023, 6. Jg., S. 33-56. DOI: 10.1453/2569-152X-12023-12954-de

ISSN

2569-152X

DOI

https://doi.org/10.1453/2569-152X-12023-12954-de

Erste Online-Veröffentlichung

April 2023

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